…Was unter Berufsausbildung zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher definiert. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat hierzu bestimmte Kriterien entwickelt wie fachliche Qualifikation, ernstliche, zielstrebige Bemühen um Ausbildungserfolg, das Ablegen von Prüfungen als essentieller Bestsandteil der Berufsausbildung etc. (siehe dazu FLAG Kommentar, Csaszar/Lenneis/Wanke, …
…lit. b FLAG 1967 erforderlichen ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühen um Ausbildungserfolg betrieben hat. Daran ändert freilich auch der im Mai 2011 erfolgte Abbruch der praktischen Ausbildung der Lehre im Betrieb des Lehrherrn nichts. Hat ein Kind nämlich die praktische Berufsausbildung vorzeitig beendet…
…dass von einem vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten ernstlichen und zielstrebigen, nach außen hin erkennbaren Bemühen um Ausbildungserfolg nicht mehr gesprochen werden kann. Dies zeigt sich letztendlich auch daran, dass für das Wintersemester 2007 kein Semesterzeugnis mehr ausgestellt wurde und der Schüler im Mai…
…beiden Kindern des Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen in Erscheinung tretendes Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht zu erkennen war. Dem Berufungsbegehren war daher der Erfolg zu versagen. In Ansehung des oben Gesagten ist aus sämtlichen Ausführungen, soweit diese die Ausübung…
…ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Der laufende Besuch einer Maturaschule für sich allein reicht nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Auch bei Externistenprüfungen ist erforderlich, dass die Vorbereitung…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…konnte für den gesamten Rückforderungszeitraum von rund 1 1/2 Jahren keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des …
…der Berufungswerberin aber auch zum Haupttermin im Mai/Juni 2003 nicht mehr versuchte, einen Abschluss ihrer Ausbildung zu erreichen, wird man nicht mehr von einem ernsthaften und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg sprechen können, weshalb ein Anspruch auf die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge (§ 33 Abs…
…1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Der…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Von einem solchen zielstrebigen Bemühen kann im vorliegenden Berufungsfall schon deshalb nicht gesprochen werden, weil im Verwaltungsverfahren weder vor dem Finanzamt noch vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz ein Abschlusszeugnis vorgelegt…
…Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird, wobei die allgemein bildende Schulausbildung dazu gehört. Dabei muss jedoch auch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Essentieller Bestandteil ist es dabei, dass die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, wobei es nicht auf die…
…4.2003 erließ das Finanzamt Innsbruck eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass im berufungsgegenständlichen Fall nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg ausgegangen werden könne, da der Sohn der Bw. die Matura am 20.6.2002 nicht bestanden…
…ist. Der Besuch einer der Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten. Das anspruchsvermittelnde Kind muß innerhalb angemessener Zeit (insbes…
…staatliche Zulassungsprüfung positiv ablegte, in Abrede gestellt. Der Ansicht des Finanzamtes ist bereits im Hinblick auf die obigen Ausführungen, wonach sich das nach außen erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung im Antreten - innerhalb angemessener Zeit - zu den erforderlichen Prüfungen manifestiere, nicht zu folgen. Die Tochter der…
…der Berufsaubildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsaubildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw…
…dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg (Studienfortgang bzw. Studienabschluss) erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen (VwGH 19.03.1998, 96/15/0213: 21.01…
…ab März 2010 bzw. für das Sommersemester 2010 lagen daher nicht vor. Für das Wintersemester 2010/2011 wurde zwar der Besuch der Schule belegt, jedoch keinerlei Nachweis für das Bemühen um den Ausbildungserfolg erbracht; insbesondere wurde kein Zeugnis für diesen Zeitraum vorgelegt. Die bloße Behauptung…
…96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg nach außen ausreichend zum Ausdruck. Wie bereits ausgeführt, gab der Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. April 2003 selbst…
…einer der Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat…