…könne, sei nicht anhand einer Wahrscheinlichkeitsprognose zu beantworten, sondern aufgrund der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles. Eine solche Beurteilung setze zwingend das ernsthafte Bemühen um diesen Ausbildungsplatz voraus. Auch wenn es zutreffe, dass viele Bewerber aufgrund der zu geringen Anzahl der Ausbildungsplätze abgewiesen werden würden, so…
…Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH 16.11.1993, 90/14/0108). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch…
…Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen). - Gemäß § 2 Abs. 2 LVO liegen innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn…
…dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg (Studienfortgang bzw. Studienabschluss) erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen (VwGH 19.03.1998, 96/15/0213: 21.01…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…Verwaltungsgerichtshofes allein nicht ausreichend sei, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Da die Bw. trotz mehrmaliger Aufforderung die abverlangten…
…allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Zwar sei nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind…
…um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren habe. Die Tochter der Berufungswerberin sei laut Auskunft der Schule im Oktober 2002 zur…
…1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Der…
…Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird, wobei die allgemein bildende Schulausbildung dazu gehört. Dabei muss jedoch auch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Essentieller Bestandteil ist es dabei, dass die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, wobei es nicht auf die…
…ab März 2010 bzw. für das Sommersemester 2010 lagen daher nicht vor. Für das Wintersemester 2010/2011 wurde zwar der Besuch der Schule belegt, jedoch keinerlei Nachweis für das Bemühen um den Ausbildungserfolg erbracht; insbesondere wurde kein Zeugnis für diesen Zeitraum vorgelegt. Die bloße Behauptung…
…Die Anmeldung zu einem Kurs ist alleine nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, in angemessener Zeit die Berufsausbildung abzuschließen, was wiederum das Antreten zu (Vor-, Zwischen-)Prüfungen bedeutet. Da ihr Sohn M…
…Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen von der Tochter des Bw. nicht erfüllt worden seien (der erste Studienabschnitt sei um fünf Semester überzogen worden). Der Bw. brachte dagegen vor, seine Tochter habe im Jahr 1999 elf Prüfungen abgelegt. Ein zielstrebiges Bemühen…
…ganz eindeutig neun abzulegende Zulassungsprüfungen ergeben, braucht die angeführte Anfragebeantwortung dem Bw. nicht zur Kenntnis gebracht werden. Der Bw. geht bei der Beurteilung der Zielstrebigkeit des Bemühens seines Sohnes Ch. um den Ausbildungserfolg von lediglich sechs Zulassungsprüfungen aus. Abgesehen davon, dass diese Ansicht unbewiesen blieb…
…einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne dass er sich persönliche Vorteile verschafft hätte, zugute zu halten. Auch ist aus der Aktenlage das Bemühen des Bw. um Schadensgutmachung in Form von monatlichen Ratenzahlungen von € 2.000,00 erkennbar, welche mittlerweile zu einer tatsächlichen teilweisen…
…sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten. Das anspruchsvermittelnde Kind muß innerhalb angemessener Zeit (insbes. durch laufenden Schulbesuch und Prüfungsantritte) versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen…
…um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den einschlägigen (Vor-) Prüfungen innerhalb angemessener Zeit." Am 10.02.2010 reichte der steuerliche Vertreter der Bw Berufung gegen den…
…ob beim Sohn der Bw ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg in der Zeit von März 2006 bis Februar 2008 gegeben gewesen sei, wurden vom Unabhängigen Finanzsenat im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt folgende Fragen an die Bw gerichtet: Sommersemester…
…4.2003 erließ das Finanzamt Innsbruck eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass im berufungsgegenständlichen Fall nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg ausgegangen werden könne, da der Sohn der Bw. die Matura am 20.6.2002 nicht bestanden…
…1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das…