…eingewandt, laut den Aufzeichnungen des Bw. habe die Vermietung bereits im Dezember 2004 (gemeint ist wohl 1994) begonnen. Überdies wurde darauf hingewiesen, dass der Bw. in der Zwischenzeit zum streitgegenständlichen Thema (Beginn des Fristenlaufs für die Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken) drei unterschiedliche behördliche Auskünfte erhalten habe…
…auch für vor In-Kraft-Treten verwirklichte Sachverhalte und ebenso für offene Abgabenverfahren (z.B. Berufungsverfahren). Bei Verletzung der Anzeigepflicht des § 22 ErbStG beginnt die Verjährungsfrist nicht erst zu laufen, wenn die Abgabenbehörde vom steuerpflichtigen Vorgang tatsächlich in einer Weise und in einem Umfang Kenntnis…
…Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung erfolgen könne. Auch die Beschwerdefrist gegen eine Berufungsentscheidung beginne nicht mit der mündlichen Verkündung, sondern erst mit der Zustellung der Berufungsentscheidung. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage erklärt der Vertreter des Finanzamtes, dass für den Fall der Abweisung der…
…Rz 12). Dies gilt sowohl für den Beginn des Fristenlaufs (Anschaffung) als auch für die Beendigung (Veräußerung). Die Anknüpfung an das schuldrechtliche Rechtsgeschäft ergibt sich dabei aus dem Zweck des Gesetzes und aus der historischen Anknüpfung an das Spekulationsgeschäft. Für die Erzielung eines Überschusses durch…
…den Zeitpunkt des schuldrechtlichen Rechtsgeschäftes, also auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages an. Der Zeitpunkt der (sachenrechtlichen) Durchführung ist grundsätzlich nicht maßgeblich. Dies gilt sowohl für den Beginn des Fristenlaufs (Anschaffung) als auch für die Beendigung (Veräußerung). Ausnahmsweise ist der Zeitpunkt des Kaufvertrages jedoch…
…aber nicht zur geeigneten Übermittlung des Inhalts von Erledigungen führen. Für den Beginn des Fristenlaufs nach § 308 BAO sei daher eine telefonische Mitteilung nicht geeignet, da in diesem Fall nicht verifiziert werden könne, ob dem Steuerpflichtigen nach dem Inhalt des Telefonates auch objektiv die Versäumung…
…auch bei der Beurteilung des Fristenlaufs zu folgen. Selbst bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei ertragsteuerlich generell vom Grundstück und dem Gebäude als einheitlichem Wirtschaftgut auszugehen. Dies zeige etwa die Berechnung der Behaltefrist in § 12 EStG, deren Lauf immer mit der Anschaffung des Grundstücks beginne. Nach Lehre…
…jener Abgaben den neuerlichen Beginn des Fristenlaufs, für die mit Ende des Jahres 2000 der Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist noch nicht eingetreten war. Dies trifft gegenständlich für jene Abgaben zu, hinsichtlich derer der Erstbescheid nach dem 31. Dezember 1995 erlassenen wurde, begann damit doch die…
…den Beginn des Fristenlaufs mit 25.2.2009 zu hemmen. Der Berufungsführer wird noch darauf hingewiesen, dass es in den Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nicht am Finanzamt liegt den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses zu beweisen, sondern, dass es auf Grund des…
…den Zeitpunkt des schuldrechtlichen Rechtsgeschäftes, also auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages an. Der Zeitpunkt der (sachenrechtlichen) Durchführung ist grundsätzlich nicht maßgeblich. Dies gilt sowohl für den Beginn des Fristenlaufs (Anschaffung) als auch für die Beendigung (Veräußerung). Ausnahmsweise ist der Zeitpunkt des Kaufvertrages jedoch…
…verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt gern Abs 4 mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die…
…auf Fristverlängerung der Lauf der Berufungsfrist gehemmt worden sei, wobei grundsätzlich die Hemmung des Fristenlaufs mit dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrages beginne und mit dem Tag der Zustellung des Abweisungsbescheides ende. Mit Schreiben vom 31.10.2011, eingelangt beim Finanzamt am 4.11.2011…
…wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß Absatz 4 leg. cit. beginnt die Hemmung des Fristenlaufs mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Absatz 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. …
…Bestimmungen des § 108 Abs. 3 und 4 BAO gelten auch für die durch Bescheid verlängerte Berufungsfrist (Ritz, BAO 3 § 245 Rz 2). Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt (§ 245 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit…
…beginnt für die Abgabenbehörde I. Instanz bei analoger Anwendung obzitierter Lehre und Rechtsprechung die Frist zur Entscheidung mit Einlangen einer Abschrift des die Devolution abweisenden Bescheides neuerlich zu laufen. Unmaßgeblich für den Beginn dieses Fristenlaufs ist die Bekanntgabe des Abweisungsbescheides an den Dw. Gegenständliche Zurückweisung…
…Anbetracht dieser Umstände kann daher nach Ansicht des UFS von einer "Rückgängigmachung" iS obiger Rechtsprechung ausgegangen werden. Allein in Streit gezogen ist sohin der Beginn des Fristenlaufes gem. § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG, wonach die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges innerhalb von drei Jahren seit Entstehung…
…Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht werden. Das Hauptzollamt Wien beurteilte die gesetzliche Antragsfrist als Beginn des Fristenlaufes spätestens mit dem Zeitpunkt der "zumutbaren" Erkennbarkeit des Entfalles des für die Säumnis kausalen Hindernisses…
…3 ZK führt die Bf. aus, dass der Fristenlauf durch Erlassung eines neuen Bescheides erst mit 2.4.2004 zu laufen beginne. Die ursprüngliche Mitteilung der Zollbeträge sei überdies aufgrund einer inhaltlich unrichtigen verbindlichen Zolltarifauskunft erfolgt. So sei von der Behörde die stoffliche Zusammensetzung ignoriert…
…BAO für 1997 und 1998 erhob der steuerliche Vertreter am 10. Jänner 2001 Berufung und führte zusammengefasst aus: Maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufes sei die Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven. Es werde eine Differenzierung zwischen protokollierten Unternehmern einerseits und allen anderen…
…auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen er nicht in einer der Wiedereinsetzung entgegen stehenden Weise vorwerfbar ist. Auch ein Rechtsirrtum kann ein maßgebliches "Ereignis" sein. Hiebei ist im Einzelfall die Verschuldensfrage zu prüfen. Rechtsirrtümer über den Beginn des Fristenlaufes können bei…