…Geschäftsführungsfunktion fällig geworden sind. Neben dem Vorbringen, dass keine liquiden Mittel für die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten zur Verfügung gestanden hätten, bringt der Bw im Ergebnis vor, dass er an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert gewesen sei. Hiezu ist anzumerken, dass eine Behinderung bei der Geschäftsführung…
…Berufungswerber hafte nur dann, wenn eine Einbringlichmachung der Abgaben beim tatsächlichen faktischen Geschäftsführer nicht möglich wäre. Bei der unter Punkt 2 des Vorhaltes angesprochenen Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion im Falle einer Behinderung durch Dritte werde übersehen, dass der Berufungswerber davon ausgegangen sei, dass die Bank ihrer…
…dass er die Geschäftsführungstätigkeit selbst tatsächlich nie ausgeübt habe und damit im Ergebnis zum Ausdruck bringt, dass er sich mit der Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt hat - im Falle der Behinderung bei der Erfüllung seiner Pflichten hätte er die Behinderung abstellen oder seine Funktion niederlegen…
…der Geschäftsführung nichts zu tun und auch keinen Einblick in die Geschäftsunterlagen gehabt zu haben. Dem Antrag den Masseverwalter und den Steuerberater zum Beweis dafür einzuvernehmen, dass die Firma zum Zeitpunkt der Geschäftsführerbestellung über keine liquiden Mittel verfügt habe, der Bw keinerlei Finanzierung bei einer…
…somit verpflichtet gewesen sei, die Abgaben aus den Mitteln der Vertretenen zu entrichten. Da sie ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich seien, wäre die Haftung auszusprechen gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass sie auf…
…der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag…
…aus, dass sich ein Vertreter in der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht behindern lassen dürfe. Sehe er sich bei der Ausübung seiner Funktion mit einer Beschränkung der Befugnisse konfrontiert oder werde er im Laufe seiner Geschäftsführertätigkeit an der Erfüllung seiner Funktion (zB durch Gesellschafter) gehindert…
…gewinnen, da der zur Behinderung in der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten führende Gesellschafterwechsel erst in weiterer Folge am 24.11.2006 erfolgt ist. Angesichts der oben aufgezeigten Pflichtverletzung kann der Frage, ob der Abgabengläubiger bei der "Verfügung über die vorhandenen Mittel" gleich behandelt wurde, keine…
…Das für die Haftungsinanspruchnahme relevante Verschulden sei darin gelegen, dass der Berufungswerber bei der Übernahme der Funktion eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf genommen habe, welche ihm die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der Abgabenbehörde unmöglich gemacht habe. Mit Schriftsatz vom 5. März 2002 wurde…
…schuldhafte, unabhängig von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens, weil es sich bei der genannten Abgabe um eine solche handle, deren Entrichtung bzw. Abfuhr bei konkreter Geschäftsführung nicht gehindert gewesen sei. Führe der Geschäftsführer die Umsatzsteuer - wenn auch wegen schlechter Wirtschaftslage des Unternehmens - nicht ab, sondern…
…kurzen Geschäftsführungsfunktion des Bw konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers hervorgekommen wären, erscheint auch ein rechtzeitiges Ausscheiden des Bw als Geschäftsführer infolge der Kürze der verbleibenden Zeit als Geschäftsführer nicht als ausgeschlossen, weil die Verpflichtung zum Rücktritt erst durch die Erkennbarkeit der Behinderung und…
…dieser, wenn er sich durch die Gestaltung des Zessionsvertrages in seiner pflichtgemäßen Funktionsausübung behindert sieht, die Geschäftsführung bei der GmbH entweder gar nicht anzutreten oder jedenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung zu ergreifen, dass ihm durch die Zession liquide Mittel zur Tilgung anderer Schulden als der Bankschulden…
…die einen Rücktritt nach zwei Monaten ab Erkennung der Behinderung als noch rechtzeitig ansieht, nicht mehr zu exkulpieren. Im Zeitraum Ende Jänner 2001 bis Mai 2003 liegt daher eine schuldhafte Verletzung ihrer Überwachungspflicht vor. Bei schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit…
…Direktzurechnung der Einkünfte aus der Geschäftsführung bei der [F_GmbH] mit den Argumenten "einer unzulässigen Zwischenschaltung einer GmbH und Entlohnung für eine höchstpersönliche Tätigkeit" wies der Berufungswerber auf die aktuelle Diskussion zur EStR 2000 Rz 104 hin und brachte vor, die Geschäftsführung der [F_GmbH…
…mangels Kostendeckung fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass der Bw. Pensionist sei und seinerzeit die gewerberechtliche Geschäftsführung bei der T-GmbH übernommen habe, wozu es erforderlich gewesen sei, dass er auch formal als handelsrechtlicher Geschäftsführer in das Firmenbuch eingetragen gewesen sei…
…Gutachten des SV Dr. C.. Daraus allerdings wiederum ergibt sich eindeutig, dass die Wiederaufnahmswerberin bereits von Anbeginn an jedenfalls aufgrund eines Umstands bzw. einer geistigen Behinderung, die bei ihr bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahrs eingetreten war, voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den…
…die Beteiligung bei der Geschäftsführung selbst keine funktionelle Bedeutung habe. Im Kommentar von Doralt zum EStG 1988, 8. Auflage, finden sich unter Tz 164 und 165 zu § 22 folgende Ausführungen: Die Anteile des Gesellschafter-Geschäftsführers an seiner Gesellschaft sind nicht notwendiges Betriebsvermögen bei seinen Einkünften…
…die im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer Behinderung angekauft werden, im Jahr der Verausgabung sofort abgeschrieben werden können. Eine Aufteilung auf die Nutzungsdauer ist hier - anders als bei den Werbungskosten - nicht vorgesehen. Fahrtkosten (hier zu Arztbesuchen etc.) können nur in Form des amtlichen Kilometergeldes…
…als Geschäftsführerin der Primärschuldnerin in der gleichen Art und Weise getäuscht worden wie als Treuhänderin einer Liegenschaftshälfte und Geschäftspartnerin. Letztendlich habe sie bei Ausübung der Geschäftsführung keine geringere Sorgfalt walten lassen als in ihren privaten Angelegenheiten, dass dies leider nicht der objektiv gebotenen Sorgfalt entspreche…
…sich der Vertreter bei Übernahme seiner Funktion mit der Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erkläre bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nehme, die die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Verpflichtungen unmöglich mache. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu…