…Die Beurteilung der Jahre 1990 bis 1992 fällt in den Anwendungsbereich der LVO I. Hinsichtlich der Jahre 1987 bis 1989 ist die zur Liebhaberei ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes maßgeblich. Die LVO II unterscheidet: - Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1), - Betätigungen mit Annahme von…
…sich mit der Möglichkeit, dass der rechtfertigende Sachverhalt nicht vorlag, abgefunden hatte, also eine Betätigung mit zumindest bedingten Vorsatz zu. Da das Gesetz absichtliches Handeln nicht verlangt, ist ein Eventualvorsatz ausreichend. Vor diesem Hintergrund erwies sich die Versicherung der Bw. mit ihrer Unterschrift auf den…
…17) fällt. Bei Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle i.S.d. § 1 Abs. 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand…
…im Sinne der zit. Liebhabereiverordnung BGB1 1993/33 idF BGB1 II Nr. 358/1997 (LVO) vorliegt, ist jedenfalls davon auszugehen, dass es sich im gegenständlichen Falle um einen Betrieb im Sinne des § 1 (1) LVO handelt, somit also eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle.…
…unbestrittenermaßen um eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, also um eine typisch erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Liegen bei einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung Verluste vor, so ist anhand objektiver Umstände zu prüfen, ob diese mit nachvollziehbarer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Eine anhand…
…Ausstattung) - der Betrieb des Geschäftslokales eines Eissalons - lassen eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit der Vermietung…
…Eine Einkunftsquelle nach § 1 Abs. 2 LVO liegt bei Vermietung vor, wenn die Art der Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Grundsätzlich liegt eine Betätigung mit Annahme einer Liebhaberei vor, jedoch ist der Nachweis zulässig, dass in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtüberschuss…
…Stellungnahme kam der Bw. bis dato nicht nach. Über die Berufung wurde erwogen: Außer Streit steht, dass es sich bei dem vom Bw. betriebenen Unternehmen seinem äußeren Erscheinungsbild nach um einen Gewerbebetrieb handelt und demnach vom Vorliegen einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne…
…zweifellos um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO). Eine Betätigung im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden ist keine Liebhaberei, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über…
…es sich nicht um einen üblichen Männergesangsverein handle (der in Y. gleichfalls bestehe und bei dem die Chormitglieder auch mitsingen würden), sondern dass es sich um eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO handle (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle) und eine Einordnung unter …
…zu erfassen, wenn diese Verrechnung erfolgt ist." Für den gegenständlichen Streitfall bedeutet dies Folgendes: 1. Liebhabereibeurteilung: Die Begründungen der angefochtenen Bescheide erweist sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH insofern als nicht zutreffend, als das abgeschlossene Rentengeschäft eine Betätigung mit Einkunftsquellencharakter (§ 1 Abs. 1…
…um eine Betätigung gem § 1 Abs 1 Liebhabereiverordnung , welche nunmehr auf Grund der Verordnung BGBI II Nr 358/97 mit Wirkung 14 November 1997 als Betätigung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 3 LVO zu qualifizieren wäre. Eine Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setzt…
…2 LVO auch nach der Art der Betätigung das Gelingen der Widerlegung der Annahme einer § 1 Abs. 2 -Tätigkeit noch ungewiss, so kann die Abgabenbehörde gemäß § 200 Abs. 1 BAO die Abgabe vorläufig festsetzen. Ob vorläufig von Liebhaberei oder vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen ist…
…als Betätigung mit Annahme einer Liebhaberei zu beurteilen. In diesem Fall sei der Nachweis zulässig, dass in einem ansehbaren Zeitraum (20 Jahre bzw. 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen) ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwirtschaftet werde und somit von einer Einkunftsquelle…
…um eine § 1 (1) - Betätigung (Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung): vom VwGH nicht beanstandet. Die Kriterien der Z 1 und 2 des § 2 Abs 1 LVO deuteten (ab 1995) auf Liebhaberei hin: vom VwGH bis einschließlich 1999 an sich nicht beanstandet, aber aufgrund der Beanstandung der im…
…sei für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Sind die Rechte der Miteigentümer so gestaltet, dass sich daraus eine konkrete wirtschaftliche Zuordnung einzelner Wohneinheiten zu den Miteigentümern ergibt, so führe dies zur Annahme einer Betätigung iSd…
…liegt eine Betätigung mit Annahme von Liebhaberei nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO vor (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, Anh I/2 Anm. 17). In einem derartigen Fall ist bei Auftreten von Verlusten Liebhaberei anzunehmen. Eine Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setzt…
…1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung (LVO II) BGBl. Nr. 33/1993 fällt die Bewirtschaftung eines Eigenheimes (Einfamilienhauses) unter die Betätigung mit Annahme einer Liebhaberei. Die Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setzt voraus, dass in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtgewinn/überschuss zu erwarten ist. Die Tätigkeit…
…und Vorsteuerbeträge infolge Vorliegens von Voluptuar steuerlich unbeachtlich sind. Im Zuge einer Außenprüfung traf das Finanzamt hiezu folgende Feststellungen: 1) Betätigung mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs.2 LVO) Im Rahmen der Tätigkeit als freischaffender Künstler (Bildkunst) verkauft der Abgabepflichtige eigene Fotografien als Kunstgegenstände bzw…
…2) der VO behandelt und somit die erklärten Einkünfte daraus in die berichtigten Bescheide aufzunehmen. 2. Da u. E. die Bescheidbegründung jedoch auf die Anwendung des § 1(1) Liebhabereiverordnung abzielen dürfte (Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle): Die Bescheidbegründung spricht nämlich von einem Totalverlust 1992…