…Feststellungen Gem. § 131 Abs. 1 BAO sollen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen u.a. alle Bareingänge - täglich - und einzeln festgehalten werden. Gem. § 18 Abs. 1 und 2 UStG sind die Entgelte für Lieferungen und Leistungen sowie die dazugehörige Umsatzsteuer fortlaufend, unter Angabe des…
…lautet: (...) Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO…
…Feststellungen Gem. § 131 Abs. 1 BAO sollen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen u.a. alle Bareingänge - täglich - und einzeln festgehalten werden. Gem. § 18 Abs. 1 und 2 UStG sind die Entgelte für Lieferungen und Leistungen sowie die dazugehörige Umsatzsteuer fortlaufend, unter Angabe des…
…Bareingänge und Barausgänge, die nicht laufend mit der "betrieblichen" Kasse verrechnet werden können, sind tagesbezogen festzuhalten (zB durch Belege). Vor diesem rechtlichen Hintergrund wäre die Bw in allen Streitjahren verpflichtet gewesen, die Bareingänge (= Spieleinnahmen) und Barausgänge (= Auszahlungen an Spieler) täglich in geeigneter Weise…
…entgangenen Zinsen stellten eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die mit 35.600 S (8 % des Durchschnittsstandes von 445.000 S) zu bewerten sei (Tz 23a des Prüfungsberichtes). Im Zusammenhang mit drei Bareingängen auf dem betrieblichen Bankkonto der Bw. am 6. März 1997 im Gesamtbetrag von 952…
…und einzeln erfasst werden (s. zB Ritz, aaO, § 131 Tz 8, mwN). Bareingänge und Barausgänge sind täglich festzuhalten ("Grundlagensicherung"). Für diese Grundlagensicherung können beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, eine elektronische Datenverarbeitung oder ein Kassabuch mit Bestandsrechnung verwendet werden. Ein solches Festhalten kann auch unmittelbar…
…zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufbewahrt werden sollen, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist (Z 5). Unbestritten ist gegenständlich, dass Aufzeichnungen über Bareingänge und Barausgänge nicht geführt bzw. jedenfalls nicht vorgelegt wurden. Auch gibt der Berufungsführer mit seinen Ausführungen…
…der Lebenshaltungskosten habe bisher nicht aufgeklärt werden können. Auf dem Bankkonto R.F. Nr. seien mehrere Bareinlagen verbucht, deren Herkunft bisher nicht nachgewiesen worden sei. Die von seinem Vater am 20.6.2001 ausgestellte Bestätigung, dass er dem Bw. "im Laufe des Jahres" 220.000…
…Betriebseinnahmen eines Tages also nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (vgl. hiezu FLD Tirol, 9.4.1996, 70.253-7/96). Weiters wurden in der Jahresaufstellung …
…täglichen Aufzeichnungen mittels Kassasturz gewählt worden. Eine Stockverrechnung habe nicht stattgefunden. Der Anfangs- und der Endbestand der Barmittel sowie alle Barausgänge sowie die nicht erfolgswirksamen Bareingänge seien täglich aufgezeichnet worden. Es seien nicht die Einnahmen mittels RAK hochgerechnet worden, sondern es sei lediglich die Verteilung…
…nicht vorgelegt werden, da keines geführt wurde. Lediglich das Kassakonto der Buchhaltung, sowie ein Teil der dazugehörigen Belege wurden der BP vorgelegt. Für Bareinlagen bzw. Barentnahmen aus der Kassa wurden keine Belege vorgelegt. Die Ausgangsrechnungen werden auf einem Rechnungsblock, welcher keine vorgedruckten Rechnungsnummern hat, geschrieben…
…benötigt er ein Kassabuch, in dem er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge erfasst (sog. Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Dies hat der Abgabepflichtige verabsäumt. Aufbewahrung der Getränkekarten: Anlässlich der Befragung am 19.03.2007 legte der Abgabepflichtige eine Getränkekarte vor…
…werden. Werden die Betriebseinnnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung des Kassenendbestandes und Kassenanfangsbestandes ermittelt, so sind alle Barausgänge und Bareingänge täglich zu erfassen. Die Festhaltung kann durch Eintragung in die Bücher erfolgen, kann aber auch als Grundlage für spätere Eintragungen in geeigneter…
…nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Dieses Festhalten ("Grundlagensicherung") soll zumindest einmal pro Tag…
…Die Umsatzbeträge (vorgelegte Honorarnoten und nicht zuordenbare Bankeingänge) wurden im Detail im Zuge der Schlussbesprechung besprochen. | | Umsatz | Betriebsausgabenpauschale | Gewinn | 2005 | 9.222,00 | 1.106,64 | 8.115,36 | 2006 | 12.664,00 | 1…
…der Niederschrift über die Schlussbesprechung ist als Begründung zu entnehmen: Die Ermittlung der Tageslosungen erfolgte in beiden Lokalen durch Kassasturz. Die täglichen End- und Anfangskassastände, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge wurden nicht aufgezeichnet. Die Tageslosungen wurden handschriftlich auf einem Zettel aufgeschrieben (Datum, Tageslosung)…
…ist. Das Finanzamt hat den Besteuerungsgrundlagen zur Umsatzsteuer für das Jahr 2006 einen Betrag von € 8.960,00 an Umsätzen mit der Begründung hinzugeschlagen, die Herkunft der Beträge (Bareingänge auf dem Bankkonto des Bw.) habe nicht aufgeklärt werden können. Dem hält der Bw. entgegen…
…dann benötigt auch der Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein vollständiges Kassabuch mit Bestandsverrechnung. Diesfalls hat er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen (siehe div. Erkenntnisse des VwGH). Da in diesem Fall die vorgelegten Aufzeichnungen bei weitem nicht dazu…
…§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen…
…geordnet, vollständig und zeitgerecht vorgenommen werden müssten. Die Geschäftsfälle müsse man in der Reihenfolge aufzeichnen, in der sie sich tatsächlich ereignet hätten. Bareingänge und Barausgänge seien täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Belege müssten derart geordnet aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich sei…