…Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. 2. Rechtliche Beurteilung: Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des …
…sorgfältigem Studium des EStG nicht nachvollziehbar, auf welcher Rechtsgrundlage die rechnerische Vornahme des angefochtenen Bescheides beruhe, bei Berechnung der bundesgesetzlichen Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG eine landesgesetzlich gewährte Beihilfe mietzinsbeihilfenvermindernd (noch dazu mit doppelter Umsatzsteuer) in Abzug zu bringen. Den Bestimmungen des § 107 EStG 1988 zufolge…
…innerhalb der Entscheidungsfrist des § 311 BAO die im Wesentlichen die Berufung abweisende Berufungsvorentscheidung, gegen die am 8.4.1999 hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1993 und am 26.4.1999 hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1994 Vorlageantrag gestellt wurde. Erst mit Berufungsentscheidung vom 2.11.2006 wurde der Berufung…
…10. 1999 zu entscheiden, nicht nachgekommen sei. Nach Auffassung des Bw. sei die Vorschreibung von Aussetzungszinsen nur bis zum Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist zulässig. Diese Argumentation übersieht zum einen, dass die strittigen Aussetzungszinsen nicht daraus resultieren, dass die Berufung vom 3. 9. 1998 gegen die…
…führen dürfe, welche nicht angefallen wären, wenn die Behörde ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen wäre. Die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz habe zur Konsequenz, dass eine Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Zeit nach Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist (ab 26. 10. 1999) unzulässig sei. Hätte…
…ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen auf den Zeitraum 24. Juli 1998 bis 24. Juli 1999 einzuschränken. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde…
…Oktober 2005 für die Abgabeneinhebung (RAE) auch im Wege einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid getroffen werden. Gemäß RAE sei bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege. Die Bf…
…Entscheidungsfrist des § 311 Abs. 2 BAO. Der Devolutionsantrag vom 5.1.2005 bezüglich des Antrages auf Umsatzsteuerneufestsetzung für die Jahre 1996 bis 2001 vom 5.7.2004 wurde daher um einen Tag zu früh gestellt. Ein verfrüht eingebrachter Devolutionsantrag vermag jedoch nicht den Übergang der…
…Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. 2. Rechtliche Beurteilung: Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des …
…Juli 2005 und langte bei der Bw. am 25. Juli 2005 ein. Die Vorschreibung umfasste die gesamte auf Grund des Vertrages entstandene Gebührenschuld. Vertraglich war eine Gebührentragung der Vertragsteile je zur Hälfte vereinbart. Für die Berechnung der Gebühr wurden der vereinbarte Mindestbestandzins und die vertraglich…
…seiner Berechnung vom 4. August 2011 berücksichtigt. Dass ein Teil des Wertpapierdepots steuerpflichtig sei habe seinen Grund darin, dass zum Stichtag Todestag Aktien (noch) nicht steuerfrei gewesen seien und auch ausländische Wertpapiere nicht unter § 15 Abs. 1 Z 17 gefallen seien. Hie zu sind der…
…zu decken ist der angemessene Unterhalt (hier: angemessen im Sinne des § 140 ABGB). Deckungsverpflichtet sind im Grundsatz die beiden Elternteile im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit. Die Parameter für die Berechnung des konkret geschuldeten Unterhaltes sind folglich der angemessene Unterhaltsbedarf des Kindes auf der einen und die…
…keinerlei Entscheidungsfristen gebunden sei, was letztlich zum Ergebnis führe, dass der Steuerpflichtige für die Untätigkeit der Behörde auch noch Zinsen zu bezahlen habe. Wäre die Steuerbehörde ihrer Verpflichtung, Bescheide ohne unnötigen Verzug zu erlassen, nachgekommen, wäre kein zinsrelevanter Zahlungsumstand eingetreten. Willkür - auch in der zeitlichen…
…Säumnisbeschwerde erhoben. Nach Darstellung des bisherigen Verfahrens wurde dargelegt, dass die sechsmonatige Entscheidungsfrist nach Einlangen des Vorlageantrages am 16. April 2010 und Vorlage der Berufung an den UFS gemäß Verständigung vom 21. April 2010 abgelaufen sei. Mit Vorhalt des UFS vom 1. März 2011 ersuchte…
…verpflichtet, über Anbringen der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Gerade dies sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Aus §311 Abs 2 BAO ergebe sich eine Entscheidungsfrist von maximal sechs Monaten. Die Bestimmung des §209a BAO diene nicht dazu, die Untätigkeit der Abgabenbehörden zu schützen…
…Berufungsentscheidung allerdings erst am 27. Juni 2005 zur GZ RV/0773-W/05 erlassen worden, sodass der Unabhängige Finanzsenat die ihm gesetzlich zustehende Entscheidungsfrist um rund 13 Monate überschritten habe. Auch diese Berufungsentscheidung sei mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. April 2008, 2005/13/0115…
…veranlasst. Berücksichtigt werden diese Aufwendungen als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2001. In diesem Zusammenhang wird auf die Leistungsbeschreibung laut Vorhaltbeantwortung vom 31. März 2004 verwiesen. | Konto | Datum | Lieferant | Bezeichnung | netto | Vorsteuer…
…65% der Zeichnungssumme abzüglich Erstkosten des Publikumsmodells) in nur eine wirtschaftliche Investition/Engagement (geplant sind jedoch Investitionen in mehrere Projekte) investiert werden, erhöhe sich die Möglichkeit eines Totalverlustes dieses Anteils am Anlegerkapital naturgemäß entsprechend, da eine Risikostreuung in diesem Fall nicht gegeben sei. Den Berechnungen…
… der Lohnzettel wurde aber analog zum Jahr 2003 korrigiert (großes Pendlerpauschale ab 2km). Mit Eingabe vom 10. Februar 2006 wurde Einspruch gegen die Steuerbescheide 2003 (vom 6. Februar 2006) und 2004 (vom 7. Februar 2006) eingebracht. Das Finanzamt hätte bei der Berechnung der Fahrtstrecke zwischen…
…Abschließend sei dazu noch erwähnt, dass sich der Bw. durch diese Vorgehensweise bzw. Berechnung insofern nicht als beschwert erachten kann, als zusätzlich zur Gesamtfläche des bebauten Grundstückes (.zxy) durchaus auch (zumindest) die dieses Grundstück umgebende Grünfläche (xy/z) von 232 m2 zu Lasten des Bw…