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UFSW RV/1962-W/06Nachsicht der Rückforderung an Familienbeihilfe bei Sozialhilfeempfängerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…auszugehen, dass voraussichtlich auch in Hinkunft die Einbringlichkeit dieser Verbindlichkeiten nicht gegeben ist. Mangels Begünstigung anderer Gläubiger war somit im Rahmen der Ermessensübung den Kriterien der Billigkeit gegenüber jenen der Zweckmäßigkeit der Vorrang einzuräumen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25. Juni 2008

UFSL RV/0152-L/07Abgabennachsicht im Falle eines teilweisen Schulderlasses durch die Gläubigerbank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…Da andere Verbindlichkeiten vorhanden seien, könne in der Bezahlung der Steuerverbindlichkeiten keine Unbilligkeit gesehen werden. Der Abgabengläubiger würde alleine und vorweg auf Forderungen verzichten und sich die Nachsicht allenfalls zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken (Gläubigerbevorzugung). Die hohe Verpfändung sei als einseitige Begünstigung der Raika M…

UFSL RV/0151-L/07Abgabennachsicht im Falle eines teilweisen Schulderlasses durch die Gläubigerbank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…Da andere Verbindlichkeiten vorhanden seien, könne in der Bezahlung der Steuerverbindlichkeiten keine Unbilligkeit gesehen werden. Der Abgabengläubiger würde alleine und vorweg auf Forderungen verzichten und sich die Nachsicht allenfalls zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken (Gläubigerbevorzugung). Die hohe Verpfändung sei als einseitige Begünstigung der Raika M…

UFSW RV/0974-W/03Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen, Kausalität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2004

…wenn keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stünden. Ebenfalls nicht darauf eingegangen worden sei darauf, dass im Konkurs der Gesellschaft auch andere Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht hätten bedient werden können, demzufolge keine Begünstigung anderer Gläubiger vorliege. Auch wenn den Bw. eine erhöhte Mitwirkung und Verpflichtung zur…

UFSG RV/0907-G/09Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung trotz Besitz von Grundvermögen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010

…obwohl er verhalten wäre, sämtliche Gläubiger gleich zu behandeln. Eine allfällige Nachsicht würde sich daher ausschließlich zu Lasten der Finanzverwaltung auswirken, was eine einseitige Begünstigung anderer Gläubiger darstellen würde. Die Begünstigung der übrigen Gläubiger steht jedoch, wie bereits das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt hat…

UFSL RV/1339-L/10Nachweis der Gleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Abgaben ermöglicht hätten. Diese Mittel seien auf Grund der Zession an die Hausbank und der Besicherung einzelner Gläubiger durch Bankgarantien nicht mehr für die Entrichtung der Abgaben zu Verfügung gestanden. Die Begünstigung anderer Gläubiger durch Abtretung von Forderungen verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot. Die Abtretung sämtlicher…

UFSW RV/4209-W/09Geschäftsführerhaftung mangels Nachweises der Gleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…Rahmen des Geschäftsbetriebes entstehenden Forderungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen durch den Unternehmer an einen Zessionar ("Factor") bezeichnet. Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt aber die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldentilgungen durch Abtretung von Forderungen (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Jedoch ergibt sich aus dem Abgabenkonto…

UFSW RV/3111-W/10Geschäftsführerhaftung, Behinderung durch Gesellschafterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…die Zahlung fälliger Abgaben ebenso wie die Erfüllung anderer Verbindlichkeiten verhältnismäßig ohne Bevorzugung anderer Gläubiger gegenüber der Finanzverwaltung veranlasst. Soweit der Bw. die Zahlung von Gesellschaftsschulden veranlasst hätte, hätte er stets strikt den Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten, sodass eine Begünstigung anderer Gläubiger gegenüber der Finanzverwaltung ausgeschlossen wäre…

UFSW RV/3998-W/09Geschäftsführerhaftung, Verjährungseinrede, Pflichtverletzung durch Zession
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…Kreditinstitutes zediert gewesen wären. Mit dieser Argumentation übersieht der Bw. allerdings, dass die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung stellt dann eine…

UFSW RV/0581-W/10Geschäftsführerhaftung, Zession an die Bank, Bindung nur an Spruch von Verwaltungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2010

…Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen (VwGH vom 13.3.1997, 96/15/0128). Die Forderungszession an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung stellt dann eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Abtretung seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer…

UFSS RV/0640-S/02Geschäftsführerhaftung; Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…offensichtlich keine Vorkehrungen getroffen hat, dass die in den abgetretenen Buchforderungen enthaltenen Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abgeführt werden können. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verstößt die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgung durch Abtretung von Forderungen gegen das Gleichbehandlungsgebot (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128)…

UFSW RV/2435-W/06Nachsicht von zu Unrecht bezogenem Kindergeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…ist, blieb für eine Ermessensentscheidung (VwGH 26.2.2003, 98/13/0091), bei der zudem festzustellen gewesen wäre, dass eine Nachsicht eine Begünstigung anderer Gläubiger darstellen würde, die im Rahmen von Kreditrückzahlungen, Zahlungen für Miete etc. ihre Forderungen zu 100 % - ohne Abschlag - befriedigt erhalten, kein…

UFSL RV/0981-L/05Haftung für Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.06.2006

…ableiten. Zu einer Begünstigung anderer Gläubiger sei es im Vorfeld der Insolvenz nicht gekommen. An das Finanzamt seien laufend Zahlungen geleistet worden. Die Gelder von der B hätten für den laufenden Betrieb aufgewendet werden müssen, sodass damit keine anderen Verbindlichkeiten hätten abgedeckt werden können. Dadurch…

UFSI RV/0402-I/03Mangelndes Verschulden des Vertreters an der Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2006

…Begünstigung anderer Gläubiger durch Begleichung ihrer Forderungen gekommen sei. Dem Bw. sei kein Verschulden an der Pflichtverletzung vorwerfbar, weil die während seiner Geschäftsführungstätigkeit fällig gewordenen laufenden Lohnabgaben sowie die Umsatzsteuer durch Verrechnung mit dem damaligen Abgabenguthaben der GmbH zur Gänze entrichtet worden seien, während andere…

UFSS RV/0242-S/05Der für die Gewährung der Abgabennachsicht erforderliche Sanierungseffekt ist nicht erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006

…Finanzverwaltung auswirken würde, was eine einseitige Begünstigung anderer Gläubiger darstellen würde. Die Begünstigung der übrigen Gläubiger steht unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabennachsicht entgegen. Insgesamt ist die gegenständliche Berufung somit mangels Vorliegen sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit als unbegründet abzuweisen. Eine Ermessensentscheidung im…

UFSW RV/0212-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…nie stattgefunden habe, weil diese Ansprüche gegen Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft verrechnet worden seien, die aus der Betriebsaufspaltung resultierten, dass damit nur eine Begünstigung anderer Gläubiger dargetan wird. Auf Grund des nachweislichen Vorhandenseins von Mittel bis 17. Februar 1998 konnten dem Bw. mangels Darlegung des…

UFSW RV/0211-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…nie stattgefunden habe, weil diese Ansprüche gegen Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft verrechnet worden seien, die aus der Betriebsaufspaltung resultierten, dass damit nur eine Begünstigung anderer Gläubiger dargetan wird. Auf Grund des nachweislichen Vorhandenseins von Mittel bis 17. Februar 1998 konnten dem Bw. mangels Darlegung des…

UFSL RV/2085-L/02Nachsicht von Abgaben wegen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2004Teil 1/2

…R zediert habe. Könne eine Abgabennachsicht aber die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Abgabepflichtigen weder beseitigen noch mindern, und würde ein einseitiger Forderungsverzicht überdies auch eine Begünstigung anderer Gläubiger (konkret der Hausbank) darstellen, sei nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen. Die Einhebung…

UFSW RV/1066-W/06Behauptungs- und Nachweispflicht des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…worden. Eine Begünstigung durch Bezahlung anderer Gläubiger sei nicht erfolgt. Mit Schreiben des Finanzamtes vom 23. März 2006 wurde der steuerliche Vertreter des Bw. aufgefordert, die medizinischen Unterlagen des Bw. zu übermitteln. Weiters benötige das Finanzamt eine Aufstellung über die Gläubiger der GmbH von Jänner…

UFSG RV/0358-G/08Widerruf einer Löschung im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…eines außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens an sachliche Bedingungen zu knüpfen, bei deren Nichteinhaltung ein Widerruf der Abschreibung möglich sei. Eine unsachliche Bevorzugung gegenüber anderen Gläubigern sei darin nicht zu erblicken, da Abgabepflichten in der Regel ohne jedes Zutun des Abgabengläubigers entstünden. Diesem stehe nicht die Möglichkeit offen…