…dezidiert zu benennen und diese näher auszuführen. Da aus den angefochtenen Bescheiden somit nicht nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich die Wiederaufnahmen der Verfahren stützen, erfolgte die Wiederaufnahme durch das Finanzamt ohne die erforderliche Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes.…
…dezidiert zu benennen und diese näher auszuführen. Da aus dem angefochtenen Bescheid somit nicht nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich die Wiederaufnahme des Verfahrens stützt, erfolgte die Wiederaufnahme durch das Finanzamt ohne die erforderliche Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes.…
…vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein kann, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund beurteilt hatte. Unter "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie…
…Abs. 1 lit. b BAO ausgegangen werden könne. Bei Kenntnis der Umstände kein im Spruch anders lautender Bescheid Wäre die Möglichkeit eines Einflusses des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes auf die Sachentscheidung, also die Möglichkeit einer geänderten Entscheidung bei Berücksichtigung des nunmehr hervorgekommenen Sachverhaltes zu verneinen, dann…
…0108, in welchem Erkenntnis zum Ausdruck gebracht wird, der Verweis auf eine TZ des BP-Berichtes reiche als erforderliche taugliche Benennung eines Wiederaufnahmegrundes nicht aus, wenn dieser Wiederaufnahmegrund nicht in der genannten TZ zu finden ist, sondern in einer anderen TZ angeführt ist). Der Bw…
…Eine explizite Feststellung, dass der Neuerungstatbestand vorliegt, erübrigte sich daher. 10) Zur Benennung der Wiederaufnahmegründe Die Begründung des angefochtenen Bescheides enthält den Hinweis, dass die Feststellungen der darüber aufgenommenen Niederschrift zu entnehmen sind. Die einzigen Ausführungen zur Einkommensteuer 1997 wurden in Punkt 10 der Niederschrift…
…zur GZ.2 vom 8. März 2004 der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2001 auf Grund fehlender dezitierter Benennung der Wiederaufnahmegründe Folge (fehlende Angabe der "neu hervorgekommenen neuen Tatsachen" sowie des "sonstigen Ergebnisses des Verfahrens"), hob diesen angefochtenen Bescheid…
…genau diese Überlegung bis 2010 nicht angestellt hatte, so bildet dies nach Überzeugung des UFS keinesfalls einen erst im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommenen Umstand. Das Finanzamt stützte sich bei der Benennung von Wiederaufnahmegründen in Wahrheit auf Überlegungen, die im Zuge einer schon früher durchgeführten…
…0211-W/04 vom 16.05.2007), er ist aber nicht berechtigt zu prüfen, ob "irgendein" Wiederaufnahmsgrund gegeben ist. Bei Festsetzung einer Abgabe gemäß § 201 BAO hat das Finanzamt jene Sachverhaltselemente zu benennen und den sechs Fallgruppen des § 201 Abs. 2 und 3 BAO zuzuordnen…
…oder iVm dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Berufungsverfahren ist zu prüfen, ob die Verfahrenswiederaufnahmen aus den in den Wiederaufnahmebescheiden angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen sind. Aus dem Begründungsteil der Wiederaufnahmebescheide ist festzustellen, dass darin der Gesetzestext von …
…folgend, höher als zuvor feststellte. Das Finanzamt legte die dagegen erhobenen Berufungen, welche mit Ausführungen zum (Nicht- ) Vorliegen von Wiederaufnahmegründen sowie mit materiellrechtlichen Einwendungen gegen den erhöhten Ansatz von Abschichtungserfolgen begründet waren, am 4. April 2001 der FLDWNB als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor…
…im Bescheid daher die Wiederaufnahmsgründe und jenen Tatsachenkomplex zu benennen, der zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmstatbestand herangezogen wurde. Im Falle des im Berufungsfall am wahrscheinlichsten in Betracht kommenden Neuerungstatbestandes bedeutete dies, dass im Bescheid neben der Bezeichnung des Wiederaufnahmsgrundes auch die neu…
…vom 23. April 1997, der den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1989 ersetzt habe, entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO dar. Die…
…vom 28. Juli 1997, der den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1989 ersetzt habe, entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO dar. Die…
…April 1997 herzustellen. Es sei der Einkommensteuerbescheid 1989 in seiner ursprünglichen Fassung vom 12. Juni 1991 zu erlassen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO dar…
…beheben, ist am 21. September 2007 zugestellt worden. Da nach Monaten bestimmte Fristen mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monates enden, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgeblichen Tag entspricht (§ 108 Abs 2 BAO idgF), hat der Bw…
…an die er ergeht. Die mit der Personenumschreibung getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit…
…gem. § 303 BAO des gem. § 295 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 28. September 1998. Als einzigen Wiederaufnahmegrund führte er an, dass mit Bescheid vom 7. Mai 2008 festgestellt worden sei, dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Bescheid bezüglich der Feststellung der Einkünfte gem…
…Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 11. August 1997. Außerdem beantragte er als Folge der Wiederaufnahme des Verfahrens die Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides vom 10. März 2003. Als einzigen Wiederaufnahmegrund führte er an, dass mit Bescheid vom 7. Mai 2008 festgestellt worden sei, dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989…
…Juni 2008 beantragte der Berufungswerber die Wiederaufnahme des gem. § 295 abgeänderten Einkommensteuerbescheides 1989 vom 28. April 1997". Als einzigen Wiederaufnahmegrund führte er an, dass mit Bescheid vom 7. Mai 2008 festgestellt worden sei, dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Bescheid bezüglich der Feststellung der…