…festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2007 wurden anhand des Einkommensteuerbescheides 2005 berechnet. Da keinerlei Vorbringen hinsichtlich geänderter Einkommensverhältnisse bzw. Sonderausgaben geltend gemacht wurden, sondern nur Ausführungen hinsichtlich der Berechnung des Einkommensteuerbescheides und der sich daraus nach Ansicht des Berufungswerbers ergebenden Benachteiligung der Bezieher…
…diesen Bescheid erhob die Bw. Berufung. Die bekämpfte Höhe des steuerpflichtigen Einkommens laut Bescheid differiere vom erklärten Einkommen "im wesentlichen" auf Grund der abweichend ermittelten Gebäude-AfA. Deren Berechnung ausgehend vom Ertragswert anstelle der fiktiven Anschaffungskosten entspreche nicht dem § 16 Abs. 1 Ziff. 8 lit…
…gewichtete durchschnittliche Eigenkapitalstand eines Wirtschaftsjahres die Summe der an jedem Kalendertag bestehenden Eigenkapitalstände geteilt durch die Zahl der Kalendertage des Wirtschaftsjahres. Für die Ermittlung des Durchschnittsstandes an Eigenkapital sei von der taggenauen Berechnung auszugehen. Im Regelfall sei daher von einem Wirtschaftsjahr von 365 Tagen auszugehen…
…Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2004. I) Sachverhaltsmäßig ist davon auszugehen, dass der Bw. vom 7. bis 11. Jänner 2004 Arbeitslosengeld bezogen hat und vom 12. Jänner bis 31. Dezember 2004 nichtselbstständig erwerbstätig war. Außerdem übermittelte die D…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz die Einkommensteuer für die berufungsgegenständlichen Jahre 2001 bis 2004 endgültig zu erklären (siehe hiezu auch Ritz, Kommentar zur BAO, 3. Aufl., Wien 2005, Tz 42 zu § 289). D) Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb laut Berufungsentscheidung: | | 2001 | 2002 | 2004…
…56 | vereinbarte Entgelte | 4,714.812,73 | 21.500,00 | 4,736.312,73 E) Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage aufgrund der Sicherheitszuschläge und des Kinozubaues a) Berechnung der Entnahmen | Beträge in S | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | …
…| Juli bis Dezember 2011 | 2 | 44,02 € | 264,12 € | Summe: | | | 660,30 € d) Berechnung der Differenzzahlung: | Summe Familienbeihilfe: | 4.726,60 € | Summe Kinderabsetzbeträge: | 1.752,00 € | abzüglich…
…Der Wareneinsatz für den Umsatz Gefrierschrank werde mit 500,00 € festgesetzt. | Berechnung Wareneinsatz | 2006 | 2007 | 2008 | Umsätze laut a) | 10.873,14 | 26.932,50 | 3.655,40 | abzüglich Umsatz Gefrierschrank | | -750,00…
…106). Abs. 5: Sind im Einkommen sonstige Bezüge im Sinne des § 67 enthalten, dann sind als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Zwecke der Berechnung des Selbstbehaltes die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, erhöht um die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1…
…Tatsachen entsprechende, wirklichkeitsnahe Aufteilung der Kreditbeschaffungskosten zu gewährleisten, sei die in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 4. April 2006 (?) auf m²-Berechnung basierende Methode gewählt worden, die unter Punkt 3. "Stellungnahme zu den Kreditbeschaffungskosten" zu ersehen sei. Diese detaillierte Berechnungsmethode führe zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass von…
…ihm läge keine Berechnung dieses Prozentsatzes vor und ein im Keller teilweise betrieblich genutzter Raum sowie entsprechende Parkplätze seien dem betrieblichen Teil zuzurechnen. Das Finanzamt anerkannte die aus einem zur Herstellung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen resultierenden Fremdkapitalkosten nur mit 15,17% der Gesamtzahlungen (Darlehen Bank…
…nunmehr bekanntgegebenen Lohnausweise die Einkommensteuervorauszahlung erneut und kam auf einen EVZ-Betrag von rund 12.700 € bei Berücksichtigung der Steuer auf den 13. Und 14. Monatslohn. Ohne Berücksichtigung der Steuer auf den 13. Und 14. Monatslohn würde sich laut Berechnung des Finanzamtes im Veranlagungsakt…
…erhöhe. Vielmehr sei die Hinzurechnung eine Fiktion, mit deren Hilfe der entsprechend (höhere) Steuersatz zur Berechnung der Einkommensteuer erst berechnet werden könne. Der so ermittelte Steuersatz von 22,81% sei auf das tatsächliche Einkommen anzuwenden, sodass sich eine Steuerbelastung von 3.809,78 € ergebe…
…29. September 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass das Wort "Einkommensteuerbemessungsgrundlage" im angefochtenen Bescheid ersetzt wird durch die Wortgruppe "´§ 33 - Abs 1 - Einkommen´ (Einkommensteuerberechnungs-Eingangswert für die Berechnung gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988)". Ansonsten…
…3 und 4 d.A.). Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. mit Schreiben vom 3.6.2008 form- und fristgerecht Berufung. In der Berufungsschrift bringt der Bw. im Wesentlichen vor, dass nach seiner Berechnung die Einkommensteuer 2007 nur € 723,50.- betrage. Mit Berufungsvorentscheidung…
…1967 in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Z 3 lit a bzw lit c Einkommensteuergesetz 1988 zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Höhe von € 2.958,67 rückgefordert. Anspruch auf Familienbeihilfe habe eine Person für ein Kind, wenn es zum Haushalt…
…Die Einleitung des Strafverfahrens sei dem Bw. erst am 21. November 2007 zugestellt und die Dreimonatsfrist daher gewahrt worden. (d) Aufgrund des Grundsatzes der Rechtsrichtigkeit sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1999 durchzuführen. 2. Mit Bescheid vom 11. Juni 2008 wies das zuständige Finanzamt…
…einwendet, dass der Bw. zwar Kenntnis von der Übertragung gehabt, aber nicht gewusst hat, dass der Buchwertabgang bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes nicht berücksichtigt wurde, ist auch diese neue Argumentation nicht glaubwürdig. Die Berufungspunkte wurden bei der Schlussbesprechung ausführlich erörtert. In der Niederschrift zur Schlussbesprechung…
…somit den Berufungsfall, dass (Fahrt)Aufwendungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach Maßgabe der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen in Form von Pauschbeträgen gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG bei der Berechnung der Einkünfte iSd § 2 Abs. 4 EStG in Abzug zu bringen sind. Dass aber die…
…wurde die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 als unbegründet abgewiesen. In der Berufungsbegründung führte das Finanzamt Nachstehendes aus: "Unter Anschaffung und Veräußerung im Sinne des § 30 EStG sind die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte zu verstehen. Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist daher der…