…Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. 2. Rechtliche Beurteilung: Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des …
…Folgende Punkte wurden geltend gemacht: Die Berücksichtigung der Pensionspfändung von 197,72 € monatlich, wobei die PVA unter Beachtung des Existenzminimums nur 73,92 € hätte einbehalten dürfen. Die Berechnung der Höhe des Selbstbehaltes Die Versäumung der Entscheidungsfrist durch das Finanzamt Die Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen…
…sorgfältigem Studium des EStG nicht nachvollziehbar, auf welcher Rechtsgrundlage die rechnerische Vornahme des angefochtenen Bescheides beruhe, bei Berechnung der bundesgesetzlichen Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG eine landesgesetzlich gewährte Beihilfe mietzinsbeihilfenvermindernd (noch dazu mit doppelter Umsatzsteuer) in Abzug zu bringen. Den Bestimmungen des § 107 EStG 1988 zufolge…
…Größe. Die belangte Behörde sei bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe zum Stichtag x.x.2015 und einer Laufleistung von 12 km von einer Netto-Bemessungsgrundlage von € 35.516,74 ausgegangen. Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage würde sich der gemeine Wert zum Stichtag x.x.2016…
…innerhalb der Entscheidungsfrist des § 311 BAO die im Wesentlichen die Berufung abweisende Berufungsvorentscheidung, gegen die am 8.4.1999 hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1993 und am 26.4.1999 hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1994 Vorlageantrag gestellt wurde. Erst mit Berufungsentscheidung vom 2.11.2006 wurde der Berufung…
…AEO gemäß Art. 28 UZK-DA). Benötigt die Zollbehörde nach der Annahme des Antrages noch zusätzliche Informationen für die Entscheidung, so fordert sie diese unter Setzung einer Frist von höchstens 30 Tagen vom Antragsteller ein. Die Entscheidungsfrist wird um diese Frist verlängert, dies ist dem…
…mittels Vorlagebericht die Berechnung der Pendlerpauschale zur Kenntnis gebracht und dieser hatte die Möglichkeit, innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des Bundesfinanzgerichtes, sich dahingehend zu äußern. Da hier keine Stellungnahme bis zum heutigen Tag eingelangt ist, ist davon auszugehen, dass er den Ausführungen der belangten Behörde nichts…
…10. 1999 zu entscheiden, nicht nachgekommen sei. Nach Auffassung des Bw. sei die Vorschreibung von Aussetzungszinsen nur bis zum Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist zulässig. Diese Argumentation übersieht zum einen, dass die strittigen Aussetzungszinsen nicht daraus resultieren, dass die Berufung vom 3. 9. 1998 gegen die…
…führen dürfe, welche nicht angefallen wären, wenn die Behörde ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen wäre. Die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz habe zur Konsequenz, dass eine Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Zeit nach Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist (ab 26. 10. 1999) unzulässig sei. Hätte…
…zugeteilt wurde. Die neu zuständige Gerichtsabteilung entschied daher ehestmöglich und innerhalb eines halben Jahres. Unabhängig davon hätte der Bf. die Möglichkeit zur Ergreifung von Säumnisbehelfen gehabt (Fristsetzungsantrag gemäß § 38 VwGG), um eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts nach Ablauf der gesetzlichen Entscheidungsfrist gemäß § 291 Abs. 1 BAO…
…ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen auf den Zeitraum 24. Juli 1998 bis 24. Juli 1999 einzuschränken. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde…
…Vorlage der Akten), e) § 268 (Ablehnung wegen Befangenheit oder Wettbewerbsgefährdung), f) § 269 (Obliegenheiten und Befugnisse, Ermittlungen, Erörterungstermin), g) §§ 272 bis 277 (Verfahren), h) § 280 (Inhalt des Erkenntnisses oder des Beschlusses). § 285 BAO lautet: § 285. (1) Die Säumnisbeschwerde hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der säumigen…
…nicht anderes vorsehen, ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge der Parteien und über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Im Verfahren über Bescheidbeschwerden beginnt die Entscheidungsfrist mit der Vorlage der Beschwerde (§ 265) oder nach Einbringung einer Vorlageerinnerung (§ 264…
…erweisen, fallen keine Zinsen an, da gemäß § 212a Abs. 9 drittletzter Satz BAO im Falle der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat (Ritz, BAO, Kommentar, Seite 501). Aus dieser Rechtslage ergibt sich für den Beschwerdefall…
…Oktober 2005 für die Abgabeneinhebung (RAE) auch im Wege einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid getroffen werden. Gemäß RAE sei bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege. Die Bf…
…Entscheidungsfrist des § 311 Abs. 2 BAO. Der Devolutionsantrag vom 5.1.2005 bezüglich des Antrages auf Umsatzsteuerneufestsetzung für die Jahre 1996 bis 2001 vom 5.7.2004 wurde daher um einen Tag zu früh gestellt. Ein verfrüht eingebrachter Devolutionsantrag vermag jedoch nicht den Übergang der…
…Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. 2. Rechtliche Beurteilung: Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des …
…Juli 2005 und langte bei der Bw. am 25. Juli 2005 ein. Die Vorschreibung umfasste die gesamte auf Grund des Vertrages entstandene Gebührenschuld. Vertraglich war eine Gebührentragung der Vertragsteile je zur Hälfte vereinbart. Für die Berechnung der Gebühr wurden der vereinbarte Mindestbestandzins und die vertraglich…
…seiner Berechnung vom 4. August 2011 berücksichtigt. Dass ein Teil des Wertpapierdepots steuerpflichtig sei habe seinen Grund darin, dass zum Stichtag Todestag Aktien (noch) nicht steuerfrei gewesen seien und auch ausländische Wertpapiere nicht unter § 15 Abs. 1 Z 17 gefallen seien. Hie zu sind der…
…nach der Berufung und mehr als zehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruchs - dass sämtliche, bisher in den Feststellungsverfahren 2008 und 2009 der ***AB*** erlassenen Feststellungsbescheide "Nichtbescheide" darstellten und damit unwirksam sind. Die Beschwerde (Berufung) wurde daher als unzulässig zurückgewiesen. Die für die Berechnung der Zinsen…