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UFSW RV/3069-W/07Kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige in Spanien beschäftigt ist und er sich mit Ehegattin und Kindern ständig in Spanien aufhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend 1) Abweisung des Antrags auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1. März 2007 für den Sohn F. sowie 2) Rückforderung von zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe…

UFSS RV/0242-S/07Rückforderung von Familienbeihilfe, da die Bw. in der BRD selbständig tätig war und dort Anspruch auf Kindergeld hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…keine Betriebsstätte gehabt habe. Ihre nunmehrigen Angaben, sie habe den Lebensmittelpunkt in Salzburg gehabt, erscheinen daher unglaubwürdig. Für die Auszahlung der Familienbeihilfe gelte das Beschäftigungslandprinzip, wonach für die Auszahlung von Familienleistungen jenes Land zuständig sei, in dem eine Beschäftigung ausgeübt werde. Da sie ihren Angaben…

UFSW RV/2103-W/05Kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, wenn die Steuerpflichtige in Spanien beschäftigt ist und sie sich mit Ehegatten und Kindern ständig in Spanien aufhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Romana Wimmer, Mag. Belinda Maria Eder und Manfred Obermüller im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw., W., vertreten durch Mag. Stefan Hajos, Rechtsanwalt, 1030 Wien…

UFSW RV/2907-W/06Mittelpunkt der Lebensinteressen der Mutter und ständiger Aufenthalt der Kinder in Österreich?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold KEG, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe von 1. April 2006 bis 31. August 2006 entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/1243-W/061) Ständiger Auslandsaufenthalt der Kinder? 2) Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2006

…oder sich dort aufhält." 5. Personen, für die die Verordnung gilt, unterliegen somit prinzipiell den Rechtsvorschriften nur eines EU-Staates. Grundsätzlich gilt hier vorrangig das Beschäftigungslandprinzip, d.h. ein Arbeitnehmer oder Selbständiger (oder auch ein Arbeitsloser oder Rentner, der Leistungen nach den Bestimmungen eines EU…

UFSI RV/0118-I/08Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich arbeitenden Dienstnehmers - Kinder leben im Haushalt der Mutter in Deutschland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…ist vorweg festzuhalten, dass die Bestimmungen der VO(EWG) 1408/71 im Zusammenhang mit der Festlegung des Staates, der für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig ist, grundsätzlich vom Beschäftigungslandprinzip ausgehen und somit der Wohnsitz der Kinder (und des Behilfenbeziehers) keine entscheidende Bedeutung hat. Auch ein…

UFSG RV/0073-G/09Fingierte Haushaltszugehörigkeit nach Artikel 1 Buchstabe f) i) der Verordnung (EWG) 1408/71 bei überwiegender Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 12. Jänner 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Dezember 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder für die Zeit ab 1. Dezember 2007, entschieden…

UFSW RV/2245-W/05Haushaltszugehörigkeit und Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NZ, 1000Wien, vertreten durch Walpurga Schneider-Kolovratnik, Steuerberater, 1080 Wien, Piaristengasse 18/6, vom 12. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes 4/5/10 vom 13. Oktober 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der…

UFSW RV/2218-W/06Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten (vor und nach EU-Beitritt Ungarns)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Abweisung des Antrags auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1. Juli 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als der Antrag…

UFSW RV/2949-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind in einen Mitgliedstaat auswandert und der im Inland lebende geschiedene Vater dem persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 unterliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012Teil 1/2

…zur Anwendung gelangen. Nach Beschäftigungsbeginn sei die VO zwar grs anwendbar und gelte auch für Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, allerdings gelte hier das Beschäftigungslandprinzip. Habe eine Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem Mitgliedstaat und übe sie nur dort eine Beschäftigung aus, so würden nur…

UFSW RV/1494-W/05Ständiger Aufenthalt des Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 Familienbeihilfe in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…

UFSW RV/0554-W/10Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind nach Griechenland auswandert und Vater im Inland lebt, jedoch nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2011Teil 1/2

…zur Anwendung gelangen. Nach Beschäftigungsbeginn sei die VO zwar grs anwendbar und gelte auch für Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, allerdings gelte hier das Beschäftigungslandprinzip. Habe eine Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem Mitgliedstaat und übe sie nur dort eine Beschäftigung aus, so würden nur…

UFSW RV/1596-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2010

…ergebe sich, dass Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, nach dem sog. Beschäftigungslandprinzip grundsätzlich nur den Rechtsvorschriften jenes EU-Staates unterlägen, in dem sie beschäftigt seien (gelte auch für Selbständige, Arbeitslose, Rentner). Danach habe ein EU-Staatsbürger in jenem Land Anspruch auf Familienleistungen…

UFSL RV/1270-L/07Familienbeihilfe und Ausgleichszahlung - Mittelpunkt der Lebensinteressen, wenn Bw. in BRD und später in Griechenland beschäftigt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2009

…Berufung als unbegründet abgewiesen. Laut Verordnung 1408/71 gelte für alle EU/EWR-Bürger, die in einem EU/EWR-Land beschäftigt seien, das Beschäftigungslandprinzip. Nach diesen Bestimmungen sei jener Staat verpflichtet die Familienbeihilfe zu zahlen, in dem die Beschäftigung ausgeübt werde. Er sei auch dann…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…insbesondere für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht Bedeutung zukommen. Außerdem gäbe es auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit eine eigene Verordnung (EWG VO 1408/71) über die Kostentragung der Familienleistungen. Darin sei das Beschäftigungslandprinzip normiert. Gemäß Art. 73 VO 1408/71 habe ein Arbeitnehmer oder…

UFSW RV/4230-W/02Zusatzabkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 "Familienbeihilfen" in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu…

UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 iVm §33 Abs.4 Z.3 lit.a bzw lit.c EStG 1988 mit folgender Begründung als zu Unrecht bezogen zurück: "Gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum besteht der Grundsatz des Beschäftigungslandprinzipes. Danach besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsland…

UFSW RV/0664-W/04Zusatzabkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…

UFSW RV/0772-W/05Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2005

…der Gemeinschaft zu - und abwandern, geregelt sind. Personen, für die die Verordnung gilt, unterliegen prinzipiell den Rechtsvorschriften nur eines EU-Staates. Grundsätzlich gilt hier vorrangig das Beschäftigungslandprinzip, d.h. ein Arbeitnehmer oder Selbständiger (o.a. ein Arbeitsloser oder Rentner, der Leistungen nach den Bestimmungen eines…

UFSL RV/0969-L/12Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten, wenn Kind in Deutschland lebt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…Es sind dies die EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009. Diesen Regelwerken zufolge ist unter Anwendung des Beschäftigungslandprinzips Österreich verpflichtet, Familienbeihilfe zu zahlen und zwar auch dann, wenn die Familie ständig in einem anderen Vertragsstaat lebt." Mit Schreiben vom 17.1.2012 wurde…