Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Beschwerde der X-AG, XY, vertreten durch die NH Niederhuber Hager Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wollzeile 24, vom 16. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wiener Neustadt vom 19. Februar 2007, GZ 200000/09687/01/2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Mag. Britta Gruber, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Grabenweg 3, vom 30. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 24. Oktober 2007, Zl. a, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Josef Weber, Peter Grund und Mag. Günter Miniböck im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung der Bw.., Handel mit Sportbekleidung und Sportartikeln, 1130 Wien, Adresse1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vertreten durch Dr. Gerald Haas, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Ringstrasse 14, vom 24. Juni 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 22. Mai 2002, Zl. 500/06217/1/2001, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Greiter Pegger Kofler & Partner, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24, vom 20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der AA, Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Martin Deuretsbacher, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Oppolzergasse 6, vom 20. Juni 2012 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 9. Mai 2012, Zahlen aa, bb, cc, dd und ee, betreffend Widerruf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Greiter Pegger Kofler & Partner, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24, vom 20…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Schütz, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 1. Februar 2001, GZ. 100/41129/99, betreffend Zollschuld, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gem. Art. 243 Abs. 1 und 2 lit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Greiter Pegger Kofler & Partner, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24, vom 20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13.und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einfuhrumsatzsteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat hinsichtlich der Beschwerde der Bf, vom 2. Dezember 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 10. November 2010, Zahl: 000000/00000/2010, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich einer nachträglichen Überprüfung der Unterlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., L., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Greiter Pegger Kofler & Partner, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24, vom 20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., Fi.Sc., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Greiter Pegger Kofler & Partner, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24, vom 20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BfADR, vertreten durch Dr. Manfred Umlauft, Notar, 6850 Dornbirn, Marktplatz 5, vom 24. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. November 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO entschieden…
…Es wurden € 6.244,20 auf dem Abgabenkonto des Bf. gutgeschrieben. Im Übrigen wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde brachte der Bf. wie folgt vor: Beschwerdebegründung 1. Gegenstand der Streitsache sind: 1. Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht…