…sei nicht ersichtlich, dass die Einwirkungs- und Zugriffsmöglichkeit des Bf. ausgeschlossen oder eingeschränkt gewesen sei. Auch komme es nicht auf die Dauer des Besitzes an, auch ein "vorübergehender Besitz" reiche aus. Bei den verfahrensgegenständlichen Zigaretten handle es sich um solche mit kosovarischen Banderolen. Über die…
…setzte, noch in der Lage war, die Macht oder Gewahrsame in Form einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Zigaretten zu begründen, die ihn in die Rechtsposition eines (mittelbaren oder unmittelbaren) Besitzers gebracht hätte, weil die Zigaretten stets in der Verfügungsgewalt von T.S., H.S. sowie…
…sich aber nicht weiter darum gekümmert habe. Die erforderliche willentliche Sachherrschaft sei deshalb gerade nicht ausgeübt worden. Die Bf. sei deshalb nie die Besitzerin der beschlagnahmten Filterzigaretten, sondern lediglich deren Inhaberin im Sinne des § 309 Abs. 1 ABGB gewesen. Das Zollamt Linz wies die Berufung…
…nämlich den §§ 37 f KFG 1967, kann der Antrag auf Zulassung nur vom rechtmäßigen Besitzer des KFZ gestellt werden. Ausnahmen hievon gibt es nur beim Ratenkauf und in bestimmten Fällen der Miete. Somit kommt als Abgabenschuldner im Sinne des § 4 Zi 2 NoVAG nur der…
…fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende dritte Gedankenstrich des Art. 202 Abs. 3 des ZK setzt nicht voraus, dass ein Erwerber und/oder weiterer Besitzer von zollhängigen Waren auch die Person (Personen), die die Ware…
…fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende dritte Gedankenstrich des Art. 202 Abs. 3 des ZK setzt nicht voraus, dass einem Erwerber und/oder ein weiterer Besitzer von zollhängigen Waren auch die Person (Personen), die die…
…3 Z 2 KfzStG 1992, unabhängig davon, ob sie rechtmäßiger Besitzer ist oder Antragsteller im Zulassungsverfahren sein kann. Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht knüpft an die wegen Fehlens der erforderlichen Zulassung widerrechtliche Verwendung im Inland an, die vom EuGH - so etwa in seinem Urteil vom 21. März 2002…
…Linz die Berufung als unbegründet ab. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 19. April 2001, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Vorwurf des Besitzes und der Versendung der verfahrensgegenständlichen Präparate beruhe lediglich auf Vermutungen. ES habe mehrmals versucht, "glaubwürdig den Sachverhalt darzustellen"…
…Diese unterschiedliche Auslegung führt aber bezüglich der Abgabenschuldnerschaft zu keinem abweichenden Ergebnis, weil bei Fahrzeugen von Unternehmen - dies sind Fahrzeuge, deren Besitzer keine natürliche Person, sondern zB eine juristische Person ist - immer das Unternehmen selbst Verwender und damit auch potenzieller Steuerschuldner ist (vgl. Gurtner/Herger…
…so könne in diesen Räumlichkeiten eine Betriebsstätte des vertretenen Unternehmers nur erblickt werden, falls der vertretene Unternehmer über die Räumlichkeiten eine gewisse nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht habe. Dass der vertretene Unternehmer Eigentümer oder Besitzer (Mieter, Pächter) der Geschäftseinrichtung oder Betriebsräume sei, sei hierbei nicht erforderlich…
…in seiner Rechtssprechung außerdem stets klargestellt, dass sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung durch den Besitzer des Wirtschaftsgutes unter der Annahme des sofortigen Austausches durch das jeweils auf dem Markt erscheinende modernere Modell richtet, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer…
…Fahrten zur Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges Der Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten hat über die Verwendung der mit dieser Bewilligung zugewiesenen Probefahrtkennzeichen einen Nachweis zu führen und darin vor jeder Fahrt den Namen des Lenkers und das Datum des Tages sowie die…
…Entgelt (Zif. 5) entfallenden Steuerbetrag. Im vorliegenden Berufungsfall geht der unabhängige Finanzsenat von dem Sachverhalt aus, dass A. als Besitzer mehrerer Liegenschaften in Wien die Wohnungen der darauf befindlichen Zinshäuser über die Hausverwaltung teilweise an die Bw. vermietete, die manche dieser Wohnungen wieder untervermietete. Ein…
…Finanzamt: € 274,33). Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein ungarischer Staatsbürger, war im strittigen Zeitraum Besitzer eines in Ungarn am 20. Juni 2008 zugelassenen PKW Opel Astra. Am 1. Februar 2011 wurde er von der Polizei mit seinem PKW im Stadtgebiet von J angehalten und…
…Büro für Rechtsfragen und Datenschutz gesendet: "Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend einen Antrag auf Sozialhilfe wurde ich seitens der Magistratsabteilung 40 aufgefordert, einen Nachweis der Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt beizubringen, ob ich Besitzer eines Kraftfahrzeuges bin. Meine Daten: H.M., geb. 1 in Wien, österr…
…I Nr. 122/1999 damit begründet, dass sie das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer XYZ als rechtmäßiger Besitzer (Mieter bzw. Leasingnehmer) im Inland nicht nur vorübergehend nutze. Die dagegen eingebrachte Berufung hat die Bw. unter Vorlage der deutschen Zulassungsbescheinigung folgendermaßen begründet: Sie sei bloß Leasingnehmer eines…
…I Nr. 122/1999 damit begründet, dass er das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer XYZ als rechtmäßiger Besitzer (Mieter bzw. Leasingnehmer) im Inland nicht nur vorübergehend nutze. Die dagegen eingebrachte Berufung hat der Bw. unter Vorlage der deutschen Zulassungsbescheinigung folgendermaßen begründet: Er sei bloß Leasingnehmer eines…
…Avant in der Genehmigungsdatenbank freizuschalten um die Zulassung des Fahrzeuges in Österreich zu ermöglichen. Der PKW sei bereits zuvor in Österreich zugelassen gewesen, er sei der zweite Besitzer in Österreich gewesen. Dann sei der Wagen in weiterer Folge in Deutschland ebenfalls auf ihn zugelassen gewesen…
…Beispielsweise wäre der Preis der Milch seit Beginn dieses Jahres um 40% (!) gestiegen. Als Besitzer von "non-immigrant visa" hätten sie keinerlei Chance auf Gewährung eines Kredites, welcher zur Rückzahlung der vorliegenden Abgabenschuld verwendet werden könnte. Im letzten Jahr wäre ihrem Ehemann im Durchschnitt ein…
…den dauernden Standort am Wohnsitz der natürlichen Person. Als "Fahrzeuge von Unternehmungen" würden lediglich Fahrzeuge gelten, deren rechtmäßiger Besitzer keine natürliche Person sei. Sei der Besitzer eine physische Person gelte auch dann, wenn ein Unternehmen betrieben werde, der Hauptwohnsitz der physischen Person als dauernder Standort…