…Darlehens- und Kreditverträgen mit taxativ aufgezählten Kreditinstituten, soferne über die genannten Verträge spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung des Nebengeschäftes eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet worden ist. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Hypothekarverschreibung der Sicherstellung der Darlehensforderung…
…gegeben, muss daher schon aufgrund der Erklärungen im Notariatsakt und der gesetzlichen Vermutung ins Leere gehen. Nach der Textierung im Schuldanerkenntnis handelt es sich um die nachträgliche schriftliche Beurkundung von Darlehenszuzählungen in Höhe von 50.000,00 € in einem Zeitraum von 10 Jahren. Die…
…Z 1 GebG mit 1 % der Bemessungsgrundlage von 338.400,00 € (das sind der dreifache Jahreswert des monatlichen Mietzinses inklusive Umsatzsteuer zuzüglich geschätzter Betriebskosten von monatlich 1.000,00 €) bemessen. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass die Betriebskosten mangels ausreichender Angaben gemäß …
… 18 Abs. 1 GebG mangle es aber in den vorliegenden Fällen. Nur der Aufdruck eines Firmenstempels (ohne Faksimileunterschrift) stelle noch keine "Ersatzunterschrift" dar. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich auf folgende Begründung: "Gemäß § 18 Abs. 1 GebG steht der handschriftlichen Unterzeichnung durch den Aussteller die Unterschrift…
…Prolongation) des ursprünglichen Kreditvertrages, wenn die Urkunde über den neuen Kreditvertrag einen Vermerk über die Umschuldung enthält und Aufhebung sowie Rückzahlung innerhalb eines Monats ab Beurkundung des neuen Kreditvertrages erfolgen. Die Begünstigung für Umschuldungen nach der zitierten Gesetzesstelle wurde durch BGBl. I 127/1984 ab…
…€ 30.600,00 davon 1%) vorgeschrieben. Dagegen erhob die Bw., durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. Sie beantragte die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides, mit der Begründung, dass in § 6 des genannten Mietvertrages kein Rechtsgeschäft beurkundet worden wäre, sondern lediglich auf die, sich aus …
… 25 GebG wird der Grundsatz aufgestellt, dass jede der errichteten Urkunden den Hundertsatzgebühren unterliegt; es löst somit jede Beurkundung eines Rechtsgeschäftes die Gebührenpflicht aus. Am Vorliegen zweier Urkunden ist auch nicht zu zweifeln, da aus dem Schriftverkehr der Berufungswerberin mit der darlehensgebenden Gesellschaft von zwei…
…fehle es an der für die Gebührenpflicht gem. § 15 Abs. 1 GebG erforderlichen Beurkundung eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäftes. Zu den Judikaturhinweisen der erstinstanzlichen Behörde sei anzumerken, dass der VwGH in den Erkenntnissen nicht über die berufungsgegenständliche Rechtsfrage zu entscheiden hatte, sondern es nur beiläufig für möglich …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Ing.G., Tr., vertreten durch L.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. April 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß…
…von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben. Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der…
…von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben. Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der…
…von besonderem Beweiswert, nämlich eine öffentliche Urkunde in die Hand zu geben. Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der…
…die nachzuweisenden Voraussetzungen müssen daraus leicht nachprüfbar zu ersehen sein. Das Finanzamt hat im Einklang mit dem Bericht für die Monate Jänner und Februar 1999 den als steuerfreie Ausfuhrlieferungen in der Form von Abholfällen (sogenannte "Touristenexporte") erklärten Umsätzen die beantragte Steuerfreiheit mit der Begründung abgesprochen…
…Punkten 3.2.1 ("Nicht- Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Willenseinigung"), 3.2.2 ("Keine entgeltliche Übertragung zwischen Alt- und Neugläubiger") und 3.2.3 ("Fehlende Beurkundung") konkretisiert und ausgeführt. In der am 24. April 2008 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurden nochmals ausführlich jene bereits in der Berufung…
…Behörde abhängig sei, weshalb eine Gebührenschuld erst im Zeitpunkt der Genehmigung oder Bestätigung entstehe. Die Gebührenschuld sei nach § 16 Abs. 7 GebG noch nicht entstanden. Am 17. Jänner 2005 erging eine abweisliche Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes mit der Begründung, dass nicht § 16 Abs. 7, sondern § 17…
…2009, 2007/16/0012 und 0013, wurden die Berufungsentscheidungen vom 22. Dezember 2006, RV/1729-W/03 und RV/1730-W/03 wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes im Wesentlichen mit folgender Begründung aufgehoben: "Diese sachliche Gebührenbefreiung für die "Durchführung der Aufgaben" gem. § 2 des Bundesfinanzierungsgesetzes betrifft…
…2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948, betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften die Beurkundung eines "Darlehens" an die XGesellschaft;Bw. in Höhe von € 93,127.211,77. Mit dieser Telekopie übermittelte die ÖBFA eine unbeglaubigte Abschrift eines von der ÖBFA…
…2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948, betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften die Beurkundung eines "Darlehens" an die XGesellschaft;Bw. in Höhe von € 250.000.000,00. Mit dieser Telekopie übermittelte die ÖBFA eine unbeglaubigte Abschrift eines von der ÖBFA…
…Vertrages, keine rechtserzeugende oder rechtsbezeugende Urkunde darstellt, die den Parteien als zusätzlicher Rechtstitel dient. Es liegt somit keine "überflüssige" Beurkundung eines Rechtsgeschäftes vor, dessen Erfolg auch ohne Vorliegen der Vereinbarung kraft Gesetzes eingetreten wäre. Vielmehr stellt der Vertrag lediglich die Vereinbarung der Parteien dar, den…
…die Fa. B Alleingesellschafterin. Die geprüfte Firma ist somit auch eine Tochter der Fa. B. In den erstellten Jahresabschlüssen 2006 bis 2010 wurden obige Zahlungen als Darlehen der Fa. B verbucht. Mangels Beurkundung obiger Darlehen gilt der Ersatzbeurkundungstatbestand gem. § 33 TP 8 Abs. 4 GebG. §…