…das Finanzamt habe auf Grund eines am 1. September 2009 vorgenommenen erfolglosen Vollstreckungsversuches und wegen der Nichteröffnung des Konkurses mangels Kostendeckung von der Uneinbringlichkeit der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten ausgehen dürfen. Der Bw. sei weiters zu den Fälligkeitszeitpunkten der haftungsgegenständlichen Abgaben verantwortlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin…
…Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung zu prüfen, insbesondere, aus welchen Gründen der Bw. nicht für die rechtzeitige Entrichtung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten seitens der von ihm im haftungsgegenständlichen Zeitraum vertretenen Gesellschaft Sorge tragen gekonnt habe. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die…
…1988, wonach der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Bruttoarbeitslohnes ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten hat. Hinsichtlich der übrigen in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten (Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Körperschaftsteuern…
…Parteivorbringen zur Nichtauszahlung von Löhnen in den Haftungsmonaten selbst widersprüchlich ist, zumal einmal die gänzliche Nichtauszahlung von Löhnen und einmal behauptet wird, dass ab Mitte November 2001 nur mehr á conto - Zahlungen auf die Löhne erfolgt wären. Außerdem wurden die in Haftung gezogenen Lohnabgabenbeträge im…
…dass den Bw. hinsichtlich der zeitgerechten Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten keine Verantwortlichkeit als Vertreter mehr treffe. Diese Annahme erweist sich zumindest für einen Teil dieser nicht in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten als unrichtig. Die Haftung kann nämlich, wenn der Vertreter so wie vorliegend unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat…
…Gänze aushaftenden Abgabenschuldigkeiten uneinbringlich sein werden (vgl. VwGH 26. 6. 2000, 95/17/0613). Auch der Bw. bestreitet nicht, dass die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten bei der primärschuldnerischen GmbH nicht mehr eingebracht werden können, zumal diese am 4. 7. 2001 infolge Vermögenslosigkeit von Amts wegen…
…innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abgabe fällig geworden sei, verjähre. Mit dem Vorhalt vom 13. August 2007 wurde der Bw. aufgefordert, Beweismittel beizubringen, aus denen hervorgehe, welche finanziellen Mittel der GmbH im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten…
…weitere Verfolgung des Bw. mit Ausnahme eines noch offenen Haftungsbetrages von € 10.000,00 zu verzichten. Für alle sonstigen in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten gelte die gerichtlich rechtskräftig festgestellte Restschuldbefreiung. Wenn nunmehr das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln sämtliche Forderungen des Bw. gegenüber der AG und…
…weitere Verfolgung des Bw. mit Ausnahme eines noch offenen Haftungsbetrages von € 10.000,00 zu verzichten. Für alle sonstigen in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten gelte die gerichtlich rechtskräftig festgestellte Restschuldbefreiung. Wenn nunmehr das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln sämtliche Forderungen des Bw. gegenüber der C und…
…Strom, Leasingraten etc. behandelt haben. - Die von Ihnen angeführten Zahlungen betreffen Zahlungen für noch ältere offene Abgabenschulden. Somit wären im Falle einer Verrechnungsweisung zwar die in der Haftung angesprochenen Abgaben zumindest teilweise getilgt, aber noch ältere Abgaben offen, für die Sie als Geschäftsführer wiederum haften…
…Inanspruchnahme die Verfahrensergebnisse in ausreichender Weise zur Kenntnis gebracht worden wären. Er stelle daher den Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht. Schließlich beantragte der Bw. die Aussetzung der Einhebung der in Haftung gezogenen Umsatzsteuer 2007 gemäß § 212a BAO sowie die Gewährung von Akteneinsicht. In der gegen…
…der Berufungswerber (Bw.) A gem den §§ 9 u. 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Fa. C GmbH (kurz GmbH) im Ausmaß von € 133.254,26 herangezogen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw als Vertreter gem. § 9 und 80 BAO insofern hafte…
…17. Bezirk hat am 19. Jänner 2005 einen Haftungsbescheid erlassen und die Bw. zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der M.GesmbH für Umsatzsteuer 2001 in der Höhe von 59.980,55 (gemeint war offensichtlich Euro) herangezogen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bw. im Zeitraum 17…
…Bezahlung der in Haftung gezogenen Abgaben verfügte. Es wird daher höflich gebeten, die für 14. 11. 2008 anberaumte Verhandlung, zu der offensichtlich kein Zeuge geladen wurde, nochmals zu vertagen und dem Steuerpflichtigen durch die beantragten Beweismittel die Möglichkeit zu geben, dass er die von ihm…
…Möglichkeit mehr bestand, diese einseitig abzuändern, bzw. sich der Haftung zu entziehen. Soferne die Haftungen ohne ausreichender Sicherheit von ihm selbst eingegangen wurden, ist zu bedenken, dass für ihn nicht absehbar war, dass die tschechische Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wird und er von einem…
…in Höhe von insgesamt € 1.877,98 festgesetzt worden. Da bei Selbstbemessungsabgaben nicht der Zeitpunkt der Festsetzung der Abgaben ausschlaggebend sei, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Abgaben den Abgabenvorschriften nach zu entrichten gewesen wären, sei der Bw. für die gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten zur Haftung…
…die Haftung auf einen Betrag von € 1.432,86 (statt bisher € 122.117,06) eingeschränkt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. November 2005 wurde die Berufungswerberin (Bw.) als Haftungspflichtige gemäß §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Fa. H-GmbH in Höhe von €…
…beantragten Beweise nicht aufgenommen hat, nämlich die Einvernahme des von mir beantragten Masseverwalters der M., Masseverwalter, Gerichtsakt Einvernahme des früheren Steuerberaters. Bei Durchführung dieser beantragten Beweise hätte sich ergeben, dass die in Haftung gezogene Abgabenschuld infolge Zahlung (Aufrechnung) nicht mehr besteht, weshalb dem Haftungsbescheid die…
…der Zahlungsunfähigkeit. Der Betrag in Höhe von € 7.457,56 ist daher aus der Haftsumme auszuscheiden. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Bw keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass ihr an der Nichtentrichtung der nunmehr in Haftung gezogenen Abgaben kein Verschulden trifft, sodass eine…
…BAO in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der "W-KG" im Ausmaß von ATS 1,152.055.-(entspricht Euro 83.723,10) herangezogen. Der Haftungsbetrag bestand ausschließlich aus Umsatzsteuer 1995. Begründend stellte das Finanzamt im wesentlichen fest, dass die in Haftung gezogene…