…für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (vgl. VwGH 14.12.2015…
…Bestehen einer Prüfung allein könne nicht abgeleitet werden, dass der Tochter das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg abgesprochen werden könne, zumal sie gleichzeitig an der Universität Wien zahlreiche positiv absolvierte Prüfungen abgelegt habe, wie sich dies aus der Bestätigung vom…
…ist eine Sachverhaltsfrage, die die Behörden in freier Beweiswürdigung zu beantworten haben. Zur Berufsausbildung gehört zweifellos die allgemein bildende Schulausbildung. Bemühen um Ausbildungserfolg im WS 2011? Fraglich im konkreten Beschwerdefall war lediglich, ob der Sohn (W) seine Schulausbildung nach dem Abbruch des Oberstufengymnasiums in D…
…Was unter Berufsausbildung zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher definiert. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat hierzu bestimmte Kriterien entwickelt wie fachliche Qualifikation, ernstliche, zielstrebige Bemühen um Ausbildungserfolg, das Ablegen von Prüfungen als essentieller Bestsandteil der Berufsausbildung etc. (siehe dazu FLAG Kommentar, Csaszar/Lenneis/Wanke, …
…b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um Ausbildungserfolg gegeben sein, das sich etwa im Antreten zu Prüfungen manifestiert (VwGH 15.12.1987, 86/14/0059, 21.10…
…Modul "Englisch 8". Das Reifeprüfungszeugnis wurde am 11. Juni 2014 ausgestellt. Aus dem dargestellten Studienverlauf ist für das Bundesfinanzgericht mangelndes Bemühen um Ausbildungserfolg nicht erkennbar. So wurde das laut Studienplan mit vier Ausbildungsjahren veranschlagte Studienziel der Matura vom Sohn der Bf. bereits nach weniger als…
…lit. b FLAG 1967 erforderlichen ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühen um Ausbildungserfolg betrieben hat. Daran ändert freilich auch der im Mai 2011 erfolgte Abbruch der praktischen Ausbildung der Lehre im Betrieb des Lehrherrn nichts. Hat ein Kind nämlich die praktische Berufsausbildung vorzeitig beendet…
…bzw. daraus resultierend der verspäteten Einreichung der vorwissenschaftlichen Arbeit in beihilfenrechtlicher Hinsicht nicht zum Nachteil gereichen. Vor dem Hintergrund der im vorliegenden Fall zu beachtenden Spezifika stellt daher die verspätete Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit keine Abkehr vom ernsthaften Bemühen um Ausbildungserfolg dar, weswegen die Rückforderung…
…Abs. 1 lit. b FLAG 1967 erforderlichen ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühen um Ausbildungserfolg betrieben hat. Ihr Einwand in der Beschwerde, dass Ihr volljähriger Sohn S… seine Lehre mit Abschluss der Berufsschule im Juni 2020 erfolgreich absolvierte, hat auf den Sachverhalt - nämlich…
…b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um Ausbildungserfolg gegeben sein, das sich etwa im Antreten zu Prüfungen manifestiert (VwGH 15.12.1987, 86/14/0059, 21.10…
…b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um Ausbildungserfolg gegeben sein, das sich etwa im Antreten zu Prüfungen manifestiert (vgl. etwa VwGH 15.12.1987, 86/14/0059…
…dass von einem vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten ernstlichen und zielstrebigen, nach außen hin erkennbaren Bemühen um Ausbildungserfolg nicht mehr gesprochen werden kann. Dies zeigt sich letztendlich auch daran, dass für das Wintersemester 2007 kein Semesterzeugnis mehr ausgestellt wurde und der Schüler im Mai…
…Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist außerhalb des im § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg…
…Um von einer Berufsausbiildung sprechen zu können, ist außerhalb des im § 2 Abs. 1 lit.b FLAG besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinne des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Judikatur des VwGH das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg…
…beiden Kindern des Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen in Erscheinung tretendes Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht zu erkennen war. Dem Berufungsbegehren war daher der Erfolg zu versagen. In Ansehung des oben Gesagten ist aus sämtlichen Ausführungen, soweit diese die Ausübung…
…ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Der laufende Besuch einer Maturaschule für sich allein reicht nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Auch bei Externistenprüfungen ist erforderlich, dass die Vorbereitung…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…konnte für den gesamten Rückforderungszeitraum von rund 1 1/2 Jahren keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des …
…der Berufungswerberin aber auch zum Haupttermin im Mai/Juni 2003 nicht mehr versuchte, einen Abschluss ihrer Ausbildung zu erreichen, wird man nicht mehr von einem ernsthaften und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg sprechen können, weshalb ein Anspruch auf die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge (§ 33 Abs…
…1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Der…