…Z. 1 ErbStG unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß § 2 Abs 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG richtet sich die Bewertung…
…die Bewertung der Bargeldforderung aufgrund des Pflichtteilsanspruches sowie der ausländischen Liegenschaft in Mo die für die inländischen Liegenschaften bestehenden bzw. für die ausländische Liegenschaft noch zu ermittelnden Einheitswerte herangezogen werden müssten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 ErbStG unterliegt der Erwerb von…
…Z 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs…
…GrESt und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt in die Zuständigkeit des FA R.." Dieser Begründung beigelegt war - wie in der Begründung erwähnt - eine Bewertung von Renten und wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht: "1.) Nichtigkeit des Bescheides 1.1…
…ErbStG), unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Gemäß § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß § 19 Abs.1 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht…
…dass das Engagement bei der ALB nicht primär für den Gutsbetrieb in G als solchen von wirtschaftlicher Bedeutung ist, sondern letztlich dem Zweck dient, Ansprüche Dritter von den zu restituierenden Liegenschaften fern zu halten und damit eine Restitution - und die spätere Entfaltung einer eigenen unmittelbaren…
…wenn sie einen zum Nachlass gehörenden Betrieb betreffen, daher sind Anwalts- und Prozesskosten, aber auch die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und damit zusammenhängende Zinsen nicht abzugsfähig. Es können daher die bisher im bekämpften Bescheid anteilig berücksichtigten Anwalts- und Prozesskosten, wie auch die anteilig berücksichtigten Zinsen im…
…Erwerbes von Kapitalvermögen, dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers "endbesteuert" waren, beim Erwerb des Pflichtteilsberechtigten nicht erfüllt ist. Aus der Sicht des § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG kommt dem Umstand, auf welche Art und Weise der Pflichtteilsanspruch erfüllt wird, keine Bedeutung zu…
…2009 statt. Die Bewertung sei eine Vorfrage für allfällige Ansprüche von der Bw. gewesen, weswegen bei ihr auch ein Interesse an der Bewertung der Geschäftsanteile bestand. Ihr sei kein Schriftstück bekannt, in dem die Bw. formal ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber der Erbin geltend machte. Die Vergleichsansprüche…
…ein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 2 Abs. 2 Z1 ErbStG vor, sodass keine Grunderwerbsteuer anfalle und bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nicht vom Verkehrswert, sondern vom Einheitswert der Grundstücke auszugehen sei. Auf das Ersuchen des Finanzamtes, die Höhe des Pflichtteilsanspruches und den…
…ein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 2 Abs. 2 Z1 ErbStG vor, sodass keine Grunderwerbsteuer anfalle und bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nicht vom Verkehrswert, sondern vom Einheitswert der Grundstücke auszugehen sei. Auf das Ersuchen des Finanzamtes, die Höhe des Pflichtteilsanspruches und den…
…zu bewerten (Dorazil-Taucher, a.a.O., Tz 4.30 zu § 2). In analoger Anwendung der herrschenden Rechtsansicht (Dorazil-Taucher, a.a.O., Tz 2.9 zu § 20, unter Hinweis auf das schon zitierte Erkenntnis des VfGH vom 25. Februar 1999), wonach bei geltendgemachten Pflichtteilsansprüchen…
…Erbschaftssteuer im Betrag von EUR 26.424,54 fest. In der fristgerecht eingebrachten Berufung vom 16.11.2009 brachte der Bw vor, dass die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit b Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Pflichtteilsanspruches entstehe…
…Erbschaftssteuer im Betrag von EUR 26.295,03 fest. In der fristgerecht eingebrachten Berufung vom 16.11.2009 brachte der Bw vor, dass die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit b Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Pflichtteilsanspruches entstehe…
…Bewertung nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (BewG) 1955. Ein Forderungsrecht ist ein selbständig zu bewertendes Wirtschaftsgut. Nach der Bestimmung des § 14 Abs. 3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von…
…wiederum mit der Begründung berufen, von einem nicht einbringlichen Anspruch die Erbschaftssteuer zu erheben sei nicht mit dem Bereicherungsprinzip des ErbStG zu vereinbaren. Unterbleibe daher wegen Uneinbringlichkeit der Erwerb dessen, was Pflichtteilsanspruch wäre, müsse auch die Besteuerung unterbleiben. Am 23. Februar 2000 hat das FA…
…wiederum mit der Begründung berufen, von einem nicht einbringlichen Anspruch die Erbschaftssteuer zu erheben sei nicht mit dem Bereicherungsprinzip des ErbStG zu vereinbaren. Unterbleibe daher wegen Uneinbringlichkeit der Erwerb dessen, was Pflichtteilsanspruch wäre, müsse auch die Besteuerung unterbleiben. Am 23. Februar 2000 hat das FA…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Mai 1992, Zl. 91/16/0019). Die Auslegung hat dabei von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, wobei die Erklärung als Einheit in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten ist (vgl. den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 15. Jänner 1992, 1 Ob 506…
…Jänner 2008 erging das Urteil des EUGH in dieser Rechtssache, in dem der Gerichtshof die unterschiedliche Bewertung von ausländischem Liegenschaftsvermögen für gemeinschaftswidrig befunden hat. Der Gerichtshof führte in diesem Urteil aus: "........... Hierzu ist festzustellen, dass es sich für die nationalen Behörden zwar tatsächlich als schwierig…
…H. des Wertes der durch die Zuwendung erworbenen Grundstücke. Endlich ist noch auf die Norm des § 19 Abs. 2 ErbStG zu verweisen, wonach für die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, für Grundvermögen und für inländische Betriebsgrundstücke das Dreifache des Einheitswertes, (...), maßgebend ist. Wird…