…und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Art abgesprochen wird (Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 507), sie können rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend sein. Bescheidmerkmale nach AVG und BAO sind: Bezeichnung als "Bescheid", Angabe der bescheiderlassenden Stelle, Angabe des Adressaten des Bescheides, Spruch des Bescheides,
…erstellten Bescheiden. Wenn bestimmte wesentliche Bescheidmerkmale fehlen, liegt ein nichtiger (Verwaltungs)Akt, ein "Nichtbescheid", vor (vgl Ritz, BAO3, § 93 Tz 22 ff). Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthält - wie die obige Darstellung zeigt - sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale. Er wurde durch die Zustellung…
…Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates kann die "Vereinbarung" vom 11.6.2001 als Löschungsbescheid im Sinne des § 235 BAO qualifiziert werden, da sie alle essentiellen Bescheidmerkmale aufweist. Zu den unverzichtbaren Bestandteilen eines Bescheides gehören lediglich die Bezeichnung der Behörde (§ 96 BAO), der Spruch (§ 93 Abs…
…17/0100; VwGH 30.09.1999, 97/02/0305). Die berufungsverfangenen Erledigungen vom 15. November 2010 entbehren auch nicht den vom Gesetz weiters geforderten Bescheidmerkmalen der Bezeichnung als "Bescheide", des Ausweises der ausstellenden Abgabenbehörde erster Instanz, der Datierung und der Gliederung in Spruch, Begründung und…
…§ 93 Tz 24, mit Judikaturnachweisen); die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (Ritz, § 93 Tz 24; Kotschnigg, Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und anderen Tücken bei Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Kleiner & Kleiner GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1995, Wiederaufnahme hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1994, Einkommensteuer für…
I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…
…festzuhalten, dass die der Bw. Ende September 2010 zugegangenen, die Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 betreffenden Schriftstücke die Form von Bescheiden aufweisen und auch inhaltlich im Wesentlichen alle Bescheidmerkmale erfüllen mit der Ausnahme, dass sie weder mit Unterschriften des Genehmigenden noch mit Beglaubigungsvermerken versehen sind.
Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…
…jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl zB VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151). Gemäß § 19 Abs. 1…
…die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechts in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Abgabenbehörde hat - wie bereits mehrfach erwähnt - als…
…Lehre und Rechtsprechung ein wesentliches Element der Bescheidqualität ist. Ein Bescheid ist mehr als ein Schriftstück, das nach außen hin alle erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist…
… 289 Abs. 2 BAO ersatzlos auf. Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthalte sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale und sei durch die Zustellung am 14. 4. 2011 gegenüber der Bw. wirksam erlassen worden. Der Aufhebungsbescheid sei rechtlich existent und der Bekämpfung mit Berufung zugänglich…
…weitere Abgabenschuld entstanden. Weiters komme einem Nebenanspruchsbescheid überhaupt keine Bescheidqualität zu, da es sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen "Bescheid" handle. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei…
…dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen Bescheid. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Nach Lehre und Rechtsprechung werde gefordert…
…Berufungswerberin aus, dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen Bescheid. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Der Verfassungsgerichtshof fordere, dass…
…Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. An nicht (mehr) existente (Rechts)personen gerichtete Bescheide gehen ins Leere und können damit keine Wirksamkeit entfalten (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001…
…in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Dies bedeutet, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt…
…in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Dies bedeutet, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt…
…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit (ehemaliger) Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen…