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UFSW RV/2712-W/06Berechnung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…aus der Besteuerung aus, so kann die Vorauszahlung pauschal mit einem entsprechend niedrigeren Betrag festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2007 wurden anhand des Einkommensteuerbescheides 2005 berechnet. Da keinerlei Vorbringen hinsichtlich geänderter Einkommensverhältnisse bzw. Sonderausgaben geltend gemacht wurden, sondern nur Ausführungen hinsichtlich der Berechnung…

UFSW RV/1066-W/04Berechnung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…die Berechnung den oben gegebenen gesetzlichen Vorschriften entsprochen hat. Da also die auf das Einkommen entfallende Einkommensteuer rechnerisch zutreffend ermittelt wurde, könnte es im Übrigen dahin gestellt bleiben, auf welche Ursache die Nachforderung zurückzuführen ist, da etwaige beim Lohnsteuerabzug unterlaufene Fehler bei Durchführung der Veranlagung…

UFSW RV/1348-W/03Berechnung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…

UFSW RV/3038-W/11Berechnung der Einkommensteuer, wenn der Bw. im Jahr der Besteuerung nichtselbständig erwerbstätig war, Arbeitslosengeld bezogen und im Folgejahr eine Nachzahlung des Insolvenz-Entgelt-Fonds erhalten hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2012

…Siebentel der Bezüge gemäß § 69 Abs. 5 und 7 gilt als Bezug, der mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 zu versteuern ist. Die im Lohnzettel mit festen Steuersätzen zu versteuernden Beträge finden daher keinen Eingang in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer…

UFSW RV/1037-W/07Berechnung der Einkommensteuer einer beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2010

…2004/180, gemäß § 124b Z 109 EStG erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden, lautet: "Die Einkommensteuer ist bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 33 Abs. 1 mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000 Euro hinzuzurechnen ist. Beim Steuerabzug…

UFSW RV/0281-W/07Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 102 Abs. 3 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…| Einkommen | Einkommensteuer in Euro | über 2.000 Euro | (Einkommen + 8.000 - 10.000) x 5.750 | bis 17.000 Euro | 15.000 Für das demgegenüber vom Bw. gewünschte Ergebnis einer zweistufigen Berechnung der Steuer durch Ermittlung eines Steuersatzes anhand…

UFSG RV/0198-G/08Berechnung der Einkommensteuer (ANVA)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2008

…wendet sich gegen die Berechnung ihrer Einkommensteuer, da für sie nicht nachvollziehbar sei, warum sich in ihrem Fall eine Nachzahlung ergibt. Sie verweist dazu darauf, dass von Seiten ihrer (damaligen) Dienstgeberin, der R BetriebsgmbH - quasi als Vorauszahlung für die Steuer 2006 - in den Monaten Oktober…

UFSL RV/1144-L/04Berechnung der Einkommensteuer bei Einkünften mit halbem Durchschnittsteuersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…sich aber um die Sonderausgaben (€ 5.860,00) unterscheidet, mag beim Berufungswerber der Eindruck entstanden sein, dass seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer Besteuerung mit einem Durchschnittsteuersatz unterworfen worden seien. Wie jedoch gerade gezeigt, erfolgte die Berechnung der Einkommensteuer des Berufungswerbers dem Wortlaut der §…

UFSS RV/0308-S/04Berechnung der Einkommensteuer bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2005

…der Bezüge, das seien € 130,00 betragen. Laut Bescheid seien aber von den Bruttobezügen nur € 90,36 an Sonderzahlungen abgezogen worden. Die Berechnung der Einkommensteuer sei nicht im Sinne der Vorschriften des § 3 Abs. 2 EStG sowie der dazu ergangenen Lohnsteuerrichtlinien erfolgt. Der…

UFSS RV/0552-S/02Berechnung der Einkommensteuer für Arbeitnehmer im Jahr 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…ob die in einem Steuerbuch des BMF dargestellte Einkommensteuerbelastung dem Gesetz entspricht oder der BW möglicherweise einem Irrtum bei der Zuordnung seines Einkommens unterlegen ist. Die Berechnung der Einkommensteuer eines Arbeitnehmers erfolgt zunächst nach § 33 Abs.1 EStG 1988. Die Einkommensteuer beträgt bei einem nach …

UFSF RV/0177-F/11Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2011

…laut Berechnung des Finanzamtes im Veranlagungsakt des Bw noch eine EVZ in Höhe von rund 12.140 € ergeben. Nachdem das Finanzamt in seinen Berechnungen glaubhaft und nachvollziehbar darstellen konnte, dass trotz der vom Bw neu vorgelegten Lohnausweise eine Herabsetzung der ursprünglich berechneten Einkommensteuervorauszahlung für…

UFSL RV/1331-L/08Korrekte Berechnung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Unterhaltslasten für ein nicht im gleichen Haushalt lebendes Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: ...[Einkommen-10.000]x5.750/15.000") eine Einkommensteuer von € 961,39. Da die Berufungswerberin, wie sie mehrmals vorgebracht hat, Unterhalt für ein nicht dem Haushalt zugehöriges acht Jahre altes Kind geleistet hat, war von der genannten Einkommensteuer der…

UFSW RV/2761-W/06Berechnung (Höhe) der Einkommensteuer für das Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…Einkommen von 51.000,00 €: 17.085,00 € (Steuersatz 33,50%). Für Einkommensteile über 51.000,00 € beträgt der Steuersatz 50%. Bei einem Einkommen von mehr als 10.000,00 € ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: Einkommen Einkommensteuer in € ______________________…

UFSI RV/0557-I/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € bei der Berechnung der Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2008

…lautet: "Die Einkommensteuer ist bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 33 Abs. 1 mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000 Euro hinzuzurechnen ist." In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 686 BlgNR XXII. GP, heißt es dazu: "In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des…

UFSK RV/0246-K/06Berücksichtigung von Sonderausgaben und Berechnung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…51.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%. | | Bei einem Einkommen von mehr als 10.000 Euro ist die | | | Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: | | | | | | | | | | Einkommen | | | Einkommensteuer in Euro …

UFSW RV/1507-W/06Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € bei der Berechnung der Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger verfassungskonform?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…2004 ist die Einkommensteuer ab 1.1.2005 (Veranlagungsjahr 2005) bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 33 Abs. 1 mit der Maßgabe zu berechnen, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000 € hinzuzurechnen ist. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und…

UFSW RV/2391-W/131. Richtige Berechnung der Höhe der Einkommensteuer. 2. Nichterlassung eines Freibetragsbescheides, wenn die Einkommensteuer die angerechnete Lohnsteuer übersteigt und Vorauszahlungen festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…2013 wurde das Rechtsmittel der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen von über 11.000 € bis 25.000 € wie folgt zu berechnen: …

UFSI RV/0516-I/08Pflichtveranlagung, Berechnung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…die Einkommensteuer nach folgender Formel zu berechnen (Einkommen über € 25.000 bis € 51.000.-) : (Einkommen - 25.000.-) x 11.335 / 26.000 + 5.750.- Im gegenständlichen Fall führt diese Berechnung zu einem Betrag von € 13.595,67.-. Anzumerken ist, dass der Pensionistenabsetzbetrag…

UFSS RV/0522-S/111. Berechnung der Verjährungsfristen bei der veranlagten Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2. Abzug Fremdkapitalkosten bei anteiliger betrieblicher Gebäudenutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…Verantwortung dafür treffen (vgl. auch oben Punkt 1.3). Die Gewinnerhöhung um EUR 3.500,00 war deshalb zu stornieren. 2.2.4 Zusammenfassung Einkommensteuer 2003 bis 2007 Der der Besteuerung zugrunde zu legende Gewinn errechnet sich damit wie folgt (vgl. auch Zusammenfassung vom 17…

UFSF RV/0099-F/09Berechnung des Spekulationsgewinnes aus der Veräußerung einer Wohnung (nachträglich geänderter Nutzwertanteil)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2011

…Gutachten über die Berechnung der Nutzwerte. Die Rechnung über 2.339,00 € betreffe eine Küche, welche in die verkaufte Wohnung eingebaut worden sei. Die Rechnung der Fa. D betreffe ebenfalls das Haus. Am 21. November 2008 hat das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid für 2007 erlassen…