Durch eine "green card" erhalten Ausländer eine amerikanische Daueraufenthaltsgenehmigung. Sie erlangen damit den Status der US-Ansässigkeit im Sinn des DBA-USA; allerdings nur dann, wenn sie nicht gemäß dem DBA in Österreich ansässig sind (Art. 4 Abs. 1 lit. c). DBA-Ansässigkeit in Österreich…
…sei nicht ersichtlich, dass die Einwirkungs- und Zugriffsmöglichkeit des Bf. ausgeschlossen oder eingeschränkt gewesen sei. Auch komme es nicht auf die Dauer des Besitzes an, auch ein "vorübergehender Besitz" reiche aus. Bei den verfahrensgegenständlichen Zigaretten handle es sich um solche mit kosovarischen Banderolen. Über die…
…setzte, noch in der Lage war, die Macht oder Gewahrsame in Form einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Zigaretten zu begründen, die ihn in die Rechtsposition eines (mittelbaren oder unmittelbaren) Besitzers gebracht hätte, weil die Zigaretten stets in der Verfügungsgewalt von T.S., H.S. sowie…
…der Bf., soweit für das vorliegende Verfahren relevant, vor, zu 100% behindert zu sein und einen Parkausweis für Behinderte zu besitzen, welchen er bei Abstellen des Fahrzeuges hinter die Scheibe auf der rechten Seite des Fahrzeuges gelegt habe. Als er das Fahrzeug, nachdem es abgeschleppt…
…sich aber nicht weiter darum gekümmert habe. Die erforderliche willentliche Sachherrschaft sei deshalb gerade nicht ausgeübt worden. Die Bf. sei deshalb nie die Besitzerin der beschlagnahmten Filterzigaretten, sondern lediglich deren Inhaberin im Sinne des § 309 Abs. 1 ABGB gewesen. Das Zollamt Linz wies die Berufung…
…nämlich den §§ 37 f KFG 1967, kann der Antrag auf Zulassung nur vom rechtmäßigen Besitzer des KFZ gestellt werden. Ausnahmen hievon gibt es nur beim Ratenkauf und in bestimmten Fällen der Miete. Somit kommt als Abgabenschuldner im Sinne des § 4 Zi 2 NoVAG nur der…
…sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches Merkmal der Sachhaftung ist, dass sie dem Abgabengläubiger…
…fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende dritte Gedankenstrich des Art. 202 Abs. 3 des ZK setzt nicht voraus, dass ein Erwerber und/oder weiterer Besitzer von zollhängigen Waren auch die Person (Personen), die die Ware…
…fachgerecht gelagert werden, nur begrenzt haltbar. Der sich mit dem Erwerber und Besitzer als Zollschuldner beschäftigende dritte Gedankenstrich des Art. 202 Abs. 3 des ZK setzt nicht voraus, dass einem Erwerber und/oder ein weiterer Besitzer von zollhängigen Waren auch die Person (Personen), die die…
…3 Z 2 KfzStG 1992, unabhängig davon, ob sie rechtmäßiger Besitzer ist oder Antragsteller im Zulassungsverfahren sein kann. Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht knüpft an die wegen Fehlens der erforderlichen Zulassung widerrechtliche Verwendung im Inland an, die vom EuGH - so etwa in seinem Urteil vom 21. März 2002…
…Linz die Berufung als unbegründet ab. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 19. April 2001, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Vorwurf des Besitzes und der Versendung der verfahrensgegenständlichen Präparate beruhe lediglich auf Vermutungen. ES habe mehrmals versucht, "glaubwürdig den Sachverhalt darzustellen"…
…Diese unterschiedliche Auslegung führt aber bezüglich der Abgabenschuldnerschaft zu keinem abweichenden Ergebnis, weil bei Fahrzeugen von Unternehmen - dies sind Fahrzeuge, deren Besitzer keine natürliche Person, sondern zB eine juristische Person ist - immer das Unternehmen selbst Verwender und damit auch potenzieller Steuerschuldner ist (vgl. Gurtner/Herger…
…stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Leasingobjekt gegen Entgelt zur Nutzung überlässt. Beim Leasingvertrag bleibt der Leasinggeber zivilrechtlicher Eigentümer des Leasingobjekts; der Leasingnehmer ist Besitzer des Leasingobjekts, (vgl Csokay/Steiner in Straube/Ratka/Rauter, UGB II/RLG3 § 196a Rz 11…
…so könne in diesen Räumlichkeiten eine Betriebsstätte des vertretenen Unternehmers nur erblickt werden, falls der vertretene Unternehmer über die Räumlichkeiten eine gewisse nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht habe. Dass der vertretene Unternehmer Eigentümer oder Besitzer (Mieter, Pächter) der Geschäftseinrichtung oder Betriebsräume sei, sei hierbei nicht erforderlich…
…in seiner Rechtssprechung außerdem stets klargestellt, dass sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung durch den Besitzer des Wirtschaftsgutes unter der Annahme des sofortigen Austausches durch das jeweils auf dem Markt erscheinende modernere Modell richtet, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer…
…volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Zur Entrichtung der Abgabe sind der Lenker, der Besitzer und der Zulassungsbesitzer zur ungeteilten Hand verpflichtet. Die Vorschreibung der Abgabe hat durch formlose Zahlungsaufforderung zu erfolgen. Die Vorschreibung der Parkometerabgabe ist keine (weitere) Verwaltungsstrafe, sondern die Nachverrechnung der Parkometerabgabe (Parkgebühr)…
…gestützt. Leg. cit. normiere für den Personenkreis Lenker, Besitzer und Zulassungsbesitzer ein Gesamtschuldverhältnis. Da das Fahrzeug wegen der Abschleppung nicht durch einen Lenkvorgang und folglich nicht durch einen Lenker in der Kurzparkzone, ohne es mit einem entsprechend entwerteten Parkschein versehen zu haben, abgestellt worden sei…
…Fahrten zur Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges Der Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten hat über die Verwendung der mit dieser Bewilligung zugewiesenen Probefahrtkennzeichen einen Nachweis zu führen und darin vor jeder Fahrt den Namen des Lenkers und das Datum des Tages sowie die…
Kapitel 4 Verwertung von Waren Artikel 197 Zerstörung von Waren In begründeten Fällen können die Zollbehörden verlangen, dass gestellte Waren zerstört werden, und unterrichten den Besitzer der Waren entsprechend. Die Kosten der Zerstörung werden vom Besitzer der Waren getragen.
Artikel 199 Aufgabe Nicht-Unionswaren und Waren, die in die Endverwendung übergeführt wurden, können mit vorheriger Genehmigung der Zollbehörden vom Inhaber des Zollverfahrens bzw. vom Besitzer der Waren zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.