…hingegen zu unterstellen, wenn der Steuerpflichtige in anderen Fällen den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort zB ein Eigenheim errichtet hat oder die Kinder dort die Schule besuchen. Dies liegt jedoch gegenständlich nicht vor. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des…
…wenn die Begründung eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes erfolge und daher als beruflich veranlasst anzusehen sei. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort sei grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Da der Bw…
…347 der Lohnsteuerrichtlinien geht daher ins Leere, weil darin eben von einer erstmaligen Familienwohnsitzgründung die Rede ist. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung eines bereits bestehenden Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist hingegen auch nach RZ 347 LStR nicht beruflich veranlasst. Der…
…Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Der Bw. ist seit seiner Scheidung im Jahr 1996 allein stehend und hatte im Berufungszeitraum seinen Hauptwohnsitz im Nahebereich seines Arbeitsortes (Perchtoldsdorf). Grundsätzlich ist von der…
…die Autoren mit ihren von der Bw zitierten Aussagen jene Fälle im Auge hatten, in denen die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes im Falle der (Neu)Begründung eines weiteren Wohnsitzes am Beschäftigungsort zu prüfen ist. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des…
…93/15/0083). Nach der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 15.12.1994, 93/15/0083; 28.3.2000, 96/14/0177) ist die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes…
…gewesen. Auf Grund der vorgenannten Voraussetzungen müsse die Voraussetzung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht mehr gegeben sein. Darüber hinaus sei die Begründung des Finanzamtes, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort bei Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort nicht beruflich veranlasst sei…
…Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht beruflich veranlasst. Grundsätzlich ist in solchen Fällen von einer Wegverlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort auszugehen, was zur Beendigung der doppelten Haushaltsführung führt. Nach einer…
…in den LStR, Rz 347 sei ausgeführt, dass die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich nicht beruflich veranlasst sei. Allerdings sei in seinem Falle der Familienwohnsitz nicht verlegt, sondern erstmalig begründet worden, die Zweitwohnung in B…
…Einkommensteuer für das Jahr 2002 - betreffend Kosten der doppelten Haushaltsführung und Ausgaben für Wochenendfahrten zum Familienwohnsitz - als unbegründet abgewiesen worden ist. Begründend wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass laut Punkt 1 die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen…
…wenn die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort beruflich veranlasst ist. Da der gemeinsame Wohnsitz bis Juni 2009 in W lag, die gemeinsame Wohnung dann mit Geburt der Tochter nach Y verlegt wurde und Ihre Lebensgefährtin derzeit…
…der Landesdirektion Salzburg) in Salzburg angeboten, die er ab Oktober 2002 ausgeübt habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz versagte die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages sowie die Absetzung der geltend gemachten Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung. In der Begründung wurde dazu ausgeführt, dass die Beibehaltung der bisherigen Wohnung…
…dass auch bei Beibehaltung der bisherigen Wohnung am bisherigen Arbeitsplatz die Kosten für die doppelte Haushaltsführung zustünden. Die für das Jahr 2003 irrtümliche Beantragung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten sei vom Finanzamt Wien nicht anerkannt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Familienwohnsitz…
…der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist (vgl. Jakom/Lenneis, EStG § 16 Rz 56). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. Die Gründe für die Beibehaltung der bisherigen Wohnung sind daher jährlich von der…
…dem Zeitpunkt der Gründung des zweiten Haushaltes in 5071 Wals, Walserfeldstraße 19/2. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung bzw. Gründung eines Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort sei grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Die Tatsache dass die Gattin im Zeitpunkt der Gründung des…
…auf. Unter Beibehaltung der Mietwohnung in W. wurde für Oktober und November 2002 in D, W.-Weg 3, um 280,00 € brutto excl. Strom ein Zimmer angemietet. Nach Kauf einer Eigentumswohnung in D, P.-Weg 1 übersiedelte sie im Dezember 2002 in diese Wohnung…
…dass die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort nicht beruflich veranlasst sei. Gemäß der beigeschlossenen Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, vom 18.2.2005, wonach auch ein der Eigenversorgung dienender landwirtschaftlich genutzter Grundbesitz in Bosnien-Herzegowina…
…ausschließlich aus privaten Gründen (Trennung von der Freundin in Graz) erfolgt ist. Mit der Gewährung der Familienheimfahrten als Werbungskosten vertritt das Finanzamt damit eine den Lohnsteuerrichtlinien 2002 in Randzahl 347 widersprechende Rechtsmeinung, wonach die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an…
…vom 9. Juni 2005 ab und führte darin u.a. aus, dass der Einschreiter seit 21.3.2002 über einen Wohnsitz in C. verfüge und zum D. in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehe. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung in E. sei daher nicht beruflich veranlasst, weshalb…
…der als Grundstückstausch (nämlich als "anderes Rechtgeschäft") einen Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG darstellt. Das Vorbringen, auf Grund des mit den bisherigen Liegenschaftsanteilen verbundenen Wohnungseigentums wären de facto H Eigentümer des Hauses B-gasse 1 und J Eigentümerin des Hauses…