… dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige Werbung betreibt oder ein Geschäftslokal unterhält (Doralt, EStG4,§ 23 Tz 76). Nur wenn es sich um einen vorbestimmten engen Personenkreis handelt, liegt keine Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr vor (VwGH 10. 06. 1981, 2509/80). Der berufungswerbende…
…am allgemeinen Wirtschaftsverkehr beteiligt (vgl. VwGH 3.6.1992, 91/13/0035; Doralt4, a.a.O., Tz 76 zu § 23 EStG 1988; Hofstätter/Reichel, a.a.O., Tz 12 zu § 23 EStG 1988). Der Unabhängige Finanzsenat (Berufungssenat) kommt zur Auffassung, dass im Berufungsfall eine Beteiligung…
…die sich in der streitgegenständlichen Art am allgemeinen Wirtschaftsverkehr beteiligen (Weinerzeugung und Weinvermarktung im großen Stil, abgesicherte Marktstellung durch Angebotsqualität und entsprechenden Markenruf; daneben Verwaltung von Beteiligungen und Liegenschaften im sachlichen Nahbereich der Haupttätigkeit) nur in Ausnahmefällen unter gänzlich marktfremden Umständen vom Vorliegen einer Liebhaberei…
…wobei der Vertragspartner der Bw. verpflichtet sei, "seine ganze Arbeitkraft" ausschließlich in den Dienst der Bw. zu stellen. Er könne sich daher nicht am allgemeinen Wirtschaftsverkehr beteiligen. Überdies erfolgten Kontrollen der auftraggebenden Bw. hinsichtlich Ort, Art und Zeit der Beschäftigung. Dienstverhältnisse könnten auch kurzfristige sein…
…eigene Rechnung an Abnehmer verkauft. In dieser Tätigkeit sind die Merkmale von Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Gewinnabsicht sowie Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr erfüllt. Der von der Firma A AG angegebene Wert stelle jedoch nicht den Umsatzerlös dar den der Berufungswerber erzielt habe, sondern es handle es…
…die Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr kein essentielles Erfordernis für einen BgA ist. Er muss also nicht seine Leistungen der Allgemeinheit anbieten, wie dies dem Begriff Gewerbebetrieb gemäß § 23 EStG 1988 und gemäß § 28 BAO immanent ist." Ritz, BAO, zu § 28: "Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen…
…Ist die Bw., unter deren Firmenwortlaut sich W.W. und I.H. am allgemeinen Wirtschaftsverkehr beteiligt haben, in das Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen, indiziert schon allein der (Publizitäts) Charakter dieser - für die Allgemeinheit zur Einsichtnahme bestimmten - Eintragung grundsätzlich die Kenntnis der (Bestand-) Vertragsparteien über die…
…die außer der Geschäftsführung bei einer GmbH & Co. KG keine Tätigkeit ausübt, nicht als Unternehmer, weil sie nicht am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt (s. sinngemäß Rz 181f USt-RL 2000). Demgemäß hat die Bw. für die Jahre 2006 und 2007 keine Umsatzsteuererklärungen eingereicht und wurde eine…
…nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Einkünfte eines selbständigen Handelsvertreters aus der Vermittlung von Versicherungsgeschäften stellen solche Einkünfte aus…
…seien oder anderen Personen zur kostenlosen Nutzung überlassen würden. Da keinerlei Verkäufe von landwirtschaftlichen Produkten stattfänden, mangle es an der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und an der Gewinnerzielungsabsicht, welche für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung wären. Die Grundstücke stellten auch kein Privatvermögen dar…
…die außer der Geschäftsführung bei einer GmbH & Co. KG keine Tätigkeit ausübt, nicht als Unternehmer, weil sie nicht am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt (s. sinngemäß Rz 181f USt-RL 2000). Demgemäß hat die Bw. für die Jahre 2006 und 2007 keine Umsatzsteuererklärungen eingereicht und wurde eine…
…ausschließe. K. sei hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitseinteilung und Arbeitsgestaltung als ein am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmender selbständiger Unternehmer durch gegenständlichen Werkverkehr in kein wie immer geartetes wirtschaftliches oder persönliches Abhängigkeitsverhältnis von seinem Auftraggeber geraten. Die volle Tragung des Unternehmerrisikos ergebe sich schon alleine daraus, dass K. auf…
…steuerliche Vertreter der Bw. zwar seine Kenntnisse von den Bestimmungen der Gewerbeordnung, ohne mit diesen Ausführungen die tatsächliche Beteiligung der in Rede stehenden "Subfirma" am allgemeinen Wirtschaftsverkehr von dieser Geschäftsadresse in einer für außen stehende Personen ersichtlichen Form glaubhaft machen zu können, und widerlegte die…
…sodass die beschriebene Anwendung der erforderlichen Kriterien jedenfalls Platz greift. (23) Fremdvergleich Beim Kriterium des Fremdvergleichs wird der - idR. abstrakte - Vergleich zwischen Gestaltungen zwischen "Nahestehenden" und "Fremden" gezogen und dabei auf die im allgemeinen Wirtschaftsverkehr übliche Praxis abgestellt (VwGH 21.3.1996, 95/15/0052)…
…dass im allgemeinen Wirtschaftsverkehr die Insolvenz eines Unternehmens nicht ausreiche, um von einem Scheinunternehmen zu sprechen. Er habe der Finanz bereits bewiesen, dass er vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit diesem Unternehmen ausreichend über dessen Marktstellung Erkundigungen eingezogen habe. Selbst wenn dieses Unternehmen am Ende seiner…
…bestenfalls von einem Kaufpreis von S 35 / m2 ausgehen, der unter gewöhnlichen Umständen für die Liegenschaft zu erzielen gewesen wäre. Es entspricht nicht den Erfahrungen des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs, dass ein Besitzer einer kleinen Liegenschaft, die weder als Baugrund noch als isoliert betrachtetes Ackerland einen außergewöhnlichen…
…Ermittlungen ausschließlich auf das Kriterium des Fremdvergleiches stützt, sind die beiden anderen Anforderungen unverdächtig. Beim Kriterium des Fremdvergleiches wird der Vergleich zwischen Gestaltungen zwischen Nahestehenden und Fremden gezogen und dabei auf die im allgemeinen Wirtschaftsverkehr übliche Praxis abgestellt (VwGH 21.3.1996, 95/15/0052)…
…Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die sich daraus ergebenden Abgabenbeträge sind der angeschlossenen Beilage zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Entscheidungsgründe Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung schrieb das Finanzamt der Haftungs- und Abgabepflichtigen mit am 12. Mai 2004 zugestellten Bescheiden…
…ersichtlich. - Auffallend ist weiters auch, dass die Freigabe an die Firma VLE von der Firma M Group erst am 30. April 2007 erfolgte (siehe Anlage L). Das heißt jedoch, dass von den oben beteiligen Firmen die Verfügungsmacht verschafft wurde, ohne dass diese selbst Eigentümer der…
…a.a.O., Tz 1 zu § 23 BAO und die dort zitierte Judikatur). Der Wirtschaftsverkehr ist im Allgemeinen dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Beteiligten bei Abschluss von Vereinbarungen oder Verträgen darauf bedacht ist, einen möglichst großen Vorteil für sich zu erzielen das heißt einerseits Erträge…