…Die bP ist geschieden und hat ein minderjähriges Kind, welches im gleichen Mehrparteienwohnhaus bei der geschiedenen Ehefrau lebt. Der Dienstgeber der bP ist im Bereich Arbeitskräfteüberlassung tätig. 2018 war die bP als Maler und Anstreicher in Adr2 tätig. Die bP arbeitete und nächtigte unter der…
…beibehält, weil er dort z.B. ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist z.B. unzumutbar: - Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B, bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn…
…RZ gemäß Erlass des BMF vom 28.11.2003, GZ. 07 0104/8-IV/7/03): Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall…
…bisherigen Familienwohnsitz beibehält, beispielsweise weil er dort die gute Wohnlage schätzt oder etwa ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist z.B. unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnden Arbeitsstätten (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…tätig sei. Es ist zwar richtig, dass die Lohnsteuerrichtlinien davon ausgehen, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort bei einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) unzumutbar sei. Dies liegt im gegenständlichen Fall jedoch nicht vor. Die Bw…
…Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine…
…nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). RZ 345: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zumutet werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in folgenden Fällen unzumutbar: - bei ständigen wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung…
…wurden. In der Bescheidbegründung verwies das Finanzamt darauf, dass die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung eines Haushaltes am Familienwohnsitz eine der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung sei. Laut Aktenlage sei kein eigener Hausstand am Familienwohnsitz…
…den Bescheid vom 06.08.2021 als unbegründet abgewiesen und wie folgt begründet: "Nach Rz 345 der LStR 2002 ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort zB unzumutbar: •Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…der Beschwerdevorentscheidung für 2017 verwiesen. Hinsichtlich die Begründung der Nichtanerkennung der Werbungskosten ab 8/2018 geben wir folgende Ausführungen: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB. unzumutbar: •Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB. bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt ist. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…den jeweiligen tageszeit- und jahrezeitbezogenen (Straßen)Verhältnissen - abzuverlangen. Die Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes war sohin beruflich bedingt. Dem verheirateten Beschwerdeführer stünde nach Verwaltungspraxis eine wöchentliche Familienheimfahrt zu. Der Abgabepflichtige hat laut unstrittiger Aufstellung im Jahr 2004 47 Heimfahrten vom…
…des Einzelfalls wegen Nichterfüllung nämlicher Tatbestandsvoraussetzungen lediglich von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gesprochen werden kann. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist in nachstehend dargelegten Sachverhaltskonstellationen unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung)…
…sei davon auszugehen, dass diesen eine tägliche Rückkehr zu ihrem Familienwohnsitz (in Ungarn) nicht zugemutet werden könne. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages sei in der Arbeitskräfteüberlassung weder dem Überlasser noch der Arbeitskraft bekannt, wie lange die Arbeitskraft am ersten Einsatzort und nachfolgenden anderen Orten in Zukunft…
…seiner Verträge und bei der Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen durch berufsmäßige Parteienvertreter beraten und vertreten lassen und würde im Gegensatz zu anderen Pools nur diplomiertes Pflegepersonal vermitteln. Zur Dienstnehmereigenschaft wurde ausgeführt, dass gegen den Bw. ein Verwaltungsstrafverfahren wegen unberechtigter Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung geführt…
…privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehepartners haben. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist etwa bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (z.B. bei einem Bauarbeiter, bei saisonal beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung) unzumutbar. Nach…
…anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (zB Bauarbeiter, Arbeitskräfteüberlassung), befristete Tätigkeiten, (Mit)Übersiedlung pflegebedürftiger…
…anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sind insbesondere: ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B. Bauarbeiter, Arbeitskräfteüberlassung), befristete Tätigkeiten, (Mit)Übersiedlung…