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UFSI RV/0330-I/05Aussetzungszinsen: Rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages iSd § 212a Abs. 9 drittletzter Satz BAO bei Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen. Im Fall der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes …

UFSW RV/1659-W/07Aussetzungszinsen nach Ablauf der Aussetzung wegen Berufungsvorentscheidung bei rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages nach Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…2.908,80 eingeschränkt. Unter Anwendung der Bestimmung des § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO hatte aufgrund der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter Berücksichtigung der zitierten Berufungsentscheidung waren die Aussetzungszinsen für die Zeit vom…

UFSW RV/0162-W/07Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

… 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß…

UFSW RV/0324-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…welche bei einer ursprünglich richtigen Erlassung des Bescheides nie festzusetzen gewesen wären. § 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären…

UFSW RV/0170-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Erweist sich daher der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig bzw. wie im gegenständlichen Fall dargestellt wird als gemeinschaftsrechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird…

UFSS RV/0039-S/02Festsetzung von Stundungszinsen bei beantragter Berichtigung des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aufgrund der Änderung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) hat, ab dem 30. Dezember 2000, die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages über Antrag des Abgabepflichtigen zu erfolgen…

UFSW RV/0765-W/06Säumniszuschlag für vor Konkurseröffnung fällig gewesene Anspruchszinsen unter Berücksichtigung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…vom 12. September 2003 (unter Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages laut Bescheid vom 23. Mai 2005) nicht zum Fälligkeitstag 20. Oktober 2003 entrichtet worden. Da somit die Steuerforderung Anspruchszinsen 2000 vor Konkurseröffnung (30. Jänner 2004) fällig gewesen sei, bestehe die Vorschreibung des Säumniszuschlages laut Bescheid vom 9…

UFSG RV/0583-G/13Anpassung des Säumniszuschlages im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2013

…50% ist unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gemäß § 217 Abs. 8 BAO mangels Nachforderung auch keine Säumnis eingetreten (siehe UFSW 1.7.2010, RV/0788-W/10, UFSW vom 10.07.2012, RV/2646-W/08). Die Berufungsbehörde hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…

UFSI RV/0157-I/11Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Grundlagenbescheid (Abgabennachforderung laut Einkommensteuerbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO (in der zur Zeit der Bescheiderlassung geltenden Fassung) beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu…

UFSI RV/0294-I/08Bindung des Anspruchszinsenbescheides an Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2012

…der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO (in der zur Zeit der Bescheiderlassung geltenden Fassung) beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu…

UFSL RV/1490-L/10Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. § 205 BAO beinhaltet keine Regelung, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des…

UFSW RV/0466-W/09Anpassung des Säumniszuschlages nach teilweiser Stattgabe der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Liegen gemäß § 252…

UFSS RV/0140-S/07Nachträgliche Herabsetzung des Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nachträglich erfolgt eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages entsteht. Eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld kann zB…

UFSI RV/0025-I/04Bindung des Anspruchszinsenbescheides an den Grundlagenbescheid; Bestand einer (bloß) formellen Abgabenzahlungsschuld als Voraussetzung für den Säumniszuschlag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…rechtmäßig. Zur Information wird aber auf die Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO verwiesen, wonach im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages geführt hat, auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages erfolgt. Im…

UFSW RV/1022-W/13Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte zu Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

… 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO rechtzeitig gestellt (also etwa innerhalb der für die Entrichtung einer Abgabe zur…

UFSW RV/1021-W/13Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte zu Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

… 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO rechtzeitig gestellt (also etwa innerhalb der für die Entrichtung einer Abgabe zur…

UFSW RV/0442-W/13Neuberechnung der Aussetzungszinsen nach Herabsetzung des zu Grunde liegenden Abgabenbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…Inhaltes: "Laut § 212a Abs. 9 hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages von Amtswegen zu erfolgen. Aufgrund des Bescheides vom 18.09.2012 kam es zu einer Herabsetzung der Abgabenforderung. Folglich wurden i.S.d. …

UFSW RV/0014-W/12Aussetzungszinsen nach Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung festzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012

…werde nach § 212a Abs. 9 BAO eine Neuberechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages vorzunehmen sein. Fristgerecht beantragte der Bw. am 11. Oktober 2011 die Vorlage der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und…

UFSW RV/1490-W/10Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

… 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß…

UFSW RV/2804-W/10Anpassung des Säumniszuschlages an die geänderte Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011

…217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Liegen gemäß § 252…