…erwogen: Nach § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört…
…die Zustellung der Festsetzung der Zwangsstrafe trotz vorheriger Eingabe" rechtmäßig sei. Dem Bw. seien "in ähnlichen Fällen andere Entscheidungen" bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung…
…Finanzamt abzuführen. Im Berufungsfall ist die der Kapitalertragsteuer unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 95 Abs. 4 Z 4 EStG nach Maßgabe des Zufließens im Sinne des § 19 EStG zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung des §…
…GZ. RV/0097-I/10). Der Haftungs- und Zahlungsbescheid vom 26. 9. 2006 wurde an die Bw. am 29. 9. 2006 ordnungsgemäß zugestellt. Demnach ist im Säumniszuschlagsverfahren davon auszugehen, dass die Bw. die mit dem Säumniszuschlag belastete Abzugsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung des …
…die der Kapitalertragsteuer unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 95 Abs. 4 Z 4 EStG nach Maßgabe des Zufließens im Sinne des § 19 EStG im Lauf des Jahres 2006 zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung des…
…und in Befolgung der Anordnung des § 96 Abs. 1 Z 1 EStG innerhalb einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge an das Finanzamt abführen müssen. Aus dieser Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer zum gesetzlich festgelegten Termin folgt, dass die Kapitalertragsteuer gegenüber der Bw…
…Berufungsfall sind die der Kapitalertragsteuer unterliegenden verdeckten Ausschüttungen der Jahre 2001, 2002 und 2004 den Gesellschaftern gemäß § 95 Abs. 4 Z 4 EStG im Laufe dieser Jahre zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung des …
…zukommen; wird eine solche Weisung verletzt und konnte der rechtliche Vertreter im Hinblick auf das bisherige dienstliche Verhalten seines Mitarbeiters mit der Befolgung der Weisung rechnen, so könne aus der einmaligen Missachtung einer solchen Weisung ein Verschulden des Vertreters nicht abgeleitet werden (u.a. VwGH…
…der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung die der Kapitalertragsteuer unterliegende verdeckte Ausschüttung im Jahr 2003 den Gesellschaftern (darunter die Bw.) gemäß § 95 Abs. 4 Z 4 EStG im Laufe dieses Jahres zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung…
…das Unterschriftsprobenblatt sowie den Gesellschaftsvertrag einzureichen. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ergibt sich zweifelslos und schlüssig aus dem vom Finanzamt vorgelegten Akt. Rechtliche Erwägungen: Gemäß § 111 Abs. 1 erster Satz BAO sind Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen…
…Im Berufungsfall sind die der Kapitalertragsteuer unterliegenden Kapitalerträge in Höhe von € 49.722,93 und € 61.065,29 im Lauf der Jahre 2002 und 2003 zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung des …
…in Befolgung der Anordnung des § 96 Abs. 1 Z 1 EStG innerhalb einer Woche nach dem jeweiligen Zufließen der Kapitalerträge an das Finanzamt abführen müssen. Aus dieser Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer zum gesetzlich festgelegten Termin folgt, dass die Kapitalertragsteuer gegenüber der Bw…
…der Kapitalertragsteuer unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 95 Abs. 4 Z 4 EStG nach Maßgabe des Zufließens im Sinne des § 19 EStG im Lauf der Jahre 2000 bis 2009 zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung…
…in Befolgung der Anordnung des § 79 EStG an das Finanzamt abführen müssen. Aus dieser Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zum gesetzlich festgelegten Termin folgt, dass die Lohnsteuer gegenüber dem Bw. schon längst vor ihrer Haftungsinanspruchnahme fällig war. Durch die Abgabenbescheide im Rahmen der…
…festgesetzten Frist dem Finanzamt eine Anmeldung nach dem amtlichen Vordruck einzureichen. Im Berufungsfall sind die der Kapitalertragsteuer unterliegenden Kapitalerträge im Lauf der Jahre 2003, 2004 und 2005 zugeflossen. Somit hätte die Bw. die auf diese Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer einbehalten und in Befolgung der Anordnung des …
…und in Befolgung der Anordnung des § 96 Abs. 1 Z 1 EStG innerhalb einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge an das Finanzamt abführen müssen. Aus dieser Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer zum gesetzlich festgelegten Termin folgt, dass die Kapitalertragsteuer gegenüber der Bw…
…10. 2006. Über die Berufung wurde erwogen: Die Festsetzung einer Zwangsstrafe ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 111 Abs. 1 BAO zulässig. Danach sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen…
…den Jahresabschlüssen der HOLDING nicht unter den Verbindlichkeiten, sondern im Eigenkapital als "Sonderrücklagen" ausgewiesen seien, nichts zu ändern. Dieser den wirtschaftlichen Gehalt der Bilanzposition nicht ganz treffende Ausweis in den Jahresabschlüssen sei nur Ausfluss einer konsequenten Befolgung der der Bw. erteilten Gesellschafterweisung. Der Verpflichtungscharakter ergebe…
…den Jahresabschlüssen der HOLDING nicht unter den Verbindlichkeiten, sondern im Eigenkapital als "Sonderrücklagen" ausgewiesen seien, nichts zu ändern. Dieser den wirtschaftlichen Gehalt der Bilanzposition nicht ganz treffende Ausweis in den Jahresabschlüssen sei nur Ausfluss einer konsequenten Befolgung der der Bw. erteilten Gesellschafterweisung. Der Verpflichtungscharakter ergebe…
…die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Gemäß § 111 Abs. 2 BAO muss der Verpflichtete, bevor eine Zwangsstrafe…