…2001/14/0205). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 22. 1. 2002, 2003/14/0097 ausgeführt hat, stellt das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und damit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, die angeführte Beschränkung der Geschäftsführerbefugnisse dar. Der Hinweis darauf…
…oder eine solche Beschränkung in Kauf nehme, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich mache. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stelle eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers…
…der Stillen an den stillen Reserven und am Firmenwert die Rede ist, zum Anderen jedoch Punkt VII. des ursprünglichen Vertrages vom 18. Dezember 1979 ausdrücklich unverändert aufrecht belassen wurde. Dieser sieht jedoch im Gegensatz dazu für den Fall des Ausscheidens eines stillen Gesellschafters eine Beschränkung…
…davon ausgegangen, dass ihr Gatte lediglich quasi als vorübergehend vertretungsbefugnisloser Machthaber ihre Geschäftsführungsbefugnisse eingeschränkt habe. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes trifft bei einer Mehrheit von zur Geschäftsführung berufenen Vertretern die haftungsrechtlich relevante Verantwortung primär denjenigen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist, während…
…beantwortet, sondern lediglich auf die Zahlung von 87.064,84 € verwiesen. Zur Tatsache der nicht ausdrücklichen Übertragung der Abgabenangelegenheiten im Dienstvertrag mit dem Erstgeschäftsführer, sondern vereinbarten Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis dergestalt, dass Verfügungen über Zahlungen der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers (Bw.) bedürfen, führte er aus…
…verfüge dessen Abs. 4 nur eine Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Innenverhältnis (OGH 16.10.1997, SZ 70/212). Der Insolvenzverwalter mache sich lediglich im Innenverhältnis verantwortlich. Der Insolvenzverwalter hafte für eine Schmälerung der Masse durch infolge Beauftragung eines Dritten verursachten Kosten, wenn die…
…Grund zeitlicher Verzögerungen sei der diesbezügliche Beschluss erst im August 2000 gefasst und eingetragen worden. Nachdem der Eintragung in das Firmenbuch jedoch nur deklarative Wirkung zukomme, sei die Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis mit der Erklärung derselben im März 2000 wirksam geworden. Der Geschäftsführer hafte nicht für…
…dem Frisiersalon als Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen und nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Schlüssel den einzelnen Gesellschaftern aufzuteilen - begründet. Das bloße Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung, die als Rechte und Pflichten der Gesellschafter neben der Geschäftsführungsbefugnis lediglich eine Aufteilung des…
…wenn der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion eine solche Beschränkung in Kauf nehme, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber unmöglich mache bzw. wesentlich erschwere oder sich eine Hinderung an der Erfüllung seiner Obliegenheiten durch die Gesellschaft oder Dritte gefallen…
…Dr. FB zum Ausgleichsverwalter im Ausgleichsverfahren der A-GmbH bestellt und so die Entscheidungs- und Geschäftsführungsbefugnis des Bw. eingeschränkt worden. Mit Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg vom 2. Juni 1999 sei Dr. FB schließlich zum Masseverwalter im Anschlusskonkurs über das Vermögen der A-GmbH bestellt worden…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…jene Handlungen, die zur Führung der GmbH erforderlich sind, also insbesondere die Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik. Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, alle Beschränkungen einzuhalten, die im Gesellschaftsvertrag durch Beschluss der Gesellschafter vereinbart sind. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich nicht auf solche Angelegenheiten, die…
…20 Abs. 1 GmbHG auch die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis durch Beschluss der Gesellschafter erwähnt. "Damit wird (auch) zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter - nicht einer von ihnen (SZ 49/163, 50/140) - befugt sind, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen. Der Gegenstandsbereich solcher Weisungen ist beliebig ;…
…20 Abs. 1 GmbHG auch die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis durch Beschluss der Gesellschafter erwähnt. "Damit wird (auch) zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter - nicht einer von ihnen (SZ 49/163, 50/140) - befugt sind, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen. Der Gegenstandsbereich solcher Weisungen ist beliebig ;…
…20 Abs. 1 GmbHG auch die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis durch Beschluss der Gesellschafter erwähnt. "Damit wird (auch) zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter - nicht einer von ihnen (SZ 49/163, 50/140) - befugt sind, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen. Der Gegenstandsbereich solcher Weisungen ist beliebig ;…
…20 Abs. 1 GmbHG auch die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis durch Beschluss der Gesellschafter erwähnt. "Damit wird (auch) zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter - nicht einer von ihnen (SZ 49/163, 50/140) - befugt sind, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen. Der Gegenstandsbereich solcher Weisungen ist beliebig ;…
…4 Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis Der Geschäftsführer hat alle sich aus dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüssen ergebenden Beschränkungen und Anordnungen zu befolgen. § 5 Arbeitsleistung und Vertretung 1) Der Geschäftsführer hat sich mit all seiner Kraft, wenn auch in eigener Zeitdisposition, um die Interessen der Gesellschaft zu…
…die sogenannte "stille Autorität" der Generalversammlung ausreicht, um GmbH-Geschäftsführer als auf Grund ihres Anstellungsvertrages "weisungsunterworfen" anzusehen. Gemäß § 20 Abs. 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, alle Beschränkungen einzuhalten, die in dem Gesellschaftsvertrage, durch Beschluss der Gesellschafter oder in einer für die…
…gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für in einer angeschlossenen Rückstandaufgliederung nach Abgabenart, Zeitraum und aushaftendem Betrag im einzelnen aufgeschlüsselte Abgabenschuldigkeiten der M-GmbH in Höhe von insgesamt 39.072,26 € heran. Die Geschäftsführerin sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen…
…den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit haften würden, als die Abgabe in Folge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden könnten. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehöre insbesondere dafür zu sorgen…