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UFSG RV/0809-G/02Wenn zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauorganisationsvertrag ein objektiv sachlicher Zusammenhang besteht ist für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005

…wurden vorgelegt). Nach der Scheidung sei die finanzielle Situation des Berufungswerbers sehr angespannt gewesen. Aus dem vom Berufungswerber und der Wohnbaugesellschaft am 29. Juli 1985 abgeschlossenen Bauorganisationsvertrag geht hervor, dass das Grundstück xy parzelliert wurde und auf den Bauparzellen Reihenhäuser errichtet werden. Die Baubewilligungen wurden…

UFSG RV/0800-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBL I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig. Die Berufungswerber erklären sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im Zusammenhang mit einem Gesetz, das später…

UFSG RV/0801-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäuferin zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig. Die Berufungswerberin erkläre sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im…

UFSG RV/0787-G/02Einer Bauherreneigenschaft steht ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im maßgeblichen Zeitpunkt der Vertragserrichtung entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…dem der Abgabenbehörde im Zuge dieser Ermittlungen vorgelegten, vom Berufungswerber und der G. am 6. Dezember 1985 abgeschlossenen Bauorganisationsvertrag geht hervor, dass das Grundstück xxx parzelliert wurde und auf den Bauparzellen Reihenhäuser errichtet werden. Die Baubewilligungen wurden rechtskräftig erteilt. Im Punkt "Zweitens" dieses Vertrages erteilte…

UFSG RV/0850-G/02Der sachliche Zusammenhang zwischen dem Erwerb des erweiterten Rohbaues und dem Grundstückserwerb wird dadurch verdeutlicht, dass der Berufungswerber den Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses gleichzeitig mit der Errichtung der Urkunde über den Erwerb des Grundstückes erteilt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2005

…worden. Auf die Gesamtkonstruktion habe der Berufungswerber wenig Einfluss genommen und sei für die Errichtung des erweiterten Rohbaues ein Fixpreis vereinbart worden. Aus dem der Abgabenbehörde im Zuge der Ermittlungen vorgelegten - vom Berufungswerber und der G. abgeschlossenen Bauorganisationsvertrag vom 24. September 1985 geht hervor, dass…

UFSG RV/0837-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBL I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, neu zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens des Grundstückskäufers zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber erkläre sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im…

UFSG RV/0754-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhanges zwischen Grundstückskaufvertrag und Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2005

…Büro für die Werkstätte, sowie im Dachgeschoß eine Werkstätte mit einer Nutzfläche von 31,08 m² errichtet worden. Zwischen dem Berufungswerber und der Gesellschaft fdW wurde am 9. Mai 1986 ein Bauorganisationsvertrag abgeschlossen. Dem Punkt "Erstens" dieses Vertrages ist zu entnehmen, dass das Grundstück xy…

UFSG RV/0753-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…Büro für die Werkstätte, sowie im Dachgeschoß eine Werkstätte mit einer Nutzfläche von 31,08 m² errichtet worden. Zwischen der Berufungswerberin und der Gesellschaft FdW wurde am 9. Mai 1986 ein Bauorganisationsvertrag abgeschlossen. Dem Punkt "Erstens" dieses Vertrages ist zu entnehmen, dass das Grundstück y…

UFSG RV/0841-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Hauskaufvertrag ist für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…2,200.000,00 beziffert. Zwischen dem Berufungswerber und der Wohnbaugesellschaft wurde am 26. August 1985 ein Bauorganisationsvertrag abgeschlossen. Dem Punkt "Erstens" dieses Vertrages ist zu entnehmen, dass das Grundstück 609/2 KG y parzelliert wurde und dass auf den geschaffenen Bauparzellen Reihenhäuser errichtet werden…

UFSG RV/0762-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…Verjährung geltend gemacht, da die Berufungswerber bereits zum Zeitpunkt des Grundkaufes auf die Baupläne hingewiesen hätten. Der Bauorganisationsvertrag sei nicht anzeigepflichtig gewesen und weise das errichtete Haus lediglich eine Wohnnutzfläche von 129,93 m² auf. Die Berufungswerber hätten wesentlich an der Planung, Ausführung und Gestaltung…

UFSG RV/0761-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2004

…Verjährung geltend gemacht, da die Berufungswerber bereits zum Zeitpunkt des Grundkaufes auf die Baupläne hingewiesen hätten. Der Bauorganisationsvertrag sei nicht anzeigepflichtig gewesen und weise das errichtete Haus lediglich eine Wohnnutzfläche von 129,93 m² auf. Die Berufungswerber hätten wesentlich an der Planung, Ausführung und Gestaltung…

UFSG RV/0849-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens des Grundstückskäufers zu verneinen. Auf die vom Berufungswerber erstattete Selbstanzeige wurde verwiesen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber…

UFSG RV/0795-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…Der dem Finanzamt im Zuge des Ermittlungsverfahrens bekannt gewordene Bauorganisationsvertrag könne daher keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig gewesen. Der Berufungswerber erklärt sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im Zusammenhang mit einem später vom…

UFSG RV/0793-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…bereits erwirkt worden sei. Diese Tatsachen hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Die Berufungswerberin erkläre sich…

UFSG RV/0791-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…bereits erwirkt worden sei. Diese Tatsachen hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber erkläre sich…

UFSG RV/0797-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens der Grundstückskäufer zu verneinen. Der dem Finanzamt im Zuge des Ermittlungsverfahrens bekannt gewordene Bauorganisationsvertrag könne daher keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher nicht mehr zulässig gewesen. Die Berufungswerberin erklärt sich mit…

UFSW RV/2474-W/09Sind die Lieferungen von Ventilatorkonvektoren 'frei Baustelle unabgeladen' Bauleistungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2010

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSI RV/0479-I/031) Zustellungsbevollmächtigung eines Rechtsanwaltes; 2) Bauherreneigenschaft bei einer Reihenhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Bescheidbehebung gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Grunderwerbsteuer sowie Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Bescheidbehebung gemäß § 299 BAO sowie Wiederaufnahme…

UFSW RV/3777-W/10Für die abgabenrechtliche Beurteilung des Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.03.2013Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. RR Leopold Stetter, Gustav Anderst und Michael Haim über die Berufung des Herrn D.S., X., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…

UFSI RV/0413-I/03Bauherreneigenschaft bei einer Reihenhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 75.623…