…die in den Antrag auf erklärungsgemäße Berücksichtigung der geltend gemachten Sanierungsaufwendungen als Katastrophenschaden (außergewöhnliche Belastung) mündet, bringt die Bw. begründend vor: "Gemäß Lohnsteuerrichtlinien kommt die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, Rechtsanwaltskanzlei, 4600 Wels, Fabrikstraße 26, vom 24. September 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 17. August 2004, Zl. 610/14675/2/2001, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde…
…Juni 1995 (der Bw. verzeichnete dadurch einen Gesamtverlust von 90.000,00 S): Das heißt, dass die objektive Beseitigung der Ungewissheit mit dem Ende des Beteiligungsverhältnisses entstand, ab diesem Zeitpunkt auch keine Einkunftserzielung aus der Beteiligung mehr zu erwarten war. Da eine Prognoserechnung nicht vorlag…
…angeführte Rechtsprechung). Aus § 17 Abs. 5 GebG ergibt sich sohin ausdrücklich, dass spätere Änderungen, wie zB sogar die nachträgliche vertragliche Beseitigung der durch den Vertragsabschluss begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, gebührenrechtlich nicht zu berücksichtigen sind (Fellner, aaO, § 17 Rz 37, mwN). Wenn selbst das…
…angeführte Rechtsprechung). Aus § 17 Abs. 5 GebG ergibt sich sohin ausdrücklich, dass spätere Änderungen, wie zB sogar die nachträgliche vertragliche Beseitigung der durch den Vertragsabschluss begründeten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, gebührenrechtlich nicht zu berücksichtigen sind (Fellner, aaO, § 17 Rz 37, mwN). Wenn selbst das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Emesz & Partner Wirtschaftsprüfungs und SteuerberatungsGmbH, 1040 Wien, Trappelgasse 4, vom 6. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 5. Mai 2009 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2…
…mwN). Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung zB bei Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand (vgl. Ritz, BAO4, § 273 Tz 2). Für den vorliegenden…
…haben bzw. ob der Dachstuhl durch die eindringende Feuchtigkeit tatsächlich nicht in Mitleidenschaft gezogen worden ist. 4.) Aufgrund der Ausführungen des Bw steht zweifelsfrei fest, dass zur Beseitigung des Konstruktionsfehlers das gesamte Dach bzw. der gesamte Dachaufbau (mit Ausnahme des Dachstuhls) ausgetauscht werden musste. In…
…Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Wenn die Ungewissheit beseitigt ist, ist die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen…
…€ 14.600 bis € 36.400 | 10 % | mehr als € 36.400 | 12% Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt: - wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, - für jedes Kind (§ 106). Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-…
…38.726,17 €) * 730,00 € / 14.500,00 € Kirchenbeitrag | - 612,89 € - 100,00 € | Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden | - 8.260,00 € | Einkommen | 29.753,28 € | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | 7…
…vom 15. November 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte die Anerkennung von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung für das Jahr 2004. Das Finanzamt versagten nach mehrmaliger Aufforderung, die…
…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung die Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nach …
…nicht als Einkunftsquelle anerkannt und den zur Beseitigung eines Katastrophenschaden geltend gemachten Aufwendungen die steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung verweigert wurde. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung richtet sich sowohl gegen die Qualifizierung der Vermietungstätigkeit als steuerlich unbeachtlich als auch gegen die Nichtanerkennung der als…
…April 2005 beigebrachten Unterlagen ist zu entnehmen, dass dieser von der V. zur Beseitigung von diversen Schadensbildern an seinem Einfamilienwohnhaus im Rahmen einer Kompromisseinigung (= Diktion des Bw. in seinem Vermerk vom 19.8.2004, Seite 9 im Verwaltungsakt) eine Gesamtentschädigung in Höhe von 4…
…hat, er hat damit bewusst in Kauf genommen, dass er die im Gegenstandsfalle behaupteten "offenen" Schadensaufwendungen aus seinem eigenen Einkommen "freiwillig" bestreiten muss. Nur notwendige Aufwendungen, die unmittelbar zur Beseitigung von Schadensfolgen verausgabt werden, sind als außergewöhnlich und zwangsläufig erwachsen im Sinne des § 34 Abs…
…Abs. 6 leg.cit. können folgende Aufwendungen ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden: - "Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten." (BGBl I 2002/155 ab 2002). In Anlehnung an die bereits durchgeführten Ermittlungen liegt im gegenständlich…
…Bw. mitgeteilt, dass Aufwendungen nur dann nicht als Instandsetzungsaufwand zu behandeln sind, wenn es sich um Ausgaben zur Beseitigung von Schäden handle, die infolge höherer Gewalt (z.B. Sturmschaden) eingetreten sind. In diesem Fall sei der Aufwand im Jahr der Bezahlung sofort zur Gänze abzugsfähig…
…Publizität, klarer Inhalt und Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen - wären im gegenständlichen Fall nicht erfüllt. In einer Beilage zur Steuererklärung für 2004 sei lediglich angemerkt worden, dass für die Beseitigung des Katastrophenschadens ein Darlehen von 50.000,00 € (?) aufgenommen worden sei, das ab 2005 zurückgezahlt werde…
…aber wahrscheinlich ist. Wenn die Ungewissheit beseitigt ist, ist die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist der Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt (Abs…