…und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH 23. 2. 1994, 92/15/0159). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweisbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 429 ff; Kotschnigg, ÖStZ 1992, 84). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht weiters…
Den vorstehenden Gesamteinkommen laut Aktenlage stehen für die Jahre 1997 und 1998 - nur für diese beiden Jahre liegen Unterlagen vor - Verkaufs- und Inseratenerlöse in der Höhe von S 6.845.491,- sowie S 5.802.180,- gegenüber. Der Bw. bezeichnet den hinter der GVA stehenden…
… 166 BAO zu sammeln und für eine umfangreiche Dokumentation zu sorgen. Neben dieser Beweisvorsorgepflicht kommt ihm Rahmen der erhöhten Mitwirkungsverpflichtung des Abgabepflichtigen auch eine Beweisbeschaffungspflicht zum Tragen (VwGH 25.05.1993, 93/14/0019). Auf diese Verpflichtung wurde Berufungswerber im Verfahren laufend hingewiesen. 2.2…
…sind die Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten des Abgabepflichtigen in dem Maße höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Den Abgabepflichtigen trifft diesfalls eine erhöhte Mitwirkungs-, Beweisbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht (UFS, Referent, RV/0857-W/02). Den Abgabepflichtigen trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann, wenn…
Mit dieser Vorgangsweise wurde den Bestimmungen des § 11 Bodenschätzungsgesetz entsprochen. Die erläuternden Erklärungen der mit der Durchführung der Bodenschätzung beauftragten Bediensteten anlässlich der Vorbesprechung und insbesondere anlässlich der Schlussbesprechung (an der der Bw. nachweislich teilnahm), sollte es auch unvertretenen und rechtsunkundigen Parteien ermöglichen, unter fachkundiger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 21. April 2006 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Franz Burkert & Co, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993 und 1994, Körperschaftsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…
…wesentlichen mitgeteilt, dass bei Auslandsangelegenheiten nicht nur eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bestehe, sondern auch eine Beweisbeschaffungspflicht. Durch den Auszug der AHV-Ausgleichskasse sei es dem Abgabepflichtigen ohne großen Aufwand möglich, der Abgabenbehörde die in den Steuererklärungen gemachten Angaben zweifelsfrei nachzuweisen und bestünden offenbar seitens…
…138 Tz. 4 und 5 grundsätzlich ausgeführt, trifft in der Regel die Partei keine Beweisbeschaffungspflicht, wenn sich Urkunden nicht in ihrem Gewahrsam befinden - außer es liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei vor: Dass im berufungsgegenständlichen Fall diese erhöhte Mitwirkungspflicht für den Berufungswerber vorliegt, ergibt sich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. A., 0000 Wien, A-Gasse 00, Appartement 135, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 5. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der P-GmbH, R., X-Str, vertreten durch Dr.X, xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. März 2003 betreffend Wiederaufnahme des Grunderwerbsteuerverfahrens und Festsetzung von Grunderwerbsteuer zu ERfNr.xxx/92…
…bei der (vermuteten!) Hausbank seines Vaters bemüht haben will, so erscheint dies - vor dem Hintergrund des österreichischen Bankgeheimnisses - als absolut untaugliches Mittel zur Beweisbeschaffung bzw. stellt sich die Aussage als offensichtliche Zweckbehauptung des Zeugen dar. Tatsächlich zeigt das Gesamtbild der dargestellten Umstände, dass die ordnungsgemäße…
…notwendigen Erkundigungen zur Feststellung der eindeutigen Indentität und Erreichbarkeit des genannten Empfängers nicht hätte anstellen können. Der Bw wäre zu rechtzeitiger Beweisvorsorge bzw. Beweisbeschaffung verpflichtet gewesen. Die Unerreichbarkeit bzw. die mangelnde Überprüfbarkeit des genannten Empfängers der geltend gemachten Beträge geht daher zu Lasten des Bw…
…zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht (freie Beweiswürdigung gem. §°167 Abs. 2 BAO). Nach ständiger Rechtsprechung liegt weiters eine erhöhte Mitwirkungspflicht, Beweisbeschaffung- und Vorsorgepflicht der Partei dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben (Ritz, BAO, 2. Auflg., Tz…
…Abs. 2 BAO ab. Diese Verpflichtung, die darin besteht, dass der Abgabepflichtige für eine mögliche und rechtzeitige Beweisbeschaffung Vorsorge zu treffen hat, kommt insbesondere bei Vorgängen zum Tragen, bei denen eine behördliche Sacherhaltsfeststellung nicht, nur mit ungebührlichem Verwaltungsaufwand oder nur mit großer Zutreffensungenauigkeit möglich wäre…
…Steigerung der Beschaffungspflicht dar bzw. macht diese überhaupt erst möglich. Es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung, für eine mögliche und rechtzeitige Beweisbeschaffung Vorsorge zu treffen, was bedeutet, dass der Abgabepflichtige bereits bei Geschäftsabschluss jene Rechnungen bedenkt und vereinbaren muss, die ihm später die erforderlichen…