…dem nunmehr angefochtenen Bescheid für eine Eingabe und eine Beilage eine Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG in Höhe von € 13, eine Beilagengebühr gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG in Höhe von € 3,60 und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs…
…6 Abs. 1 GebG die Eingabegebühr mit 39,60 € und für die Beilagen gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG die Beilagengebühr mit 43,20 €, zusammen diese Gebühren mit 82,80 € fest. Zum anderen wurde mit Bescheid über eine Gebührenerhöhung gemäß § 9…
…laut Notionierung aus 5 Bogen besteht und als Beilage mit S 250,00 zu stempeln gewesen wäre. Mit Gebührenbescheid vom 19. Juni 2001 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für diese aus fünf Bogen bestehende Schrift eine Beilagengebühr gemäß § 14 TP 5 Abs…
…Hinsichtlich der Anzahl der Beilagen gibt es keine Begrenzung, daher auch keine betragsmäßige Obergrenze für die Beilagengebühr zu EINER Eingabe. Die dem Förderungsansuchen beigelegten Rechnungen und sonstigen Beilagen sind jeweils als selbständige Beilagen zu beurteilen und jede für sich nach der Anzahl ihrer Bogen zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. November 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Helmut Marsoner, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 25. Jänner 2000 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.I.., W., vertreten durch A.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. D., -, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 19. Mai 2005, Erf.Nr. x, St.Nr. y, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 10. März…
Ein Gesellschafterzuschuss und ein Verzicht des Gesellschafters auf Zinsen für die vorübergehende Nutzung von Kapital stellen unterschiedliche Sachverhalte dar, die jeweils selbständig - mit gesonderten Kapitalverkehrsteuerbescheiden - der Gesellschaftsteuer zu unterziehen sind (siehe dazu BFH 28.6.1989, I R 25/88, BStBl. 1989 II S. 982…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des O, -, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 29. August 2001, --, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 9. Juli 2001 wurde von der…
…Dezember 2003 postalisch übermittelten. Gemäß § 14 TP 5 Abs. 2 GebG entfalle die Beilagengebühr, wenn eine Schrift bei einer früheren Verwendung als Beilage bereits vorschriftsmäßig gestempelt wurde. Eine doppelte Vorschreibung von Gebühren sei nach dem Gebührengesetz nicht möglich. Dasselbe gelte für die Stellungnahme vom 22…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.GmbH, I-straße, vertreten durch Dr. Helmut Marsoner, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 43, vom 1. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Jänner 2000, St.Nr., betreffend…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. Juli 2003 betreffend Rechtsgebühr (§ 33 TP 20 GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Übereignungsvertrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. März 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Rechtsgebühr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.GmbH, I-straße, vertreten durch Dr. Helmut Marsoner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 6020 Innsbruck, Andreas Hoferstraße 43, vom 1. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Jänner 2000, St…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Hans Winter, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Rechtsgebühren vom 13. Februar 2001 entschieden wie folgt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G.G., K., vertreten durch Herrn M.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. August 2008 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. Mai 2002 betreffend feste Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…