…Art. 11 des Abkommens angeführten Vorschriften sind tatbestandsmäßig nicht auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt anwendbar. Da sowohl nach innerstaatlichem österreichischen Steuerrecht als auch nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht betreffend den verfahrensgegenständlichen Schenkungsvorgang zusteht, erfolgte die Festsetzung der Schenkungssteuer durch den bekämpften Bescheid zu Recht. Das…
…nicht vorliegt. Abkommensrechtliche Bestimmungen sind jedoch lediglich für die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, gegenständlich zwischen Österreich und Liechtenstein maßgeblich. In welcher Weise ein Staat, dem eine Steuerquelle durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zugeteilt wird, diese ausschöpfen kann, richtet sich hingegen ausschließlich nach innerstaatlichem Recht (vgl…
…hier der Zuwendende (Erblasser) noch zu Lebzeiten eine Verfügung trifft, dass mit Eintritt seines Todes ein bestimmtes Vermögen (Versicherungsleistung oder eben hier Kontenguthaben) einer dritten Person (= Begünstigte) zugute kommt. Diesfalls liegt sowohl nach innerstaatlichem Recht wie auch nach obiger Bestimmung des dErbStG ein Erwerb…
…gewesen ist, nach der Spezialbestimmung des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht bezüglich der strittigen Einkünfte. In welcher Weise ein Staat, dem eine Steuerquelle durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zugeteilt wird, diese ausschöpfen kann, richtet sich wiederum ausschließlich nach innerstaatlichem Recht (vgl. VwGH…
…wäre. Weiters sei von den in Tz 1 des Außenprüfungsberichtes vom 27. Juni 2005 angeführten Indizien direkt auf die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich geschlossen worden. Nach innerstaatlichem Recht erscheine es aber notwendig, klar die Erfüllung von zumindest einem der Tatbestände für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß …
…für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 99 EStG. Durch den Haftungsbescheid wird der Abzugspflichtige zum Schuldner der Abzugsteuer (§ 7 BAO). Die Haftung der [Bw] nach innerstaatlichem Recht steht aufgrund der erwähnten Bestimmungen (§ 99 Abs. 1 Z 5 EStG und § 100 Abs…
…wäre. Weiters sei von den in Tz 1 des Außenprüfungsberichtes vom 27. Juni 2005 angeführten Indizien direkt auf die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich geschlossen worden. Nach innerstaatlichem Recht erscheine es aber notwendig, klar die Erfüllung von zumindest einem der Tatbestände für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß …
…auch einen Wohnsitz in Deutschland innehat, wäre sie nach innerstaatlichem Recht sowohl in Österreich als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist daher die Frage der Ansässigkeit nach den Zuteilungsregeln der mit Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, das ist für Veranlagungszeiträume bis 2002…
…selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art beziehe, in dem Staat steuerpflichtig, in dem regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt werde. Nach innerstaatlichem Recht seien Einkünfte aus der Tätigkeit eines selbständigen Unternehmensberaters Einkünfte gemäß § 22 Z 1 lit. b EStG 1988. Unternehmensberater im Sinne des § 22 EStG 1988…
…von 6% gemäß § 17 EStG 1988 geltend gemacht worden wäre, seien die Einkünfte nach innerstaatlichem Recht als solche aus selbständiger Tätigkeit gewertet worden. In den dagegen eingelegten Berufungen führte der Berufungswerber aus, er begehre die Veranlagung der Einkommensteuer im Sinne der eingereichten Abgabenerklärungen. Dies bedeute…
…1 lit. b) die Bundesrepublik Deutschland die Republik Österreich wegen der Beschränkung der Besteuerung nach innerstaatlichem deutschem Recht notifizierte um die Freistellung von Einkünften in beiden Vertragsstaaten zu verhindern. Es wird in der Fachliteratur gefolgert, daß zwar die Vertragsstaaten keine unterschiedlichen Abkommensbestimmungen anwenden (sie sind…
…Jahr der Verlegung der Wirtschaftsgüter eine Besteuerung vorzunehmen, wenn nach innerstaatlichem Recht eine Gewinnrealisierung anzunehmen ist. Auf Grund dieser Rechtsauffassung kann daher auch bei DBAs mit Anrechnungsmethode durch die steuerliche Erfassung im Jahr der Betriebsverlegung sichergestellt werden, dass nicht im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung dieses…
…nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen. Nach innerstaatlichem Recht findet § 67 Abs. 7 EStG 1988 auf zur Einkommensteuer veranlagte Personen, wozu auch…
…Jakom, EStG Kommentar 2008, S 1385). Zu prüfen bleibt lediglich, ob das nach innerstaatlichem Recht vorgesehene Besteuerungsrecht durch das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen DBA Italien Einschränkungen erfährt. Nach Art. 17 Z 1 des DBA Italien dürfen ungeachtet der Artikel 14 und 15 Einkünfte, die berufsmäßige Künstler, wie…
…Verlustes nicht anrechenbar waren, im Jahre 2009 auf die Körperschaftsteuer (durch Anrechnungsvortrag) anrechenbar sind. Eine innerstaatliche Rechtsvorschrift liegt nicht vor, der zwingend eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern im Gefolge von Verlustjahren zu entnehmen wäre. Nach den Gewinnermittlungsvorschriften sind Anrechnungen in jenen Zeiträumen vorzunehmen, in denen die…
…zur Z stand, richtet sich ausschließlich nach innerstaatlichem Recht. Auch die Definition des in Artikel 15 Abs. 2 lit. b DBA Italien verwendeten Arbeitgeberbegriffes ist unbestrittenermaßen auf Grundlage der Verweisungsnorm des Artikel 3 Abs. 2 DBA Italien nach innerstaatlichem Steuerrecht zu interpretieren. Solcherart ist aus…
…der Berücksichtigung dieser Verluste nicht das Verlustausgleichsverbot nach § 2 Abs. 2a EStG 1988 entgegen steht. Ebenso wird zu prüfen sein, welches Objekt den negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu Grund liegt und ob diese Vermietungstätigkeit nach innerstaatlichen Recht als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei anzusehen…
…Die Geschäftsleitung sei nach Italien verlegt worden. Gemäß der im DBA Italien-Österreich getroffenen Vereinbarung dieser Staaten sei eine Gesellschaft in jenem Staat steuerpflichtig, in dem sich ihre "tatsächliche Geschäftsleitung" befinde (Art. IV Abs. 3 DBA Italien-Österreich). Völkerrechtliche Vereinbarungen gingen dem innerstaatlichen Recht vor…
…ob Österreich ein Besteuerungsrecht an den selbständigen Einkünften des Bws.(beschränkte Steuerpflicht) zukam. Ob Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen. Ergibt sich eine solche aus dem innerstaatlichen Recht, ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt…
…ob das nach innerstaatlichem Recht vorgesehene Besteuerungsrecht durch das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen Einschränkungen erfährt. Für die Zahlungen an den in der Schweiz ansässigen RB kommt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem gebiete der Steuern vom Einkommen…