Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., vom 28. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17. August 2006 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Abs. 1 FinStrG iVm. § 39 Abs. 2 AHG eingeleitet wurde. Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines fahrlässig begangenen Finanzvergehens kommt keine normative Wirkung und damit kein Bescheidcharakter zu (vgl. VwGH 16.2.1994, 91/13/0203, 20.4.1995, 92/13/0036, 25…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273 Tz 6)…
…Akteneinsicht ausgenommen sein sollen beziehungsweise, was der rechtlich verbindliche Inhalt sein soll. Da daher der Inhalt der bekämpften Erledigung nach ihrem Aufbau (keine Trennung von Spruch und Begründung) und nach der sprachlichen Fassung jedenfalls Zweifel über ihren Bescheidcharakter entstehen lässt, wäre ihre ausdrückliche Bezeichnung als…
…darunter enthaltenen Ausführungen, die klar und deutlich auf eine Begründung hinweisen, nicht auszugehen ist. Da daher der Inhalt der bekämpften Erledigung nach Aufbau und nach der sprachlichen Fassung jedenfalls Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, wäre ihre ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid erforderlich gewesen, um tatsächlich…
…B. VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035; VwGH 30.5.2023, Ra 2023/16/0047). Die Beschwerde war, da sie sich gegen Erledigungen richtete, denen mangels rechtlich existenten Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukam, gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Angemerkt wird, dass…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_stV, über die Beschwerde vom 2.6.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24.4.2017, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_stV, als zur Haftung gemäß § 9 BAO iVm. § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der X-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse_X-GmbH, herangezogener ehemaliger Geschäftsführer, über die Beschwerde vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_stV, als zur Haftung gemäß § 9 BAO iVm. § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der X-GmbH, frühere Geschäftsanschrift Adresse_X-GmbH, herangezogener ehemaliger Geschäftsführer, über die Beschwerde vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_stV, über die Beschwerde vom 30.8.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 2.8.2016, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für das…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_stV, über die Beschwerde vom 15.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 16.10.2017, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für das…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_StV, über die Beschwerde vom 15.4.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 22.2.2016, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse_Bf., vertreten durch stV, Adresse_stV, über die Beschwerde vom 28.4.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Oststeiermark vom 29.3.2017, betreffend Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 13.5.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2.3.2016, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für die Jahre 2011 bis 2014 beschlossen…
…auf den Antrag der A vom 27. April 2010 auf neuerliche Zustellung des Sicherstellungsauftrages vom 11. März 2010 an die Bf übermitteltem Schreiben des Zollamtes X vom 7. Juni 2010 Bescheidcharakter zukommt. Die Frage, ob die am 19. März 2010 erfolgte Zustellung des Sicherstellungsauftrages mangelhaft…
…Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 273…
…des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz lediglich um die Bekanntgabe der Person des Beschuldigten und der diesem zur Last gelegten Tat (§ 122 Abs…