…wenn für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer von "Steuerausländern" die Gewinne und Verluste berücksichtigt werden, die aus ihren Tätigkeiten im Inland stammten (vgl. EuGH vom 15.5.1997 RS C-250-95 "Futura Participations SA und Singer" sowie Tumpel, Betriebsstättenverluste in der Europäischen Union…
…Außerdem wären diese Betriebsstättenverluste ohnehin wirkungslos geblieben, weil keine ausgleichsfähigen Gewinne vorgelegen seien. Es werde daher der Antrag gestellt, diese ausländischen "Altverluste" zur Gänze zu berücksichtigen, weil laut EStR Rz 198 eine Eintragung von ausländischen Verlusten im Zeitpunkt der Entstehung in die Steuererklärungen nicht Anwendungsvoraussetzung…
…24 OECD-MA erfordere daher keinen Vergleich der inländischen Betriebsstättenverluste mit den übrigen ausländischen Einkünften. Als Vergleichsmaßstab könne daher nur die von Österreich erfassten Einkünfte zur Beurteilung herangezogen werden. Folglich ist der inländischen Betriebsstätte eines Steuerausländers in gleicher Weise die Verlustvortragsmöglichkeit einzuräumen wie einem unbeschränkt…
…stehen, die der Steuerpflichtige in diesem Staat erzielt hat, sofern Steuerinländer nicht besser behandelt werden. Wenn für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer von Steuerausländern nur die Gewinne und Verluste berücksichtigt werden, die aus ihren Tätigkeiten im Inland stammen, so entspricht dies dem steuerlichen Territorialitätsprinzip…
…wenn für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer von "Steuerausländern" die Gewinne und Verluste berücksichtigt werden, die aus ihren Tätigkeiten im Inland stammten (vgl. EuGH vom 15.5.1997 RS C-250-95 "Futura Participations SA und Singer" sowie Tumpel, Betriebsstättenverluste in der Europäischen Union…
…Verlusten aus Österreich hat, in gleicher Weise die Verlustvortragsmöglichkeit einzuräumen wie einem unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen. Zu beachten ist jedoch, dass das Diskriminierungsverbot für Steuerausländer nicht zu einer Diskriminierung von Steuerinländern führen kann und darf (vgl. Loukota, Das DBA-Diskriminierungsverbot - Eine Bestandsaufnahme der Verwaltungspraxis, SWI 2005…
…der Ermittlung der Gewinne von in Frankreich ansässigen Personen abzuziehen und Gewinne dieser Tochtergesellschaften oder dieser Betriebsstätten in Höhe solcher Verluste den Gewinnen zuzurechnen. Diese Bestimmung ist so zu verstehen, dass sich Frankreich im Abkommen ausdrücklich das Recht vorbehält, österreichische Betriebsstättenverluste französischer Unternehmen oder Verluste…
…der Ermittlung der Gewinne von in Frankreich ansässigen Personen abzuziehen und Gewinne dieser Tochtergesellschaften oder dieser Betriebsstätten in Höhe solcher Verluste den Gewinnen zuzurechnen. Diese Bestimmung ist so zu verstehen, dass sich Frankreich im Abkommen ausdrücklich das Recht vorbehält, österreichische Betriebsstättenverluste französischer Unternehmen oder Verluste…
…der Ermittlung der Gewinne von in Frankreich ansässigen Personen abzuziehen und Gewinne dieser Tochtergesellschaften oder dieser Betriebsstätten in Höhe solcher Verluste den Gewinnen zuzurechnen. Diese Bestimmung ist so zu verstehen, dass sich Frankreich im Abkommen ausdrücklich das Recht vorbehält, österreichische Betriebsstättenverluste französischer Unternehmen oder Verluste…
…gegenständlichen österreichischen Betriebsstättenverluste binnen vier Wochen zu erbringen. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 6. März 2003 brachte die Bw. folgendes vor: Das in Österreich erzielte negative Ergebnis sei im handelsrechtlichen Abschluss der Bw. zwar enthalten, dies jedoch nur im handelsrechtlichen Sinne. Von der Zentrale…
…österreichischen Betriebsstättenverlustes 1996 im Ansässigkeitsstaat Deutschland nicht möglich war. Der Abzug des Verlustes aus 1996 bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer 1998 ist somit aufgrund der innerstaatlichen Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 zu gewähren. Dabei der Verlustabzug aus folgenden Gründen nicht von…
…dieser schweizerischen Bestimmung angesehen werden. Weiters ist diese "Nachversteuerung" eingeschränkt auf einen "Beobachtungszeitraum" von lediglich sieben Jahren. Die Bw. muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass sie als beschränkt Steuerpflichtige bzw. als "Steuerausländerin" insofern dem österreichischen Recht unterworfen ist. Da Österreich bloß der Quellenstaat…
…führen. Die Ausführungen der Bw. zum europarechtlichen Aspekt hinsichtlich der Verwertbarkeit/Vortragsfähigkeit österreichischer Betriebsstättenverluste einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft in Österreich stellen sich zusammengefasst wie folgt dar. Selbst wenn man nur von einer subsidiären Verwertungsmöglichkeit der Verluste in Österreich ausginge, müsse ungeachtet der Bestimmung der VO…
…Jakom/Marscher, EStG, 2010, § 102, Rz 15; Verordnung des BMF betreffend die Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, BGBl. II, 2001/97). Diese grundsätzliche Abzugsfähigkeit der Verluste entsprechend den Bestimmungen des § 18 Abs. 6 EStG ist vom Finanzamt nicht in Frage gestellt worden. Lediglich die…
…hingewiesen, dass der österreichische Betriebsstättenverlust des Jahres 1997 gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nur vortragsfähig sei, wenn er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte des deutschen Stammhauses im Verlustentstehungsjahr oder in einem der folgenden Jahre übersteige, was von der Bw. durch…
…gefunden (vergleiche Zorn, Verwertung von Auslandsverlusten bei DBA mit Befreiungsmethode, SWI 2001, 456ff; Loukota, Sensationelle Neuerung bei DBA-Auslandsverlusten, SWI 2001, 466 ff; Urtz, Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht, SWI 2001, 505 ff; Trenkwalder/Firlinger, Ausländische Betriebsstättenverluste im Lichte der Vorgaben des EU-Rechts, SWI 2001…
…um Ergänzung vom 2. Mai 2002 wurde der Bw. vom Finanzamt mitgeteilt, dass Verluste ab dem Verlustentstehungsjahr 1998 (Wirtschaftsjahr 1997/98) entsprechend der VO des BM für Finanzen betreffend die Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, BGBl II Nr. 97/2001, in Österreich insoweit berücksichtigt…
…an den temporären Einrichtungen (Baustelleneinrichtung etc.) verbleibt dauerhaft beim AN. Der AN ist berechtigt die temporären Einrichtungen und/oder Teile davon zu jeder Zeit von der Baustelle zu entfernen oder zu ersetzen (16.3). Der AG schließt für das gesamte Montageobjekt eine Montageversicherung ab (gleichgültig…
…hat und daher auch gemäß § 2 (8) Z 3 Einkommensteuergesetz 1988 die im Ausland nicht berücksichtigten Verluste von EUR - 478.776,00 bei Ermittlung des Einkommens anzusetzen und daher das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2004 mit Null festzusetzen und andererseits die Bestimmung des § 37 (2)…
…Verwertung in den Niederlanden erfolgt ist oder noch erfolgen wird, ist der Verlustabzug in Österreich nicht zu gewähren. Das Diskriminierungsverbot des Doppelbesteuerungsabkommens für Steuerausländer darf nicht zu einer Diskriminierung von Steuerinländern führen. Dies wäre aber der Fall, wenn bei der Bw. die österreichischen Verluste zweimal…