…der Besteuerung auszunehmen. Vielmehr seien nun die als Einkünfte aus Kapitalvermögen vereinnahmten Zinserträge nur noch dann als solche beschränkt steuerpflichtig, als eine Besicherung durch inländischen Grundbesitz vorliegt. Der Bw. verkennt in seiner Argumentation jedoch, dass es sich bei den strittigen Einkünften nicht um solche gemäß …
…einer österreichischen Bank als Hypothekargläubigerin erfolgte bloß deshalb, weil einer unmittelbaren Besicherung der von einer ausländischen Bank ausgestellten Bankgarantie durch inländischen Grundbesitz offensichtlich administrative Hemmnisse entgegenstanden. Wenngleich es sich um eine Investition in ein risikoreiches Geschäft gehandelt hat, ist das Tätigwerden des Bw im Zusammenhang…
…Grundschuld in den belasteten Grundbesitz erhebt. Es wird vereinbart, dass Zahlungen, die aus irgendeinem Grund an die Gläubigerin geleistet werden, weder auf die Grundschuld noch auf deren Zinsen und Nebenleistungen, sondern auf die persönliche Forderung anzurechnen sind. ................" Diese jeweils ua. zur Besicherung von Kreditverträgen bzw…
…Verbindlichkeiten hat sich durch die Übertragung der Liegenschaft an den Bw daher nichts geändert. Vom steuerlichen Vertreter des Bw wurde dies indirekt bestätigt, als das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung vom 10. April 2002 ausführte, dass die Eltern dem Bw nicht ihren gesamten Grundbesitz übergeben hätten…
…Februar 2001 der Bw und seine Gattin auf. Auch in diesem Fall behielt sich die Bank die hypothekarische Besicherung auf dem land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz vor, verzichtete aber vorläufig auf die Verbücherung. Im Grundbuch der betreffenden Liegenschaften findet sich bis heute kein Bezug zu diesem…
…2: Schuldner der Kapitalertragsteuer ist der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete (Abs. 3) haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Abs.3: Zum Abzug der Kapitalertragsteuer ist verpflichtet: 1. Bei inländischen Kapitalerträgen (§ 93 Abs…
…den oa. Grundbesitz und drei im Betriebsvermögen befindliche Kraftfahrzeuge. Eine still gelegte Lebensversicherung diene der Besicherung der Bankverbindlichkeiten. Der Bw habe weder eine Pensionsvorsorge, Bankguthaben oder Bausparverträge und auch keine Sorgepflichten. Ein Schuldnachlass durch andere Gläubiger sei bislang nicht erfolgt. In der am 7. Oktober…
…Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Die Zuwendung von Liegenschaften ist mit der Besitzübertragung nach den Bestimmungen des § 309 iZm § 312 ABGB, das heißt, durch konkrete und unmittelbare Handlungen, wodurch…
…und Bedachtem über dessen Bereicherung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 4a zu § 3 ErbStG 1955 sowie die dort zitierte Judikatur). Wie oben in der Sachverhaltsfeststellung dargestellt, konnte die Bw eine schenkungsweise Übertragung des Grund und Bodens durch den Erblasser im…
…gemeinen Wert angesetzt wird, während für einen gleichartigen inländischen Vermögensgegenstand ein besonderes Bewertungsverfahren gilt, dessen Ergebnisse durchschnittlich nur 10 v. H. dieses gemeinen Werts erreichen. In gemeinschaftskonformer Weise kann daher der Steuerpflichtige aufgefordert werden, den Behörden Daten über den Grundbesitz vorzulegen, die diese für erforderlich…
…eine Leistung an einen Dritten versprechen hat lassen. Voraussetzung ist die Erlangung eines Vermögensvorteiles bzw. eine objektive Bereicherung auf Seiten des Dritten, welche (erst) durch den Tod des Erblassers als demjenigen, der sich die Leistung hat versprechen lassen, eintritt und damit die Steuerpflicht unmittelbar auslöst…
…ist als Kaufpreis für diese beiden Liegenschaften ein Betrag von Euro 460.000,00 vereinbart, welcher bei Grundbuchseintragung zur Zahlung fällig ist. Im Falle eines Verkaufes durch die Anbotnehmerin der betreffenden Liegenschaftsanteile wird vereinbart, dass die Anbotstellerin (Bw) einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnet. Gemäß Punkt VII…
…Die durch die Gegenüberstellung von steuerlichen und gemeinen Werten sich ergebende Werteverzerrung ist auch daraus ersichtlich, dass in Bezug auf die Landwirtschaft bei der Berechnungsmethode des Finanzamtes die anteilige Gegenleistung höher als der dreifache Einheitswert war. Das Schenkungssteuerrecht will nicht die tatsächliche, wirtschaftliche Bereicherung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Bernd A. Oberhofer, gegen den Bescheid des Finanzamtes (vormals für Gebühren und Verkehrsteuern) Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Gem. § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach Z 2 jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten…
…maßgebend. Durch § 19 Abs. 3 ErbStG wird nur ein vom § 21 BewG abweichender Fortschreibungszeitpunkt bestimmt (VfGH 30.9.1972, B 244/71 und VfGH 7.10.1978, B 213/76). Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Erwin Huber, Steuerberater, 5280 Braunau am Inn, Stadtplatz 56, vom 17. Dezember 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 21. November 1996 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Erwin Huber, Steuerberater, 5280 Braunau am Inn, Stadtplatz 56, vom 17. Dezember 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 20. November 1996 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hon. Prof. Mag. Dr. Josef Schlager, Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4041 Linz, Freistädter Straße 307, vom 12. Dezember 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 11. November 1996…
…durch die in Betracht kommenden Gesetze auch unter anderem für die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Grunderwerbsteuer. Gemäß § 19 ErbStG richtet sich die Bewertung, soweit nicht im Abs. 2 etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Abs. 1). Für inländisches…