…der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweise. Die Aufhebung liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensübung habe den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Für die Ermessensübung sei es grundsätzlich bedeutungslos, ob die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf ein…
…von 352,0780 Euro auf 610,5967 Euro aus. Es sei keine genaue Bodenschätzung erfolgt, der Boden sei nicht fruchtbarer geworden. Die Bodenklimazahl sei nicht richtig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. April 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. In der Begründung wurde ausgeführt…
…von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem aufhebenden Bescheid ist gemäß § 299 Abs. 2 BAO der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides (Abs…
…1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist." Damit gibt die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid aber…
…einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (Ritz, aaO, § 299 Tz 13, mwH). Das Vorbringen des Bw. in seinem Aufhebungsantrag lässt nicht…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) reicht für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juli 2003 Umsatzsteuervoranmeldungen ein. Die Amtspartei folgt den Umsatzsteuervoranmeldungen nicht und erlässt für jeden Voranmeldungszeitraum gesondert abweichende Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide gemäß …
…in allen Bescheiden missachtet, keine Verbesserungsaufträge (in welchen Punkten Mängel vorgelegen seien) erlassen. Nach § 299 BAO könne die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amtswegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweise, aber nicht wie aus…
…anderen Bescheides oder der nachträglich erlassene andere Bescheid rechtskräftig geworden ist. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig…
…wollte, nur weil in den bisherigen 4 Teilstrichen des § 37 Abs. 1 von Einkünften gesprochen wird, ist unserer Meinung nach nicht richtig. § 37 Abs. 1 wäre daher unserer Ansicht nach durch gedankliches Beifügen eines fünften Teilstriches wie folgt zu interpretieren: "Der Steuersatz ermäßigt sich für ...…
…Der Bw. hat im Wesentlichen eingewendet, im bekämpften Bescheid sei unberücksichtigt geblieben, dass die Umsatzsteuer unrichtig berechnet worden sei. Sein Unternehmen habe tatsächlich Leistungen an staatlich korrekt gegründete Unternehmen erbracht, sodass eine Umsatzsteuerschuld richtigerweise nicht bestehe. Das Finanzamt habe es bisher verabsäumt, die tatsächliche Leistungserbringung…
…habe, ohne dass der Eigentümer der gegenständlichen Land- und Forstwirtschaft von diesen Vorgängen Bescheid gewusst hätte. Dagegen erhob der Bw. rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung. Darin führte er aus, "dass der Umstand, dass noch ein Pachtvertrag mit unserer Mutter besteht, den ich nicht kannte, stellt…
…des § 299 Abs. 1 nicht ausschlaggebend. Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden des Bescheidadressaten voraus. Wie aus den folgenden Ausführungen betreffend die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 zu entnehmen sein wird, war der Spruch im aufgehobenen Bescheid nicht richtig. Gem…
… 252, Tz 1 ff). Im vorliegenden Fall sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide die abgeleiteten Bescheide und die Feststellungsbescheide betreffend die Hausgemeinschaft Xstraße stellen die Grundlagenbescheide dar. Wenn der Bw. in seinen Berufungen vorbringt, die Einkünfte aus Vermietung Verpachtung seien nicht richtig zugewiesen worden, ein großer Betrag…
…gesonderten Mitteilung genannten Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung zu Ansatz zu bringen. Einwendungen die sich auf die Richtigkeit der in einheitlichen und gesonderten Verfahren gemäß § 188 BAO ermittelten Sachverhalte bzw. Besteuerungsgrundlagen beziehen sind dabei nicht von Belang, da diesbezügliche Einwendungen ausschließlich im Zuge des Feststellungsverfahrens bzw…
… 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht für abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen können nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Das bedeutet, dass der Einkommensteuerbescheid 2000 nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass die in der Tangente (Mitteilung…
…XXX/XXXX beträfen und gem. § 250 BAO ein Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden könne, dass die im Feststellungsverfahren getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Mit rechtzeitig eingebrachtem Vorlageantrag gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bw. seine Einwendungen in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr…
…von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden (Abs. 2). Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides tritt das Verfahren in…
…Die G AG habe den Überweisungsbeleg übermittelt. Er habe die Erfassung mangels geeigneten Beleges vergessen. Es sei daher nicht richtig, dass er für die Jahre 2006 und 2007 vorsätzlich unrichtige Einkommensteuererklärungen eingereicht habe. Im Jahr 2007 habe er sämtliche Einkünfte erfasst und der Behörde auch…
…Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide hat gemäß § 260 BAO der unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate zu entscheiden, soweit nicht…
…205.000,00 S und zu EW-AZ 2 einen Einheitswert von 19.000,00 S (richtig wohl: 191.000,00 S). Lägen einem Abgabenbescheid Feststellungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden seien, so könne ein Abgabenbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden…