…vorhin dargelegte Rechtslage konnte der Berufung, ohne das mit 1. Jänner 2006 begründete Mietverhältnis inhaltlich einer steuerlichen Beurteilung zu unterziehen, aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Der von der Bw. am 3. Februar 2004, somit zwar bereits am Beginn der Bauphase dem Finanzamt übermittelte…
…keine Körperschaftsteuer entrichtet. Da der Geschäftsführer für die Finanzbehörde nicht auffindbar war, konnte dieser nicht einvernommen werden. Diese Firma hatte nur eine kurze Wirkungszeit, sie stellte im Zeitraum von Mai 2000 bis Jänner 2001 Rechnungen aus. Sie entstand kurz vor Beginn der Rechnungserstellung. Nach dem…
…weil der Beginn der Unternehmertätigkeit erst bei Einnahmenerzielung, und damit erst nach Abschluss der Errichtung vorliege. Der Nachweis sei durch Vorlage sämtlicher Originalprogramme und Originalhandbücher und Lizenzurkunden erfolgt. Die wesentlichen Programme seien vorgeführt worden und das Erhebungsorgan habe sich von der Lizensierung der Programme auf…
…werden können, da der Wareneinkauf von Hehlern und Betrügern erfolgt sei, welche erfahrungsgemäß keine Rechnungen legen würden und seien Rechnungen auch im Zuge des gerichtlichen Strafverfahrens gegen den Bf. nicht zu Tage getreten. Die geringere Zuschätzung zu Beginn der Unternehmertätigkeit habe ihre Ursache darin, dass…
…Beginns der Unternehmertätigkeit im Zuge des ausgefüllten Fragebogens im Dezember 2003 ist daher jedenfalls verspätet (Ritz, Linde Verlag, 4. Auflage, Bundesabgabenordnung (BAO), § 120 BAO, Tz 4). Die im § 120 Abs. 2 normierte, Betriebsgründungen und -aufgaben betreffende Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Verpflichtung, nach Maßgabe der…
…dass sich die Abgabenbehörde ein umfassendes und vollständiges Bild von einer allenfalls neuen Unternehmertätigkeit machen kann. Da sich Unternehmertum über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist als hier interessierenden Zeitraum jener von Beginn der Änderung der Verhältnisse bis heute gemeint. In diesem Zusammenhang werden Sie auch…
…der für Investitionsausgaben, die für die Zwecke seiner beabsichtigten, das Abzugsrecht eröffnenden Umsätze getätigt wurden, geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer und braucht die Aufnahme des tatsächlichen Betriebes seines Unternehmens nicht abzuwarten (EuGH 8. Juni 2000, Rs C-396/98, Schloßstraße). Fallbezogen ist für den Beginn der…
…schon ab Beginn der Nutzungsüberlassung (und offensichtlich auch schon im Zeitpunkt der Kaufentscheidung) nicht zur Anwendung gelangt ist und eine hinsichtlich Dauer und Höhe unbestimmte sowie unverzinsliche Mietenstundung gewährt wurde, gegen das Vorliegen einer ernsthaften Einnahmenerzielungsabsicht. Abgesehen davon, dass das in der Mietvereinbarung festgelegte Schriftlichkeitserfordernis…
…sie vorher schon in einer anderen Rechtsform in Österreich tätig gewesen? Antwort: Nein. Frage: Wieviele Arbeitnehmer hat die Firma E seit Beginn der Tätigkeit in Österreich beschäftigt gehabt? Antwort: Das weiß ich nicht genau, da muss ich in der Buchhaltung schauen. Frage: HJ, Entsendezeitraum 4…
…dass der Betrieb von 1998 bis zum Ende des Jahres 2001 (und zu Beginn 2002) nur "geruht" hat und frühestens im Jahr 2002 (wenn nicht später) beendet wurde. Im Jahr 1998 kann keine Einstellung der Unternehmertätigkeit angenommen werden, weil die Erhöhung der nichtselbständigen Einkünfte und…
…Der Beschuldigte hat laut seinen Angaben in der mündlichen Verhandlung den Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland beim Finanzamt angezeigt. Es steht jedenfalls der Behauptung des Beschuldigten, er hätte nach seiner Überzeugung den Beginn seiner Unternehmertätigkeit im Wege der Bezirkshauptmannschaft Bregenz der Abgabenbehörde (dem Finanzamt…
…So seien zu Beginn des Jahres 2004 verbindliche Besprechungen mit der Fa. FWA. zur Adaptierung des vorgesehenen Mietgegenstandes geführt worden. Diese Adaptierung habe bis Ende Mai 2004 gedauert. Gleichzeitig sei für die beabsichtigte Vermietung des gegenständlichen ersten Obergeschosses ein eigener Zugang an der Außenseite des…
…dem in der Beschwerde genannten erfahrenen Bilanzbuchhalter, und eben nicht vom Beschuldigten selbst unterschrieben worden sind. Es erweist sich daher das Vorbringen des Beschuldigten auch unter Berücksichtigung des Gesamtumfanges seiner Unternehmertätigkeit sowie seines fortgeschrittenen Alters als absolut glaubhaft, dass er die Erledigung der steuerlichen Belange…
…der durch § 2 Abs. 1 LVO normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen ist (vgl. VwGH vom 23. 2. 2005, 2001/14/0024 und vom 28. 2. 2002, 96/15/0219). Seit Beginn…
…wie folgt: Schilderung der Tätigkeit des wesentlich Beteiligten: Die Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb und die erfolgreiche Durchführung unterlägen zur Gänze dem Geschäftsführer. Details: Arbeitsort, Beginn und Ende, Aufgaben (Einteilung Dienstnehmer, Auftragsaquisition, Auftragsabschluss und Auftragsabrechnung). Besteht die Möglichkeit, dass sich der wesentlich Beteiligte im Rahmen seiner…
…Ansonsten wurden seit 1994 nur Vorsteuern geltend gemacht. Mangels fehlender Unternehmereigenschaft wurde daher in den Streitjahren der Vorsteuerabzug versagt. Verfahrensverlauf und rechtliche Würdigung: Der Beginn der Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs. 1 UStG ist mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden gegeben…
…zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Zeiträume 10-12/05 weder Vorauszahlungen geleistet, noch Voranmeldungen eingereicht hatte, eine (abgabenrechtliche) Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO iVm. § 99 Abs. 2 FinStrG betreffend die Umsatzsteuer für den Zeitraum 03-12/05 schriftlich angekündigt. Noch vor Beginn der oa…
…Dass der Bw. über die finanzielle Schieflage seines Neffen im Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaftserklärung Bescheid wusste bzw. wissen musste, ist offensichtlich und wurde dies auch gegenüber dem kreditierenden Institut erklärt. Aktenkundig ist weiters, dass sich die aus der Unternehmertätigkeit von CK angehäuften offenen (Geschäfts…
…eingeschränkt, da die andere Hälfte seine eigene Konsumation betroffen hätte. 1.4 km-Geld i.H.v. 2.450 S: Beginn und Ende sei stets die Heimadresse des Bw. gewesen. Ziel und Zweck der Fahrten seien die div. Schulungsorte gewesen. Zeitpunkt seien die Schulungstage lt…
…richtig sind bzw. von JL in Zusammenarbeit mit IR quasi erfunden wurden und IR - soweit er tatsächlich für die LBG tätig wurde - weisungsgebunden war. Die Anschriften der von der Bw. angebotenen Zeugen für die Unternehmertätigkeit von IR konnten trotz Aufforderung nicht beigebracht werden. Die Finanzbehörde…