Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2906
In Österreich ansässige Besitzer amerikanischer "green cards"
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1821-IV/4/2007vom 12.11.2007
Wortlaut laut Findok
Durch eine "green card" erhalten
Ausländer eine amerikanische Daueraufenthaltsgenehmigung. Sie erlangen
damit den Status der US-Ansässigkeit im Sinn des DBA-USA; allerdings nur
dann, wenn sie nicht gemäß dem DBA in Österreich ansässig
sind (Art. 4 Abs. 1 lit. c). DBA-Ansässigkeit in Österreich
unterdrückt damit die USA-Ansässigkeit.
Kehrt daher ein langjährig in den USA ansässig
gewesener österreichischer Staatsbürger, der nach wie vor im Besitz
einer US-green card steht, unter Verlegung seines Lebensmittelpunktes nach
Österreich zurück, dann tritt er damit in die österreichische
Ansässigkeit ein und verliert die Ansässigkeit in den USA. Die
Aufrechterhaltung einer subsidiären Welteinkommensbesteuerung in den USA,
wie sie nach Art. 1 Abs. 4 DBA ("saving clause") für in Österreich
ansässig werdende US-Staatsbürger gilt, ist für
österreichische Staatsbürger
mit green cards nicht vorgesehen.
Bundesministerium für Finanzen, 12. November
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 1 lit. c DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 1 Abs. 4 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1821-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32588
- Gültig
- 12.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF