…das Finanzamt habe auf Grund eines am 1. September 2009 vorgenommenen erfolglosen Vollstreckungsversuches und wegen der Nichteröffnung des Konkurses mangels Kostendeckung von der Uneinbringlichkeit der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten ausgehen dürfen. Der Bw. sei weiters zu den Fälligkeitszeitpunkten der haftungsgegenständlichen Abgaben verantwortlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin…
…zu erläutern. Soweit den in Haftung gezogenen Umsatzsteuern Voranmeldungen der Primärschuldnerin zugrunde liegen, ist für das BFG nicht nachvollziehbar, weshalb der Bestand dieser Abgabenschuldigkeiten bereits dem Grunde nach in Streit gestellt wurde. Die vorangemeldeten Umsatzsteuerbeträge 2016 wurden allerdings von der Betriebsprüfung im Rahmen einer Schätzung…
…Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung zu prüfen, insbesondere, aus welchen Gründen der Bw. nicht für die rechtzeitige Entrichtung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten seitens der von ihm im haftungsgegenständlichen Zeitraum vertretenen Gesellschaft Sorge tragen gekonnt habe. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die…
…1988, wonach der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Bruttoarbeitslohnes ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten hat. Hinsichtlich der übrigen in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten (Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Körperschaftsteuern…
…Abgaben zu sorgen. Gegebenenfalls sei auch die Beachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (durch Vorlage entsprechender Unterlagen über die finanziellen Mittel der GmbH im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten und deren Verwendung) nachzuweisen. Im Antwortschreiben vom 11.1.2016 äußerte sich der Bf. dahingehend…
…Abgaben zu sorgen. Gegebenenfalls sei auch die Beachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (durch Vorlage entsprechender Unterlagen über die finanziellen Mittel der GmbH im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten und deren Verwendung) nachzuweisen. Im Antwortschreiben vom 11.1.2016 äußerte sich der Bf. dahingehend…
…Parteivorbringen zur Nichtauszahlung von Löhnen in den Haftungsmonaten selbst widersprüchlich ist, zumal einmal die gänzliche Nichtauszahlung von Löhnen und einmal behauptet wird, dass ab Mitte November 2001 nur mehr á conto - Zahlungen auf die Löhne erfolgt wären. Außerdem wurden die in Haftung gezogenen Lohnabgabenbeträge im…
…den in Haftung gezogenen Betrag waren zunächst die Zahlungen aus der Schlussverteilung 1.309,98 anzurechnen. Dann waren die Abgabenschuldigkeiten auszuscheiden, bei denen es an Fälligkeit im Vertretungszeitraum des Beschwerdeführers bzw. an einer schuldhaften Pflichtverletzung des Beschwerdeführers mangelte, nämlich die Körperschaftsteuer 2015 in Höhe von…
…Juni 2020 zur Zahlung der Haftungssumme bzw. zur Angabe von Gründen, weshalb keine Pflichtverletzung hinsichtlich der Nichtentrichtung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten vorliege, aufgefordert worden. In seinem Antwortschreiben vom 4. Juli 2020 habe er sodann dem Finanzamt die Gründe, weshalb ihn keine Haftung treffe, dargelegt…
…als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten, schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Bf. sowie Bestand einer Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall Der Bf. bestreitet ein pflichtwidriges Verhalten, indem er vorbringt, er sei von einem Mitarbeiter der Primärschuldnerin zum Zeitpunkt…
…konnte die Abgabenbehörde nach Auffassung des BFG zu Recht von der objektiven Uneinbringlichkeit der in Haftung gezogenen Abgaben am 22. Juni 2015, dem Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides, ausgehen. • Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten Der Bf…
…erfolge, gehe die Abgabenbehörde de iure davon aus, dass zu jedem Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten eine Benachteiligung der Abgabenbehörde eingetreten sei. Als Unterlagen seien Ausdrucke aus dem Online-Banking-System der Primärschuldnerin angeschlossen gewesen, aus denen sich Zahlungseingänge und -ausgänge ergeben würden. Ob…
…nämlich einem Unterbleiben von Zahlungen an die Konkursgläubiger im Insolvenzverfahren und einer amtswegigen Löschung der Primärschuldnerin im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit, kann nach der Lebenserfahrung jedenfalls von der endgültigen Uneinbringlichkeit der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin ausgegangen werden. Dass die Primärschuldnerin die Auszahlung einer…
…diesen ersatzlos aufzuheben, in eventu die Angelegenheit zur neuerlichen Verfahrensdurchführung an die Finanzbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Meritorisch bestritt der Bf. einerseits den Bestand der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten und führte andererseits in Bezug auf die Zustellung aus, dass diese erst am 28.07.2017 erfolgt…
…sei, für die Entrichtung der Abgaben zu sorgen. Gegebenenfalls sei auch die Beachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (durch Vorlage entsprechender Unterlagen über die finanziellen Mittel der GmbH im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten und deren Verwendung) nachzuweisen. 2. Im Antwortschreiben vom 14. April…
…dass den Bw. hinsichtlich der zeitgerechten Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten keine Verantwortlichkeit als Vertreter mehr treffe. Diese Annahme erweist sich zumindest für einen Teil dieser nicht in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten als unrichtig. Die Haftung kann nämlich, wenn der Vertreter so wie vorliegend unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat…
…Schon deshalb kann nicht von einer gänzlichen Mittellosigkeit der Primärschuldnerin im Zeitraum vom 17.02.2014 (Fälligkeitstag der Umsatzsteuer 2013, der Lohnsteuer 01/2014, des Dienstgeberbeitrages 01/2014 und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag 01/2014, den ältesten in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten) zumindest bis Ende Juli…
…Begründung abgewiesen, infolge der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens mit Beschluss des Landesgerichtes X vom 07.12.2011 habe das Finanzamt von der Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ausgehen können. Sämtliche in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten seien im Zeitraum aufrechter Geschäftsführung durch den Bw. fällig geworden…
…für das zweite Quartal 2010 in Höhe von 2.098,40 €. Hinsichtlich dieser Abgabenschuldigkeiten im Betrag von insgesamt 36.434,91 € kann die Haftung somit schon mangels Bestand nicht mehr aufrecht erhalten werden. Bezüglich der verbleibenden in Haftung gezogenen Abgaben wurde unter anderem…
…Vorlage entsprechender Unterlagen über die finanziellen Mittel des Vereins im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten und deren Verwendung) nachzuweisen. Dieser Vorhalt wurde von der Bf. nicht beantwortet. 1.3. Mit Haftungsbescheid vom 14.6.2011 zog das Finanzamt die Bf. zur Haftung gemäß …