…28.12.2000 mittels LKW im Carnet-TIR-Verfahren nach Österreich (als endgültiges Bestimmungsland) zur Bf (als Warenempfängerin) transportiert worden seien; in Bulgarien seien im Übrigen an den betroffenen Stahlseilen keinerlei Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen iSd Art.23 Zollkodex, welche einen Warenursprung in Bulgarien begründet hätten…
…wie dies von ihr behauptet wird, sondern diese zur Gänze von der Fa. Silur in der Ukraine erzeugt wurden und auch in Bulgarien keinerlei ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben, sodass der Unabhängige Finanzsenat nur zu dem Schluss kommen konnte, dass die beschwerdegegenständlichen Stahldrahtseile ihren…
…ein Zolllager in Kalnuineia, einem Dorf nahe Klaipeda, verbracht worden; in diesem Lager seien an den in der Ukraine erzeugten Stahlseilen keinerlei Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen vorgenommen worden, die im Sinne der Art.23, 24 Zollkodex den Warenursprung "Litauen" begründen hätten können, sondern es seien die…
…diese zur Gänze von der Fa. Ä in der Ukraine erzeugt wurden (wie dies die Bf in der mündlichen Verhandlung am 24.1.2013 schließlich auch eingeräumt hat) und auch in Litauen keinerlei ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben, sodass der Unabhängige Finanzsenat nur zu…
…worden, bevor sie mittels LKW im Carnet-TIR-Verfahren nach Österreich (als endgültiges Bestimmungsland) zur Bf (als Warenempfängerin) transportiert worden seien; in Bulgarien seien im Übrigen an den betroffenen Stahlseilen keinerlei Be- oder Verarbeitungsmaßnahmen iSd Art.23 Zollkodex, welche einen Warenursprung in Bulgarien begründet hätten…
…diese zur Gänze von der Fa. SI in der Ukraine erzeugt wurden (wie dies die Bf in der mündlichen Verhandlung am 24.1.2013 schließlich auch eingeräumt hat) und auch in Bulgarien keinerlei ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben, sodass der Unabhängige Finanzsenat nur zu…
…oder Frachtführer als ausgeführt gilt, ist, dass es sich bei Beginn der Beförderung bereits um den Gegenstand der Lieferung handelt. Diese Voraussetzung ist im Sinne der Randzahl 449 der UStR 2000 dann nicht gegeben, wenn der Gegenstand nach seiner Übergabe noch einer Be- oder Verarbeitung…
…November 2005 nimmt diese als Auftragnehmerin der Bw. die Eichung und Justierung der Messgeräte vor. Nach Ansicht der Eich GmbH werde zwar keine Be- oder Verarbeitung der Gegenstände vorgenommen, doch würden die Messgeräte entsprechend eingestellt und justiert. Die Eich-GmbH führe die Eichung der Messgeräte…
…und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Produkten durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln ist (§ 6 Abs. 1 leg. cit.), wobei die Betriebsausgaben mit 70% der gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (inklusive Umsatzsteuer) anzusetzen sind (§ 6 Abs. 3 leg. cit.). Voraussetzung für die Zurechnung der Be- und/oder Verarbeitung…
…Überschrift zu § 6: Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder Verarbeitung) regeln würden. Hinsichtlich des Umfanges des Buschenschanks sei nach den Aussagen des VwGH die Verkehrsauffassung maßgeblich, konkret würde sich diese auf jene zum Zeitpunkt des Erkenntnisses - 10. Juni 1987…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Übernimmt der Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung, ist das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung, ob der Unternehmer einen Hauptstoff beistellt. Dann ist die Leistung zur Gänze als Lieferung anzusehen, bei Beistellung von Zutaten oder Nebenstoffen zur Gänze als sonstige…
…Weg gefunden, diese Waren auf rechtlich zulässige Art und Weise via Österreich nach Israel zu exportieren. Die aus der EU in die Schweiz ausgeführten Waren seien ausschließlich Handelswaren gewesen und folglich keiner Be- oder Verarbeitung unterzogen worden. Die Einzelware sei nicht einmal umgepackt worden. Es…
…Bewertung zu Herstellungskosten setzt einen Herstellungsvorgang voraus. Herstellen bedeutet das Hervorbringen bzw. das Hervorbringenlassen eines bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes. Wesentlich ist das Entstehen eines Gegenstandes anderer Verkehrsgängigkeit. Die Änderung der Verkehrsgängigkeit kann durch Be- oder Verarbeitung herbeigeführt werden (Straube-HGB-Kommentar, § 203, Tz. 20)…
…doch herrsche dieses Kriterium der Lagerung vor, gegenüber der Veränderung der Ware. Eine Fabrikation liege hier nicht vor, auch nicht die Be- und Verarbeitung der Ware. Es werde daher der Antrag gestellt, im Sinne der Berufungsvorentscheidung vom 4. Februar 2005 zu entscheiden. Der Parteienvertreter führt…
…von der Bw. durch Vollpauschalierung nach § 2 LuF PauschVO 2001 ermittelt. Die Einkünfte aus Be- oder Verarbeitung des selbst erzeugten Obstes werden nach § 6 LuF PauschVO 2001 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Teilweise wird das von der Bw. erzeugte Obst als Urprodukt verkauft, teilweise von…