…RZ gemäß Erlass des BMF vom 28.11.2003, GZ. 07 0104/8-IV/7/03): Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
…bisherigen Familienwohnsitz beibehält, beispielsweise weil er dort die gute Wohnlage schätzt oder etwa ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist z.B. unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…tätig sei. Es ist zwar richtig, dass die Lohnsteuerrichtlinien davon ausgehen, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort bei einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) unzumutbar sei. Dies liegt im gegenständlichen Fall jedoch nicht vor. Die Bw…
…Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine…
…nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…des Einzelfalls wegen Nichterfüllung nämlicher Tatbestandsvoraussetzungen lediglich von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gesprochen werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in nachstehend dargelegten Sachverhaltskonstellationen unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…seiner Verträge und bei der Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen durch berufsmäßige Parteienvertreter beraten und vertreten lassen und würde im Gegensatz zu anderen Pools nur diplomiertes Pflegepersonal vermitteln. Zur Dienstnehmereigenschaft wurde ausgeführt, dass gegen den Bw. ein Verwaltungsstrafverfahren wegen unberechtigter Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung geführt…
…anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (zB Bauarbeiter, Arbeitskräfteüberlassung), befristete Tätigkeiten, (Mit)Übersiedlung pflegebedürftiger…
…anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B. Bauarbeiter, Arbeitskräfteüberlassung), befristete Tätigkeiten, (Mit)Übersiedlung…
…anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B. Bauarbeiter, Arbeitskräfteüberlassung), befristete Tätigkeiten, (Mit)Übersiedlung…
…Auto ca. 50 Arbeitskleidungen geführt, die an die Leiharbeiter im Bedarfsfall ausgeteilt worden seien. Bei der Arbeitskräfteüberlassung der Dienstnehmer der P1-GmbH werden nach der Eingabe vom 3. Februar 2011 in der Regel keine Werkzeuge bereitgestellt. Nur wenn der Auftraggeber in seltenen Fällen (ca. 10…
…arbeitslos gemeldet. Bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit in Kitzbühel habe es sich um eine "Saisontätigkeit mit befristetem Arbeitsvertrag" gehandelt (vgl. Berufung vom 17.05.2008). Die einfache Wegstrecke vom Wohnort in Deutschland und dem jeweiligen Beschäftigungsort in Österreich lag jeweils über 600 Kilometer. 3. Familienheimfahrten…
…hätte. Das Finanzamt ersuchte Herrn Titel. CC in Ergänzung zur Berufung um Stellungnahme zu folgenden Punkten: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies sei insbesondere dann der Fall…
…Unabhängigen Finanzsenats abgebildet ist. 1.1 Allgemein, Erstbescheid Der Berufungswerber war 2008 ausschließlich nichtselbständig beschäftigt und bezeichnete seine berufliche Tätigkeit selbst als Maschinenschlosser/Schichtdienst. Die einzige Beschäftigung in diesem Jahr erfolgte bei der Arbeitgeber_GmbH, einem Unternehmen, das sich mit Anlagen- und Maschinenbau sowie Montagen…
…den Arbeitern bei Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes (Betriebsstätte, Werkgelände, Lager usw.) unter anderem Kostenersätze für die Fahrten zum Beschäftigungsort zu. Da die Arbeitnehmer für den Betriebsstandort Wels und nicht für die betreffende Baustelle aufgenommen wurden, gilt diese auch nicht als ständiger Betrieb. Bei dieser…
…2009 für Lohnsteuerzahler/innen; Das Steuerbuch 2010" Wenn Ihr Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz zu weit entfernt ist, um täglich nach Hause zu fahren, (jedenfalls bei einer Entfernung von mehr als 120 km) und Sie somit eine Wohnung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes benötigen, können Sie die…
…Rene´ Schindler, erschienen in der Zeitschrift "Recht der Wirtschaft", Nummer 12/2000, betreffend "Der Entgeltanspruch bei Arbeitskräfteüberlassung" Insbesondere verwies er auf Punkt 6 - Zusammenfassung, und hier auf Punkt 11. Darin wird dargelegt: "Die Höhe des Einsatz-Entgelts ergibt sich aus der Anwendung aller Entgeltregelungen des…
…Der Prüfer hat die Auffassung vertreten, dass im vorliegenden Fall das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBL. Nr. 196/1988 anzuwenden sei. Das AÜG enthalte keinen eigenständigen Begriff einer Dienstreise. Im § 5 Abs. 1 AÜG werde nur der Begriff des Beschäftigungsortes definiert und dabei auf § 30 ASVG verwiesen…
…welche rechtsgeschäftliche Vereinbarung (zusätzlicher oder neuer Dienstvertrag, Arbeitskräfteüberlassungsvertrag i.e.S. oder i.w.S., konzerninterne Dienstleistungsvereinbarung etc.) jeder seiner Entsendungen im Streitjahr innerhalb und außerhalb Deutschlands zugrunde gelegen ist, inwieweit es sich bei den Entsendungen um Tätigkeiten für bzw. in verbundene(n) Konzerngesellschaften bzw…