…Wohnungseigentumsanteile das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364 c ABGB ein. Für diesen Liegenschaftserwerb wurde am 05.11.2009 die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer ordnungsgemäß durchgeführt und in der Folge im Betrage von € 10.500,00 vom Bw. an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien…
…Vorbringen und Kontoabfrage eine Pension in Höhe von ca. 12.000,00 € jährlich, somit rund 1.000,00 € monatlich. An Vermögen besitzt sie laut Grundbuchabfrage, Grundbuch e, einen Viertelanteil an einer Liegenschaft, betreff welcher ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364 c ABGB zu…
…im April 1996 vom Ehegatten erworben. Im Juni 1996 wurde zwischen dem Ehegatten und der Bw. die Vereinbarung geschlossen, dass die gegenständliche Liegenschaft K. vom Ehegatten weder veräußert, noch belastet (Belastungs- oder Veräußerungsverbot gemäß § 364 c ABGB) werde, insbesondere nicht verpfändet oder sonst in irgendeiner…
…dem Berufungswerber und der Tochter- Übernehmerin - wurde die Vereinbarung geschlossen, dass die gegenständiche Liegenschaft von der Übernehmerin weder veräußert noch belastet (Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c AbGB) werde. Weiters räumte die Übernehmerin dem Berufungswerber auf Lebensdauer das unentgeltliche und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht gemäß §§ 509f ABGB an…
…Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB an der gesamten Liegenschaft ein." Einvernehmlich wurde vereinbart, dass nur die Betriebskosten und die Kosten für die Erhaltung des Vertragsobjektes von den Wohnungsberechtigten allein getragen werden. Dieser Vertrag wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zur Gebührenbemessung angezeigt und…
…allein und zur Gänze zusteht. Laut Punkt X. des gegenständlichen Vertrages hat Frau S.B. ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt, wonach in Ansehung der vertragsgegenständlichen Liegenschaften (Liegenschaftsanteile) das lebenslängliche Fruchtgenussrecht gemäß § 521 ABGB und das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB zugunsten von F.B. und…
…und seiner Schwester in Form einer Schenkung. Laut Vertrag ist die wirkliche Übergabe "bereits vor Vertragserrichtung durch gemeinsame Begehung und übereinstimmende Willenserklärung der Vertragspartner erfolgt". Gemäß Punkt III des Vertrages war ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB vereinbart: Um die Liegenschaft in Familienbesitz zu…
…der Bw das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB eingeräumt worden. An den faktischen Wohnverhältnissen der Bw habe sich nichts geändert, sie übe lediglich das ihr aus der Ehe mit dem Verstorbenen zustehende Wohnrecht weiterhin aus. Die Bw habe aus der Verlassenschaft und insbesondere aus…
…noch zu veräußern. Er räumt seiner Mutter E.K., geboren am yy, das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB ein, das im Zuge der Durchführung der Einantwortungsurkunde mit seinem Eigentumsrecht mitzuverbüchern ist. 2.) Die erblasserische Witwe E.K. räumt ihrem Sohn J.K. ob den…
…ein und Frau H.E. nimmt diese zu ihren Gunsten stipulierte Wohnungsrechtseinräumung an. 3.) Weiters räumt Herr M.E. seiner Mutter, Frau D.E. hiemit das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB an den mit Wohnungseigentum an Wohnung 7 untrennbar verbundenen 142/1910 Anteilen an…
…Tragung der nicht verbrauchsabhängigen Betriebskosten wie Grundsteuer und Feuerversicherungsprämie. Zur Erhaltung des Familienbesitzes verpflichtet sich die Übernehmerin, die Liegenschaft EZ. H Grundbuch IJ ohne Zustimmung des Übergebers weder zu belasten noch zu veräußern und räumt dem Genannten das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB ein. [.…
…bereits vor Vertragserrichtung durch gemeinsame Begehung und übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragpartner erfolgt. III. Wohnrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB 1. Der Geschenknehmer räumt den Geschenkgebern auf dem sich auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft befindlichen Einfamilienhaus das lebenslängliche, unentgeltliche, höchstpersönliche und grundbücherlich sicherzustellende Wohnungsgebrauchsrecht in der…
…bereits vor Vertragserrichtung durch gemeinsame Begehung und übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragpartner erfolgt. III. Wohnrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB 1. Der Geschenknehmer räumt den Geschenkgebern auf dem sich auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft befindlichen Einfamilienhaus das lebenslängliche, unentgeltliche, höchstpersönliche und grundbücherlich sicherzustellende Wohnungsgebrauchsrecht in der…
…Fruchtgenussrecht ausübt, sich sozusagen den Nutzen zurückbehält. -) Laut Punkt V. 2) des Vertrages räumt der Übernehmer der Übergeberin ein im Grundbuch einzuverleibendes Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß §364c ABGB ein, der Übernehmer kann die Grundstücke somit ohne Zustimmung weder belasten noch veräußern. -) In Punkt VI. des…
…Grabsteines, f) das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB. [...]" Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2013 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: Da die Begräbniskosten als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern laut Übergabevertrag vereinbart worden seien, sei eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen…
…es zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern, Wahl oder Pflegekindern oder deren Ehegatten begründet und im Grundbuch eingetragen wird (§ 364c ABGB). In solchen Fällen ist die verbotene Verfügung unwirksam. Der Übereignung (Modus, kausales Verfügungsgeschäft) steht diesfalls das absolut wirkende Veräußerungsverbot entgegen (siehe Koziol- Welser, Bürgerliches Recht…
…Bei diesen Konstellationen ist es aufgrund der langfristigen Vereinbarung wirtschaftlich gesehen und auf die Nutzungsdauer bezogen bedeutungslos, dass der zivilrechtliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat. Der Nutzungsberechtigte ist aufgrund der Vertragslage (Langfristigkeit, Unkündbarkeit oder unbestimmte Dauer, Einräumung entsprechender Befugnisse sowie Belastungs- und Veräußerungsverbot des Eigentümers) berechtigt…
…arbeitet als Bankangestellte bei der Bank. Ort4. Richtig ist, dass zwischen mir und meinem Sohn erstmals ein Veräußerungs- und Belastungsverbot gemäß § 364 c ABGB zu seinen Gunsten mit Notariatsakt vom 4.4.2006 eingeräumt wurde. Dieser Vertrag wurde deshalb verfasst, da die Betriebsprüferin uns auf…
…dass eine Verbücherung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes zwischen Geschwistern nicht möglich sei und deshalb, um eine grundbücherliche Sicherung zu erreichen, das gegenseitige Fruchtgenussrecht eingeräumt wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 364c ABGB verpflichtet ein vertragsmäßiges oder letztwilliges Veräußerungs- oder Belastungsverbot hinsichtlich einer Sache oder…
…Mutter R.K.geb. W., geb. am 16.01. 1948, an der Liegenschaft EZ XX, GB YY, das Belastungs- und Veräußerungsverbot gem. § 364c ABGB ein. Auch diese Rechtseinräumung nimmt Frau R.K. geb. W., geb. am 16.01.1948, dankend an. § 4 Sohin erteilen sämtliche…