RIS AI
95 Treffer1642 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0738-I/091) Bagatellgrenze für Selbstberechnungsabgaben betreffende Säumniszuschläge 2) Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2010

…dass die im § 217 Abs. 10 erster Satz BAO normierte Bagatellgrenze für Säumniszuschläge (50 €) nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung für Selbstbemessungsabgaben mit der Maßgabe gelte, dass für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben die Summe der Säumniszuschläge maßgebend…

UFSI RV/0740-I/09Bagatellgrenze für Selbstberechnungsabgaben betreffende Säumniszuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2010

…dass die im § 217 Abs. 10 erster Satz BAO normierte Bagatellgrenze für Säumniszuschläge (50 €) nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung für Selbstbemessungsabgaben mit der Maßgabe gelte, dass für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben die Summe der Säumniszuschläge maßgebend…

UFSW RV/0653-W/09Keine Gutschriftszinsen bei Bagatellgrenze, keine Nachholung bei abgeändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2009

…die Berufung als unbegründet abgewiesen, da die Anspruchsverzinsung mit jedem abändernden Bescheid über eine Abgabe neu berechnet werde. Da die Berechnung der Anspruchszinsen bei der Erlassung des Erstbescheides einen Betrag unter der Bagatellgrenze von € 50,00 gemäß § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO ergeben…

UFSS RV/0452-S/08EUR 50,00 - Bagatellgrenze für Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2009

…abgewiesen. Anspruchszinsen sind aufgrund der Einkommensteuerbescheide 2003 vom 27. Februar 2007 und 7. Mai 2007 mangels Überschreitens der Bagatellgrenze von EUR 50,00 nicht festzusetzen. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wurde, dass eine Gutschrift von Anspruchszinsen für das Jahr…

UFSL RV/0005-L/07Verspätungszuschlag unter der Bagatellgrenze von 50,00 €.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der T OEG, Adresse, vertreten durch Mag. P, selbstständiger Buchhalter, Adresse1, vom 25. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Gottfried Buchroithner, vom 15. November 2006 betreffend Verspätungszuschlag in Höhe von 64…

UFSI RV/0040-I/07Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze von 50 €
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…Der Berufungswerber bringt im Wesentlichen vor, dass trotzt stattgebender Berufungsentscheidung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 Anspruchszinsen in der Höhe von 23,17 € aufrecht bleiben, die ihm bei einer ursprünglich richtigen Erlassung des Bescheides wegen der Bagatellgrenze des § 205 Abs. 2 BAO von 50 € nicht…

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…des Rechtsmittels ersucht die Abgabenbehörde erster Instanz, den Zinsenbescheid aufzuheben, da bei richtiger Einkommensteuerfestsetzung keine Nachforderungszinsen bzw. Zinsen unter der Bagatellgrenze angefallen wären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter…

UFSW RV/4007-W/10Anspruchszinsen; keine Berücksichtigung einer unter der Bagatellgrenze liegenden Gutschriftsverzinsung aus einem Vorbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2011

…Betrag von € 17,12 ergeben hätten, somit dieser Betrag unter der im § 205 Abs. 2 BAO normierten Bagatellgrenze von € 50,00 liegt. Nur informativ wird mitgeteilt, dass in diesen Fällen keine automationsunterstützte Information an den Abgabepflichtigen ergeht, dass aufgrund des zu geringen Differenzbetrages…

UFSW RV/0023-W/08Unzulässiger Antrag auf Festsetzung von Anspruchszinsen, keine Gutschriftszinsen bei Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau KG, vom 18. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 16. November 2007 betreffend Anspruchszinsen 2005 entschieden: Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert…

UFSI RV/0739-I/091) Bagatellregelung für Selbstberechnungsabgaben betreffende Säumniszuschläge 2) Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2010

…dass die im § 217 Abs. 10 erster Satz BAO normierte Bagatellgrenze für Säumniszuschläge (50 €) nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung für Selbstbemessungsabgaben mit der Maßgabe gelte, dass für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben die Summe der Säumniszuschläge maßgebend…

UFSL RV/0406-L/06Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2007

…BAO. Demnach sind Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen. Wie den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu BGBl I 2000/142 zu entnehmen ist, dient diese Bagatellgrenze primär der Verwaltungsökonomie. Sie gilt sowohl für Nachforderungszinsen als auch Gutschriftszinsen (vgl. Ritz, BAO³, …

UFSZ1W ZRV/0298-Z1W/07Keine buchmäßige Erfassung der Zollschuld bei Kleinbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 16. Mai 2007, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Es wird festgestellt, dass die buchmäßige Erfassung der entstandenen Zollschuld und die…

UFSK RV/0829-K/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…gemäß § 205 Abs. 1 Buchstabe a BAO bei tageweiser Berechnung zu Anspruchszinsen im Betrage von € 62,66 geführt. Weil nun die Bagatellgrenze von € 50,00 überschritten war, wurde dieser Betrag der Bw als Abgabenschuld mit Fälligkeit am 30. Juli 2007 zur Entrichtung aufgetragen…

UFSW RV/2215-W/07Vorliegen eines ausnahmsweisen Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…von € 439,00 und die am 15. Jänner 2007 fälligen Lohnabgaben in Höhe von € 399,79 nicht zeitgerecht entrichtet worden. Diese Begründung impliziere, dass jede noch so geringfügige Säumnis, auch wenn sie unter die Bagatellgrenze des § 217 Abs. 10 BAO falle, § 217 Abs…

UFSW RV/2911-W/07Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Tätigkeit von einigem wirtschaftlichem Gewicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2008

…für den Betrieb gewerblicher Art "Kindergarten" weiterhin erforderlich, dass die von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geforderte Bagatellgrenze von € 2.900,-- erreicht wird. Des Weiteren gelangte der unabhängige Finanzsenat aus den nachstehenden Gründen zu der Auffassung, dass die in den Jahren 2002 bis 2005 vereinnahmten…

UFSW RV/1586-W/03Ist die Umsatzgrenze von € 2.900,00 nur als Anhaltspunkt für das wirtschaftliche Gewicht eines Betriebes gewerblicher Art anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2005

…sei, dass es sich um eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung handle und diese Tätigkeit sich aus der gesamten Betätigung der Körperschaft genügend hervorheben müsse und eine ausschließlich oder überwiegend nachhaltige, privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht (Bagatellgrenze S 40.000,00 bzw. € 2.900,00) vorliege…

UFSW RV/0609-W/10Geltendmachung der Haftung für KESt hinsichtlich verdeckter Ausschüttungen durch mehrere Darlehensgewährungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer in mehreren Kalenderjahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013Teil 1/2

…Tz 46 f, und Schwaiger, aaO, sprächen insbesondere auch Billigkeitsgründe iZm der 50 €-Bagatellgrenze für Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 10 BAO gegen die Zusammenfassung. Der vorliegende Fall ist aber nicht dadurch geprägt, dass erst durch die Zusammenfassung der Entnahmen innerhalb eines Kalenderjahres die 2…

UFSL RV/1062-L/09Grobes Verschulden bei Vornahme einer Umsatzsteuerberichtigung aufgrund zweifelhafter Einbringlichkeit des Entgelts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010

…diese Säumniszuschlagsbescheide Berufung erhoben und eventualiter deren Nachsicht gemäß § 236 BAO beantragt. Unter Ausblendung der angeführten "Forderungsabschreibungen" (Umsatzsteuerberichtigungen) läge der "Restbetrag" unter der Bagatellgrenze von 50 € (gemeint offensichtlich: würden die Säumniszuschläge den in § 217 Abs. 10 BAO genannten Betrag von 50 € nicht erreichen…

UFSW RV/1223-W/10Jeder Abgabenbescheid löst eine neue Berechnung der Anspruchszinsen aus und führt zu einem getrennten Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…des geänderten Abgabenbetrages und des Vorsolls (Abgabenbetrag laut Erstbescheid) inklusive entrichteter Anzahlungen. Auch dabei kann es zu Zinsengutschriften kommen. Bis zu einem errechneten Zinsbetrag von EURO 50,00 unterbleibt eine Festsetzung (Bagatellgrenze). Das gilt sowohl für Nachforderungs- als auch für Gutschriftszinsen und soll primär der…

UFSL RV/0748-L/06Ausschlaggebender Differenzbetrag für die Bemessung der Anspruchszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2008

…38.293,46 €, dies entspreche einem Differenzbetrag von 1.844,92 €. Laut Berechnung dürften keine Anspruchszinsen anfallen, da sie unter der Bagatellgrenze liegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Juli 2006 wurde die gegenständliche Berufung abgewiesen. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass mit Bescheid…