RIS AI
104 902 Treffer349 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem Einschreiter zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.4.8.2. Gebührenschuldner Rz 389: Zur Entrichtung der Beilagengebühr ist derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht oder das Beilagen beinhaltende Protokoll verfasst wird (siehe Rz 179 ff). …

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beilage in mehrfacher Ausfertigung freiwillig oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgt. Beispiele: In Bauordnungen ist gesetzlich angeordnet, dass jeweils mehrere Pläne und Baubeschreibungen anzuschließen sind. Die gemäß § 17 Stmk. Grundverkehrsgesetz vorgesehene Erklärung ist in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Jede dieser Ausfertigungen unterliegt der Beilagengebühr.

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…handelt es sich um ein Druckwerk aller Art, das einer gebührenpflichtigen Eingabe (Bauansuchen) beigelegt wird. Es unterliegt daher der Beilagengebühr. Unter den Begriff "Schriften und Druckwerke aller Art" fallen auch Kopien einer Schrift, zB Kopie eines Bescheides (VwGH 17.9.1979, 1563/79). Rz 361…

BFG RV/7103926/2024Gebührenbescheid: Beilagengebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2025

…30 € fest. Hinsichtlich der Beilagengebühr und der darauf entfallenden Gebührenerhöhung wurde der Beschwerde stattgegeben, da unbeschriebene Fotografien keine Beilage iSd § 14 TP 5 Abs. 1 GebG darstellen würden. Gegen dieses Erkenntnis, soweit damit der Beschwerde des Bf stattgegeben wurde (Nichtfestsetzung der Beilagengebühr gemäß § 14…

BFG RV/7105945/2016Festsetzung von Eingaben- und Beilagengebühr wegen Nichtentrichtung an die Verwaltungsbehörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2017

…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.06.2016, ErfNr*** Team 13 betreffend 1. Eingaben und Beilagengebühr und 2 Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…

BFG RV/7100933/2016Eingaben und Beilagengebühr für Maßnahmenbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2017

…am 24. Februar 2016 mit folgender Sachverhaltsdarstellung vor: "Sachverhalt: Ein amtlicher Befund wurde vom X Verwaltungsgericht Y, Adresse über die nichtentrichtete Eingabengebühr in Höhe von € 14,30 und Beilagengebühr in Höhe von € 15,60 an das FAGVG gesandt. Mit Gebührenbescheid v. 2.11…

UFSW RV/1537-W/07Eingaben- und Beilagengebühr trotz Zurückweisung des Ansuchens um Baubewilligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…dem nunmehr angefochtenen Bescheid für eine Eingabe und eine Beilage eine Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG in Höhe von € 13, eine Beilagengebühr gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG in Höhe von € 3,60 und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs…

UFSI RV/0025-I/09Entrichtung der Eingabegebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG und der Beilagengebühr gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG bei Anträgen samt Beilagen im Nachprüfungsverfahren nach dem Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…6 Abs. 1 GebG die Eingabegebühr mit 39,60 € und für die Beilagen gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG die Beilagengebühr mit 43,20 €, zusammen diese Gebühren mit 82,80 € fest. Zum anderen wurde mit Bescheid über eine Gebührenerhöhung gemäß § 9…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verfolgen, eine Befreiung hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern vor. Damit sind derartige Vereinigungen von der Eingabengebühr (§ 14siehe GebR 2019 Rz 46 TP 6bis 50 GebG) und Beilagengebühr (§ 14 TP 5 GebG) befreit. Keine Befreiung besteht jedoch für die übrigen Schriften, wie…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 | Beilagengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 2…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.10. Höhe der Gebühr Rz 439: Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…

BFG RV/7103770/2014Gebühr für Gewerbeerweiterung samt Beilagen, Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2017

…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel der Befund des Z ein. Demzufolge waren einmal die Antragsgebühr über die Gewerberechtserweiterung (€ 47,30) und dreimal die Beilagengebühr (je € 3,90) nicht entrichtet worden. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 24. März 2014 setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…

BFG RV/5100909/2013War nach dem Parteiwillen die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens überhaupt nicht beabsichtigt, fällt keine Darlehensgebühr an.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Vertr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.07.2013, ErfNr, betreffend Darlehensgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der…

UFSL RV/0276-L/09Zusatz oder Nachtrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. November 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist mit…

UFSW RV/2707-W/02Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits früher ausgefertigten Urkunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Helmut Marsoner, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 25. Jänner 2000 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…

UFSW RV/1097-W/09Gleichschriftengebühr - fortgesetztes Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.I.., W., vertreten durch A.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…