Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., vom 28. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17. August 2006 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Abs. 1 FinStrG iVm. § 39 Abs. 2 AHG eingeleitet wurde. Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines fahrlässig begangenen Finanzvergehens kommt keine normative Wirkung und damit kein Bescheidcharakter zu (vgl. VwGH 16.2.1994, 91/13/0203, 20.4.1995, 92/13/0036, 25…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…auf den Antrag der A vom 27. April 2010 auf neuerliche Zustellung des Sicherstellungsauftrages vom 11. März 2010 an die Bf übermitteltem Schreiben des Zollamtes X vom 7. Juni 2010 Bescheidcharakter zukommt. Die Frage, ob die am 19. März 2010 erfolgte Zustellung des Sicherstellungsauftrages mangelhaft…
…Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273…
…des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz lediglich um die Bekanntgabe der Person des Beschuldigten und der diesem zur Last gelegten Tat (§ 122 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. März 2002, GZ. 100/30312/2002-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Da der in Rede stehenden Zahlungsaufforderung der Bescheidcharakter fehlte, war die dagegen erhobene Berufung zu Recht als unzulässig zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt am Wörthersee, am 9…
…Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO dar. Die Unkenntnis der bescheiderlassenden Behörde betreffend den fehlenden Bescheidcharakter könne diesen Umstand im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur zu einer "neu hervorgekommenen" Tatsache machen, wobei den Bw. an der Nichtgeltendmachung kein grobes Verschulden treffe. Diese Rechtsansicht des…
…über das Vermögen des Abgabepflichtigen grundsätzlich an Dr. S. T. zu richten. Die streitgegenständlichen Abgabenbescheide wären somit direkt an den Masseverwalter zu richten gewesen. Da die Berufung gegen behördliche Erledigungen mit fehlendem Bescheidcharakter eingebracht wurde, ist diese Berufung nicht zulässig und daher gemäß § 273 Abs…
…vor der Zahlungsaufforderung geltend gemacht war. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Da der angefochtenen Zahlungsaufforderung der Bescheidcharakter fehlt, war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 10. Oktober 2006
…überarb. Aufl., § 273, Tz 2). Ist nun eine Berufung gegen eine behördliche Erledigung mit fehlendem Bescheidcharakter eingebracht, ist diese Berufung nicht zulässig und daher - wie oben bereits ausgeführt - gem. § 273 Abs. 1 BAO zurückzuweisen. Auf Grund ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist der Masseverwalter für die…
…auch der Hinweis auf § 101 Abs 3 BAO verständlicherweise fehlte, ist bei dieser Rechtslage schon nicht mehr von entscheidender Bedeutung. Die Berufung, welche sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet, war daher gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 6…
…nicht zu. Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter sind nicht mit Berufung (§ 243 BAO) anfechtbar und gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 6). Da nach den vorstehenden Ausführungen der Mitteilung vom 6. Mai 2002 der Bescheidcharakter fehlte…
…sein, er ist daher kein Bescheid (vgl VwGH 24.6.1988, 85/17/103). Erledigungen ohne Bescheidcharakter sind also nicht Ausdruck behördlichen (normativen) Wollens, sondern lediglich Ausdruck behördlichen Wissens. Da mit dieser Art von behördlichen Erledigungen nicht normativ über Rechte oder Rechtsverhältnisse verbindlich abgesprochen wird…
…1997 bis 1999 von Erledigungen "abgeleitet" ("Nichtfestellungsbescheide" für die Jahre 1997 bis 1999), denen es - wie die nachstehenden Ausführungen deutlich machen sollen - am Bescheidcharakter gemangelt hat und die daher ohne rechtliche Wirksamkeit geblieben sind: Laut Judikatur des VwGH ist ein Bescheid, in dem ausgesprochen wird…
…1997 bis 1999 von Erledigungen "abgeleitet" ("Nichtfestellungsbescheide" für die Jahre 1997 bis 1999), denen es - wie die nachstehenden Ausführungen deutlich machen sollen - am Bescheidcharakter gemangelt hat und die daher ohne rechtliche Wirksamkeit geblieben sind: Laut Judikatur des VwGH ist ein Bescheid, in dem ausgesprochen wird…