…Zl. 89/16/0163). Die Einholung und Herbeischaffung eines schriftlichen Beschlagnahmebescheides bei der zuständigen Finanzstrafbehörde erster Instanz mitten in der Nacht war nicht möglich; Dies hätte frühestens erst am folgenden Werktag erfolgen können, was einerseits zu einer nicht vertretbaren und zumutbaren weiteren zeitlichen Festhaltung des…
…wären, die Beschlagnahmeanordnung als nicht geboten anzusehen. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichthofes hinzuweisen, wonach in der Beschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid nicht die diesem Bescheid zugrunde liegenden Verdachtsgründe von der belangten Behörde einer Überprüfung zu unterziehen sind, sondern vielmehr zu beurteilen ist…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Juli 2005…
…Weise zu regeln, wozu es auch gehört, dem von einem solchen Zugriff betroffenen Inhaber beschlagnahmter Gegenstände gegen den Beschlagnahmebescheid den Rechtszug zu eröffnen (VwGH 31.5.2006, 2005/13/0167). Der Bescheid muss somit auf den Inhaber des zu beschlagnahmenden Gegenstandes ausgestellt sein. Die Eigentumsverhältnisse…
…entnehmenden Sachverhaltselementen, auf die die Vorinstanz die Beschlagnahme nach § 89 FinStrG gestützt hat. Der angefochtene Beschlagnahmebescheid wurde ausschließlich damit begründet, dass die beschlagnahmten Gegenstände in dem gegen den Beschwerdeführer durchgeführten Finanzstrafverfahren mit Verfall bedroht sind. Die mit Bescheid des Zollamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dipl.-Juristin Renate Elingshausen, Rechtsanwältin, D-47228 Duisburg-Rheinhausen, Auf dem Pickert 49 (Zustellvollmacht: Dr. Peter Waizer, Rechtsanwalt, 6020…
…gegen den Bescheid vom 27. November 2003 des Hauptzollamtes Graz betreffend Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) vom 27. November 2003 hat das Hauptzollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme hinsichtlich siebzehn Positionen Gold- und…
…2009, StrNr. 1, wegen Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) vom 9. März 2009 hat das Finanzamt Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme sämtlicher Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen gemäß §…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr., über die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwalt KG, 1010 Wien, Stock im Eisen Platz 3…
…2009, StrNr. 1, wegen Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) vom 9. März 2009 hat das Finanzamt Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme sämtlicher Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen gemäß §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertende Eingabe des Bf, Adr, vom 15. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 21. Dezember 2007, Zahl 920000/zzzzz/2007, betreffend Ausfolgung beschlagnahmter Waren entschieden: Die Beschwerde wird als…
…ho. Ansicht schließlich auch der Sicherung des Verfalles. In diesem Zusammenhang ist auch die Beurteilung des Tatbestandsmerkmales "Gefahr in Verzug" wegen der im ggstdl. Fall erfolgten Beschlagnahme ohne Ausstellung eines Beschlagnahmebescheides als faktische Amtshandlung vorzunehmen. "Gefahr in Verzug" liegt nach ständiger Rechtssprechung dann vor, wenn…
…25.2.1993, 92/16/0141). Insgesamt liegen im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme der betreffenden Waren (Armbanduhr und Herrenjacke) vor, sodass die Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) als unbegründet abzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 30. September 2008
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen I.M., über die Beschwerde des Beschuldigten vertreten durch Rechtsanwälte Konrad Gasser & Kollegen, Belgradstrasse 9/II, 80796 München vom 31. März 2004…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 47, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. März 2007 gegen…
…schon auf Grund der Tatsache gegeben, dass der Bf, ein armenischer Staatsangehöriger, zum Entscheidungszeitpunkt ohne (ordentliche) Arbeitsstelle und (inländischem) Vermögen war. Der angefochtene Beschlagnahmebescheid des Zollamtes Linz Wels hat sich, obzwar zum Teil nur mangelhaft bzw. nicht schlüssig begründet, so doch im Ergebnis als rechtsrichtig…
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass HaS als alleiniger Gesellschafter und faktischer Geschäftsführer der Bf in der Lage war (und ist), deren Geschick maßgebend zu beeinflussen. Dass von einem Abgabenschuldner (von einem potenziell Haftungspflichtigen) tatsächlich Gefährdungshandlungen gesetzt werden oder wurden, ist für eine Sicherstellungsmaßnahme…
…gegen den Bescheid vom 27. November 2003 des Hauptzollamtes Graz betreffend Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) vom 27. November 2003 hat das Hauptzollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme hinsichtlich siebzehn Positionen Gold- und…