…und meinte, dass der Tod des Vaters nicht der alleinige Auslöser der Depression gewesen sei. Er erklärte auch, dass die geistigen Anforderungen beim Studium weit höher gewesen seien als bei ihrer Berufstätigkeit (mit Monotoniecharakter). Er stellte klar, dass es nicht seine Meinung sei, dass die…
…als außergewöhnliche Belastung. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Beaufsichtigungskosten von Kindern nur berücksichtigt werden könnten, wenn eine allein stehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen müsse, weil sie für sich keine ausreichenden Unterhaltsleistungen erhalte. Da dies im Falle der Bw nicht zutreffe, könne dem…
…Berufungswerberin ist in Deutschland selbständig als [Beruf] tätig und bietet auch andere Dienstleistungen an (siehe die Gewerbeanmeldung vom [Datum1] und die Gewerbeummeldung vom [Datum2]). Durch die in einem Dienstverhältnis ausgeübte Berufstätigkeit der Berufungswerberin in Österreich ist jedoch zu prüfen, ob ausschließlich innerstaatliches Recht anzuwenden ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Ort, Straße, vom 10. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 23. Mai 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn F.F. in XY., vertreten durch Mag. Wilfried Weber, 8600 Bruck Mur, Herzog-Ernst-Gasse 28, vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 4. April 2006 betreffend Abweisung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 25. August 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab 1. November 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…habe. Ein Dienstverhältnis mit einer Dauer von mehr als fünf Jahren könne nicht als vergeblicher Versuch der Eingliederung in das Erwerbsleben bezeichnet werden. In der gegen den Abweisungsbescheid erhobenen Berufung führte der Bw. aus, dass er zu Beginn seiner Berufstätigkeit, d.h. am 17. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., M., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2011 bis 29. Februar 2012, soweit diese über die Monate November und Dezember 2011 abspricht, entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.S. , W., W.gasse, vertreten durch Hermann Gugler Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Hegergasse 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 bis 2008 im Beisein der Schriftführerin Monika Holub…
…dass eine so bemessene Frist für die Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes ausreicht. Eine der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich entgegenstehende Berufstätigkeit der Gattin liegt im Streitfall nicht vor, da diese keine eigenen Einkünfte erzielt und - als Mutter von 5 Kindern - wahrscheinlich auch…
…bzw. b) damit begründet, dass seine Berufstätigkeit in Österreich von vorneherein nur als eine befristete geplant war. a)Ist die Wohnsitzverlegung im Streitfall wegen einer "besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" unzumutbar? Wie auch schon in der Berufungsvorentscheidung erläutert, ist für die Interpretation des Begriffes "besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit…
…auch bei ihm eine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellen würden. Kinderbetreuungskosten können dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn eine alleinerziehende Mutter mit Kindern einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und ein zwangsläufiges Erfordernis der…
…dass Beaufsichtigungskosten (Kindergarten, Tagesheim) nur dann als außergewöhnliche Belastung in Betracht kämen, wenn eine alleinstehende Person mit Kind einer Berufstätigkeit nachgehen müsse, weil sie für sich keine ausreichenden Unterhaltsleistungen erhalte und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung bestehe. Da diese Voraussetzung in ihrem Fall nicht zutreffe…
…vor dem Zeitraum der beruflichen Tätigkeit seines Sohnes liegen. Der Bw gibt selbst in seinen Ausführungen an, dass die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung nicht genau in die Zeit der aufrechten Berufstätigkeit fallen würden. Er führt aus, dass die Aufwendungen teilweise nicht genauestens angegeben und…
…erst nach seinem 21. Lebensjahr eingetreten ist. 3.2 Hierzu kommt noch folgender Umstand: Der Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen zum Ausdruck gebracht, dass eine mehrjährige Berufstätigkeit der Annahme entgegensteht, das "Kind" sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vertreten durch KOBV, Behindertenverband, 1080 Wien, Lange Gasse 53, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. März 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…86 Monate beschäftigt. Diese Tatsache und der Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen zum Ausdruck gebracht hat, dass eine mehrjährige Berufstätigkeit der Annahme entgegensteht, das "Kind" sei infolge Behinderung dauernd außerstande gewesen sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (VwGH 25.2.1997, 96/14…
…dass er zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Form von Einkünften aus einem Kiesabbauvertrag erzielt, bringt ihn jedoch nicht dazu, neben seiner unselbständigen Berufstätigkeit eine selbständige Berufstätigkeit auszuüben. Selbständig berufstätig ist etwa ein Geschäftsführer einer GmbH, ein Angehöriger freier Berufe, nicht aber der Beschuldigte…
…jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Hierzu kommt noch folgender Umstand: Der Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen zum Ausdruck gebracht, dass eine mehrjährige Berufstätigkeit der Annahme entgegensteht, das "Kind" sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl…
…für das Streitjahr jedoch nicht gestellt. Der Berücksichtigung von Aufwendungen, die typischerweise mit der Beaufsichtigung von Kindern im Zusammenhang stehen (wie zB die Betreuung der Kinder in der Zeit der Berufstätigkeit ihrer Eltern), als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer steht § 34 Abs…