…dezidiert zu benennen und diese näher auszuführen. Da aus den angefochtenen Bescheiden somit nicht nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich die Wiederaufnahmen der Verfahren stützen, erfolgte die Wiederaufnahme durch das Finanzamt ohne die erforderliche Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes.…
…dezidiert zu benennen und diese näher auszuführen. Da aus dem angefochtenen Bescheid somit nicht nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder auf welches Ergebnis des Verfahrens sich die Wiederaufnahme des Verfahrens stützt, erfolgte die Wiederaufnahme durch das Finanzamt ohne die erforderliche Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes.…
…Aufgabe des Finanzamtes, die von ihm verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Eine derart konkretisierte Bezeichnung des Wiederaufnahmegrundes ist deshalb notwendig, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 29.01…
…2017 sowie ein Haftungsbescheid zur Kapitalertragsteuer über die Jahre 2016 - 2018 erlassen. Festgestellt wird, dass weder in den Wiederaufnahmebescheiden noch im Betriebsprüfungsbericht explizit ein Wiederaufnahmegrund genannt wurde. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt vorgelegten Verwaltungsakten und aus dem Vorbringen der…
…vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein kann, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund beurteilt hatte. Unter "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie…
…Abs. 1 lit. b BAO ausgegangen werden könne. Bei Kenntnis der Umstände kein im Spruch anders lautender Bescheid Wäre die Möglichkeit eines Einflusses des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes auf die Sachentscheidung, also die Möglichkeit einer geänderten Entscheidung bei Berücksichtigung des nunmehr hervorgekommenen Sachverhaltes zu verneinen, dann…
…0108, in welchem Erkenntnis zum Ausdruck gebracht wird, der Verweis auf eine TZ des BP-Berichtes reiche als erforderliche taugliche Benennung eines Wiederaufnahmegrundes nicht aus, wenn dieser Wiederaufnahmegrund nicht in der genannten TZ zu finden ist, sondern in einer anderen TZ angeführt ist). Der Bw…
…Eine explizite Feststellung, dass der Neuerungstatbestand vorliegt, erübrigte sich daher. 10) Zur Benennung der Wiederaufnahmegründe Die Begründung des angefochtenen Bescheides enthält den Hinweis, dass die Feststellungen der darüber aufgenommenen Niederschrift zu entnehmen sind. Die einzigen Ausführungen zur Einkommensteuer 1997 wurden in Punkt 10 der Niederschrift…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2015 vom 21. August 2017. Es sei kein Wiederaufnahmegrund angeführt worden. Nach der ständigen Rechtsprechung und Lehre sei die Benennung der Wiederaufnahmegründe im Wiederaufnahmebescheid anzuführen. Auch in der vorgenommenen Niederschrift und dem Prüfungsbericht, auf welche im Wiederaufnahmebescheid verwiesen werde…
…zur GZ.2 vom 8. März 2004 der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2001 auf Grund fehlender dezitierter Benennung der Wiederaufnahmegründe Folge (fehlende Angabe der "neu hervorgekommenen neuen Tatsachen" sowie des "sonstigen Ergebnisses des Verfahrens"), hob diesen angefochtenen Bescheid…
…Der verfahrensgegenständliche Wiederaufnahmsantrag ist jedoch insofern mangelhaft, weil die Bezeichnung des Wiederaufnahmegrundes fehlt. Da der Antrag auf Wiederaufnahme mangelhaft war, wurde der Bf. vom Bundesfinanzgericht mittels Beschluss vom 23.08.2021 aufgefordert den Mangel, nämlich die Benennung des Wiederaufnahmegrundes, auf den sich der Antrag stützt…
…genau diese Überlegung bis 2010 nicht angestellt hatte, so bildet dies nach Überzeugung des UFS keinesfalls einen erst im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommenen Umstand. Das Finanzamt stützte sich bei der Benennung von Wiederaufnahmegründen in Wahrheit auf Überlegungen, die im Zuge einer schon früher durchgeführten…
…können, ob die Ermessensübung fehlerfrei erfolgt sei. Sowohl die Benennung des konkreten Wiederaufnahmegrundes als auch die Ableitung und Begründung der Ermessensübung seien im erstinstanzlichen Bescheid vorzunehmen. Es sei gesetzlich nicht vorgesehen, im Rechtsmittelverfahren ein "Nachschieben" von Wiederaufnahmegründen vorzunehmen oder den Prozess der Ermessensübung nachzuholen. Die…
…werde doch lediglich auf ein Beiblatt zum Bescheid verwiesen. Überdies seien die im Beiblatt angeführten Daten bezüglich des Datums des Kaufvertrages und des Bescheides offensichtlich falsch. Des Weiteren liege der Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsachen nicht vor, sei doch bereits im Kaufvertrag mit B unter…
…dadurch in seinen Rechten nicht belastet/verletzt. Wenn nämlich– wie unter Punkt 1 ausführlich dargelegt- der „Bescheid gemäß § 303 Bundesabgabenordnung (BAO)“ nach seiner ausdrücklichen Benennung und Gestaltung nicht auch den (neuen) Grunderwerbsteuerbescheid umfasste, stand dem angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid vom 30. September 2014 keine bereits ergangene das…
…Zusammenschau mit dem jeweils neu erlassenen Einkommensteuerbescheid die zusätzlich angesetzten Einkünfte sowohl der Höhe nach als auch unter Benennung des weiteren Arbeitgebers ergeben, stelle daher nach Ansicht des Finanzamtes einen ausreichenden Wiederaufnahmegrund dar. Mit Schreiben vom 26.3.2019 beantragte der steuerliche Vertreter des Bf…
…0211-W/04 vom 16.05.2007), er ist aber nicht berechtigt zu prüfen, ob "irgendein" Wiederaufnahmsgrund gegeben ist. Bei Festsetzung einer Abgabe gemäß § 201 BAO hat das Finanzamt jene Sachverhaltselemente zu benennen und den sechs Fallgruppen des § 201 Abs. 2 und 3 BAO zuzuordnen…
…oder nicht vollständig ermittelt hat, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmegrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene…
…oder nicht vollständig ermittelt hat, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmegrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene…
…oder nicht vollständig ermittelt hat, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmegrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene…