…und zwar insoweit, als EUR 4.000 übersteigende Begräbniskosten grundsätzlich als ag Belastung anerkannt wurden. Der Abzug der Kosten des Totenmahles in der Höhe von EUR 1,395 wurde jedoch nicht gewährt, weil - so die Begründung - Kosten des Totenmahles keine ag Belastung darstellen. Der UFS…
…dass er die Kosten für seine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Familienheimfahrten, Miete und Betriebskosten sowie die Begräbniskosten anlässlich des Todes seines Vaters als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt haben möchte. Weiters gibt der Bw, die entsprechenden Nachweise befänden sich beim Finanzamt Salzburg-Stadt. Über die…
…Nachlassverbindlichkeiten) auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und Vermögen der Verstorbenen angemessene Begräbnis. Begräbniskosten sind insofern keine ag. Belastungen, als sie aus dem zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen gedeckt werden können (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Nur wenn diese…
…dass es sich bei den "Begräbniskosten" von € 4.687,90 um die der Berufungswerberin i. J. 2007 erwachsenen Kosten für die Errichtung eines Grabmals für ihren i.J. 2006 verstorbenen Ehegatten handelt und der als "sonstige ag. Belastungen" von ihr geltend gemachte Betrag von…
…gemachten Begräbniskosten von € 2.500,00 in den Nachlassaktiva von insgesamt € 16.112,43 Deckung finden, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung aus. Im Schreiben vom 3. Mai 2010 (AS 18) teilt der Rechtsanwalt Mag. P dem Bw. betreffend D Lebensversicherungs-AG mit…
…Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Grabmals kommen nach ständiger Rechtsprechung (VwGH v. 16.12.1955, Zl. 0555/55, v. 18.05.1959, Zl. 0034/59, v. 04.02.1963, Zl. 0359/62 und v. 25.09.1984, 84/14/0040) als außergewöhnliche Belastung nur dann…
…deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 die Witwe in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 geltend gemacht hat. Über abgabenbehördliches Ersuchen vom 24. November 2009 um Vorlage der Originalbelege betreffend der beantragten Begräbniskosten in Höhe von € 6.225,74…
…Gebäudes. Die Nachlassaktiva erhöht sich durch Einbeziehung der Verkehrswerte der Grundstücke auf 24.952,83 €. Da die Nachlassaktiva die Begräbniskosten übersteigen, kommt im gegenständlichen Fall eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht. Aus den dargelegten Gründen war die Berufung vollinhaltlich abzuweisen. Linz, am…
…dass dieser Betrag die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Begräbniskosten mindert, weil in diesem Ausmaß die angemessenen Begräbniskosten durch den Nachlass gedeckt sind und daher von der Berufungswerberin nicht aus Eigenem zu tragen waren. Die Berufungswerberin hat in den Jahren 2000 und 2001 im Zusammenhang mit…
…oben zitierten gesetzlichen Grundlage des § 34 Abs. 1 EStG 1988 ergibt - Aufwendungen nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Dies gilt auch für Begräbniskosten, wobei sich die Zwangsläufigkeit dieser Aufwendungen aus der sittlichen Pflicht des Erben, dem Verstorbenen ein angemessenes Begräbnis…
…oben angeführten Kredit verrechneten Zinsen bekannt gegeben. | Saldo | S 183.790,78 | Zinsen | S 16.786,27 Vom Finanzamt wurden Aufwendungen in Höhe von S 54.000,00 als außergewöhnliche Belastung anerkannt, die um die zumutbare Mehrbelastung verminderte Überbelastung gemäß …
…Errichtung eines Grabmals insoweit eine außergewöhnliche Belastung sein, als sie durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen nicht gedeckt sind (VwGH 25.09.1984, 84/14/0040). Daraus ergibt sich, dass das Nachlassaktivvermögen den Bestattungs- und Graberrichtungskosten gegenüber zu stellen ist. Da Begräbniskosten bevorzugte Nachlassverbindlichkeiten sind…
…angefochtene Bescheid, mit welchem die außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von insgesamt € 6.063,83 in Ansatz gebracht wurden. Begründet wurde dies damit, dass die Begräbniskosten bzw. die Kosten eines Grabmales nach Erfahrungssätzen höchstens mit (je) € 3.000,- als zwangsläufig erwachsen anzuerkennen seien. Von…
…berücksichtigte. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass Unterhaltszahlungen an die Mutter nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG absetzbar seien. Binnen offener Frist erhob die BW gegen diesen Bescheid Berufung und führte dazu im Wesentlichen aus, dass sie keine Unterhaltszahlungen für ihre…
…begründet, dass die Begräbniskosten nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung seien, als sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden könnten und dass daher die Nachlassaktiva zur Deckung der mit dem Begräbnis in Zusammenhang stehenden Kosten heranzuziehen gewesen wären. Dazu sei bereits mehrmals darauf hingewiesen worden, dass…
…2.6. Begräbniskosten K.F. | | S 24.300,00 | Rg. | Summe ag. Belastungen | | S 153,794,00 | Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 fanden die Sonderausgaben aus den für das Jahr 1997 angeführten Gründen wiederum keine Berücksichtigung. Das…
…der Spruch des Einkommensteuerbescheides als nicht richtig erwiesen habe. E) Am 27. November 2007 wurde ein neuerlicher, gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufiger Bescheid erstellt. Dieser Bescheid unterscheidet sich vom Einkommensteuerbescheid vom 13. Juli 2007 durch die Nichtanerkennung der als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Begräbniskosten…
…Medikamente hat der Bw. laut seinen eigenen Angaben vom Pensionskonto der Mutter bezahlt. Über die Berufung wurde erwogen: Eine Belastung des Einkommens des Bw. liegt nicht vor. Die Berufung war folglich in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. C. BEGRÄBNISKOSTEN für die Mutter des Bw. (2007)…
…3.200,00 € geleistet, im Rahmen der Steuererklärung habe er als außergewöhnliche Belastung einen Betrag von 2.988,76 € geltend gemacht. Er beantrage nun die Anerkennung der Begräbniskosten zumindest in Höhe der Überschuldung der Verlassenschaft, also in Höhe von 1.729,91 €…
…nach Abzug der Gerichtskosten von 45,60 € verbleibenden Nachlassaktiva von 671,12 € ergibt sich somit ein als außergewöhnliche Belastung anzuerkennender Betrag an Begräbniskosten von 4.239,57 € (einheitlicher Höchstbetrag von 8.000,00 € für alle in Zusammenhang mit der Bestattung (Begräbnis…