…1.2009 bis 3.1.2009. Ferner bestätigte das AMS, dass NameKd von 25.3.2008 bis 10.8.2008 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes von täglich 18.50 € erhalten hat, ebenso in der Zeit vom 12.8.2008 bis 5.9.2008…
…Dezember 2007 geltenden Fassung schließt eine Familienbeihilfengewährung dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht oder wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Nach dem Gesetzeswortlaut war somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich. In…
…dass meine Tochter für diese Monate vom Arbeitsmarktservice aufgrund einer Ausbildungsmaßnahme eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in der Höhe von Euro 18,50 pro Tag erhalten hatte. Die genannten Beträge wurden nach Überprüfung meines Anspruches gemäß meiner übermittelten Unterlagen (...) vom Finanzamt ausbezahlt und von…
…27.8.2007 wurde nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von € 18,50 ausbezahlt. Seit 27.8.2007 ist ihre Tochter als Angestellte bei der Firma KM beschäftigt. Es fehlen die Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des …
…hat noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhalten hat. Tatsächlich hatte der Sohn der Bw. die oben im einzelnen angegebenen Ansprüche und hatte er die angeführten Beihilfen erhalten. Da mit Rücksicht auf den in Rede stehenden Zeitraum die zitierte Bestimmung des …
…1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. März 2009 erhaltene Leistungen: 37,00 Euro 10. 3 - 29. 3. 2009 Arbeit suchend - ohne Anspruch auf Leistung 30. 3. - 31. 3. 2009 Beihilfe Deckung Lebensunterhalt Tagsatz 18,50 Euro=3x18…
…Bw. der Kursbesuch in Wien jedoch nicht möglich gewesen. Für die Zeit des Kursbesuches sei dem Bw. die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt worden (€ 36,49 pro Tag). Der gewährte Betrag entspreche der Höhe nach dem Arbeitslosengeld. Die Beihilfe sei gemäß § 3 Abs…
…und AMS) besuchen werde sowie eine Vormerkungsbestätigung des AMS, mit welcher bestätigt wurde, dass die Tochter als Arbeit suchend vorgemerkt sei, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten…
…der Anwendung dieser Gesetzesstelle betreffend den übrigen Zeitraum der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entgegen. Da zudem feststeht, dass für die Monate August 2006 bis inklusive Dezember 2007 auch kein anderer, der weiters im Gesetz angeführten Anspruchsgründe vorgelegen hat…
…wenn diese bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservices als Arbeitssuchende vorgemerkt seien und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz 1977, BGBl. Nr. 609hätten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice bezögen. Da diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall nicht zuträfen…
…und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. …
…Tochter des Bw., während sie als arbeitssuchend gemeldet war, eigene Einkünfte bezogen hat. Der § 2 Abs. 1 lit. f schließt eine Familienbeihilfengewährung nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…handwerklichen Berufen keine derartige Berufsausbildung darstelle. Außerdem habe die Tochter der Bw. im Oktober 2008 Arbeitslosengeld und eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes im Gesamtbetrag von 545,24 € erhalten; dieser Betrag überschreite die Geringfügigkeitsgrenze (von monatlich 349,01 €), weshalb auch aus diesem Grund…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. MB hat seine Berufsausbildung mit…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609 haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…haben, hätten Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie beim Arbeitsmarktservice als Arbeit Suchende vorgemerkt seien und keine Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes erhielten, die monatlich über der Geringfügigkeitsgrenze lägen. Die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2010 betrage monatlich € 366,33. Die…